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UFSW RV/1721-W/08Außergerichtlicher Vergleich: Der Gebühr unterliegen nur positiv zu erbringende Leistungen. Dazu zählt der vereinbarte Abtretungspreis, nicht aber die Entlassung aus einer Haftung, weil es sich um den Verzicht auf eine Leistung handelt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2011

…festgesetzt. Entscheidungsgründe Dem Finanzamt wurde der am 25. September 2007 abgeschlossene "Aussergerichtliche Vergleich" angezeigt und im Begleitschreiben darauf verwiesen, dass dieser zu anhängigen Rechtsstreitigkeiten ergangen sei. Parteien des Vergleiches waren die X-GmbH&CoOEG, die X-GmbH und die Y-GmbH als die persönlich haftenden…

UFSF RV/0035-F/11Scheidungsvergleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2011

…€ 1.000,-- (Euro eintausend) begrenzt." 2. Rechtliche Grundlagen Gemäß § 33 TP 20 GebG lösen außergerichtliche Vergleiche, wenn der Vergleich über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird, eine Gebühr von 1 vH, sonst eine Gebühr von 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen aus. …

UFSW RV/0143-W/10Eine aufschiebende Bedingung gemäß § 17 Abs. 4 GebG liegt nicht vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2011

…erwogen: Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 lit. a GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche über anhängige Rechtsstreitigkeiten einer Gebühr von 1 v. H. und gem. dessen lit. b in allen sonstigen Fällen, d. h. über nicht anhängige Rechtsstreitigkeiten, einer Gebühr von 2 v. H. vom Gesamtwert…

UFSL RV/0977-L/07Einvernehmliche Regelung von Unterhalt und Abfindung in Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvergleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2009

…1 GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche (lit. a) über anhängige Rechtsstreitigkeiten einer Gebühr von 1 vH und (lit. b) in allen sonstigen Fällen, dh. über nicht anhängige Rechtsstreitigkeiten, einer Gebühr von 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Strittig ist ausschließlich die Frage…

UFSG RV/0522-G/02Entgeltlicher Verzicht auf Bestandrechte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2006

…dagegen rechtzeitig erhobenen Berufung wurde eingewendet, dass Gebühren für außergerichtliche Vergleiche dann festzusetzen seien, wenn der Vergleich über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen werden würde. Die gegenständliche Vereinbarung sei weder als Vergleich eines gerichtlichen noch als Vergleich eines außergerichtlichen Vergleichs getroffen worden. Über sämtliche in der Vereinbarung…

UFSG RV/0890-G/11Zustellung von Umsatzsteuerbescheiden an einen ausländischen Masseverwalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2013

…und zu beenden ist. Es regelt insbesondere: a- e) ... f) wie sich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Rechtsverfolgungsmaßnahmen einzelner Gläubiger auswirkt; ausgenommen sind die Wirkungen auf anhängige Rechtsstreitigkeiten; g) welche Forderungen als Insolvenzforderungen anzumelden sind und wie Forderungen zu behandeln sind, die nach der Eröffnung…

UFSL RV/0144-L/12Gebührenfreies Sicherungsgeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2013

…Nach § 33 TP 20 Abs. 1 lit. b GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche (über nicht anhängige Rechtsstreitigkeiten) einer Rechtsgebühr von 2 % vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Der den Gegenstand des § 33 TP 20 GebG bildende Vergleich ist nach § 1380 ABGB zu beurteilen, da…

UFSW RV/2464-W/10Nichteinbeziehung der Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder bei Gebühr für eine Scheidungsfolgenvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2012

…Vereinbarung als Vergleich § 33 TP 20 GebG 1957 bestimmt eine Gebühr für außergerichtliche Vergleiche und lautet auszugsweise: " (1) Vergleiche (außergerichtliche), a) wenn der Vergleich über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird 1 vH, b) sonst 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. (2) Gebührenfrei…

UFSW RV/2802-W/08Bemessungsgrundlage bei Vorliegen eines Generalvergleiches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2012

…unterliegen Vergleiche (außergerichtliche) nach Maßgabe des III. Abschnittes des Gebührengesetzes, a) wenn der Vergleich über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird 1 vH, b) sonst 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Der den Gegenstand des § 33 TP 20 GebG bildende Vergleich ist nach…

UFSW RV/1636-W/08"Ehevertrag": Die Regelung der Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse für den Fall der Scheidung ist weder Ehepakt noch teils Alimentationsvertrag, sondern insgesamt gebührenpflichtiger Vergleich; § 15 Abs. 3 GebG ist nur bei identem Rechtsvorgang anzuwenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2012

…1995, 95/16/0135). Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 lit a GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche über anhängige Rechtsstreitigkeiten einer Gebühr von 1 v. H. und gem. dessen lit b in allen sonstigen Fällen, dh über nicht anhängige Rechtsstreitigkeiten, einer Gebühr von 2 v. H…

