Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.S., Adresse1 vom 23. Jänner 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 10. Jänner 2012 betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) und Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung werden…
…FLAG in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 für Personen, die vor dem 1. Jänner 2006 einen Asylantrag gestellt haben und deren Asylverfahren am 31. Dezember 2005 noch anhängig war, noch nicht anzuwenden ist. An dieser Auffassung hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 24. September 2008…
…19 €. Gegen die Berufungsentscheidung wurde eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, die bei diesem zur Zl. 2011/15/0058 anhängig ist. Mit Eingabe vom 18.3.2011 wurde auf diese Beschwerde hingewiesen. Da dieselbe nicht automatisch eine "aussetzende Wirkung" mit sich bringe, werde ersucht…
…Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100 auf Personen, die vor dem 1. Jänner 2006 einen Asylantrag gestellt haben und deren Asylverfahren am 31. Dezember 2005 noch anhängig war, noch nicht zur Anwendung zu bringen war (vgl. VwGH vom 25. März 2010, Zl. 2009/16/0121;…
…halte. Dieses werde von der Kommanditgesellschaft gemietet. Zur Abgeltung dieser Gebäudenutzung erhalte sie einen Gewinnvorweg, dessen Höhe abhängig vom Umsatz und dem cash-flow im Nachhinein ermittelt werde. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 26. April 2007 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der begründete Verdacht besteht…
…so die H-GmbH) umsatzsteuerpflichtig ist, zu Gunsten des Finanzamtes entschieden und die Berufung als unbegründet abgewiesen. Dagegen ist eine Beschwerde bei Verwaltungsgerichtshof anhängig. Nach Durchführung einer Außenprüfung setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom 26. Februar 2007 - teilweise im wiederaufgenommenen Verfahren - die Umsatzsteuer 2003, 2004…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines oder mehrerer Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Pfändung seines Einkommens bei der Firma G. in K…
…Abs. 1 lit. a und 46 Abs. 1 lit. a FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Aussetzungszinsen sei daher nicht zu Recht erfolgt…
…Abs. 1 lit. a und 46 Abs. 1 lit. a FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Aussetzungszinsen sei daher nicht zu Recht erfolgt…
…die aus der Aktenlage ersichtlich ist und im Internet aufscheint (vorname.nachname@firmenname.com). Sie bat darin - um das anhängige Verfahren weiter abwickeln zu können - um Namhaftmachung eine/s/r (inländischen) Zustellungsbevollmächtigten. Eine Zustellung behördlicher Schriftstücke nach Liechtenstein sei nämlich völkerrechtlich unzulässig. Er beantwortete das…
…Säumniszuschlages entgegenstehen, sind weder aktenkundig noch wurden diese von der Bw. vorgebracht. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages setzt entgegen den Verweisen der Bw. auf anhängige Berufungen auch nicht die Rechtskraft des zugrunde liegenden Abgabenbescheides voraus. Da nach § 254 BAO eine Berufung keine aufschiebende Wirkung hat, somit…
…Dazu gehöre auch, dass sie über ihre Finanzmittel nach ihren wirtschaftlichen Gesichtspunkten verfüge, jedenfalls solange, bis der Verwaltungsgerichtshof im anhängigen Verfahren Recht gesprochen habe. Wenn die Abgabenbehörde die Zahlungserleichterung nicht zugestehe, dann verhindere sie einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf bzw. behindere sie die wirtschaftlichen Entscheidungen des Unternehmens…