UFSW RV/3161-W/07Vertragliche Einräumung einer vollstreckbaren Zahlungsverpflichtung im Rahmen eines gebührenpflichtigen Vergleichs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…TP 20 Abs. 1 unterliegen Vergleiche (außergerichtliche) nach Maßgabe des III. Abschnittes des Gebührengesetzes, einer Gebühr a) wenn der Vergleich über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird 1 vH, b) sonst 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist…

UFSW RV/2241-W/07Schiedsvergleiche unterliegen der Gebühr gemäß § 33 TP 20 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2011

…1 lit. a Gebührengesetz 1957 (GebG) unterliegen außergerichtliche Vergleiche, wenn der Vergleich über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird, 1vH vom Gesamtwerte der von jeder Partei übernommenen Leistungen der Rechtsgebühr. Im zu beurteilenden Fall ist unstrittig, dass es sich bei der vorstehend aufgezeigten Vereinbarung um einen Vergleich…

UFSW RV/2904-W/07Stellt die gegenständliche Auflösungs- und Räumungsvereinbarung einen gebührenpflichtigen Vergleich im Sinne des § 33 TP 20 GebG dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.02.2011

…Vergleiche (außergerichtliche) nach Maßgabe des III. Abschnittes des Gebührengesetzes der Gebühr, a) wenn der Vergleich über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird 1 vH, b) sonst 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Der den Gegenstand des § 33 TP 20 GebG bildende Vergleich ist…

UFSI RV/0423-I/10"Ergänzende Vereinbarung" für den Fall der Scheidung dient nicht der Sicherung oder Erfüllung der Liegenschaftsübertragung, sondern unterliegt als selbständiges Rechtsgeschäft der Vergleichsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2010

…Vergleich: Nach § 33 TP 20 Abs. 1 lit b GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche (über nicht anhängige Rechtsstreitigkeiten) einer Rechtsgebühr von 2 % vom Gesamtwerte der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Der den Gegenstand des § 33 TP 20 GebG bildende Vergleich ist nach § 1380 ABGB zu beurteilen…

UFSW RV/1423-W/07Vereinbarung einer Abschlagszahlung zur Abgeltung wechselseitiger Ansprüche bei Auflösung eines Pachtvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.04.2010

…unterliegen Vergleiche (außergerichtliche) nach Maßgabe des III. Abschnittes des Gebührengesetzes, a) wenn der Vergleich über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird 1 vH, b) sonst 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Der den Gegenstand des § 33 TP 20 GebG bildende Vergleich ist nach…

UFSI RV/0262-I/09"Abfindungsvereinbarung" enthält sämtliche Wesensmerkmale (beiderseitiges Nachgeben, Klarstellungs- und Bereinigungsfunktion) eines Vergleiches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2010

…1957: Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 lit. a GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche über anhängige Rechtsstreitigkeiten einer Gebühr von 1 v. H. und gem. dessen lit. b in allen sonstigen Fällen, d. h. über nicht anhängige Rechtsstreitigkeiten, einer Gebühr von 2 v. H. vom Gesamtwert…

UFSL RV/0171-L/07Scheidungsfolgenvereinbarungen sind grundsätzlich als Vergleich zu werten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2008

…bisherige Begründung, den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: § 20 TP 20 Abs. 1 GebG normiert die Gebührenpflicht für außergerichtliche Vergleiche über anhängige Rechtsstreitigkeiten (lit. a) und sonstige (lit. b) mit 1 bzw. 2…

UFSW RV/0159-W/03Vergleich bei Gefährdung der Einbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2006Teil 1/2

…bis längstens 31. Mai 2000 zu räumen. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) sah in dem Forderungsverzicht vom 17. April 2000 einen außergerichtlichen Vergleich, welcher über eine anhängige Rechtsstreitigkeit getroffen wurde, und setzte nach der Mitteilung des Vertreters der AG. , wonach sämtliche aufschiebenden…

UFSW RV/1629-W/05Gesamtschuldverhältnis bei Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005

…1 lit. b GebG beträgt der Tarif bei (außergerichtlichen) Vergleichen, wenn der Vergleich nicht über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird, 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommen Leistungen. Unbestritten ist, dass es sich bei der oben zitierten Vergleichsvereinbarung um einen beurkundeten von beiden Vertragspartnern…

UFSI RV/0017-I/05Gebührenpflicht einer Scheidungsfolgenvereinbarung betr. Unterhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2005

…inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Gebührenvorschreibung: Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 lit a GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche über anhängige Rechtsstreitigkeiten einer Gebühr von 1 v. H. und gem. dessen lit b in allen sonstigen Fällen, dh über nicht anhängige Rechtsstreitigkeiten, einer Gebühr von 2 v. H…