…auszugsweise: "... Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen. ..." 2. Berufungsgegenstand Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht…
…94 B-VG resultierende Gewaltenteilung keinen interpretativen Nachteil aus der Vollziehung des FLAG für die Bw. bedeuten, wenn die Vollziehung auf Gerichtsebene nicht mit den verpflichtenden Erledigungszeiträumen der BAO korrespondiere. Der "vorübergehende" Aufenthalt außerhalb der gemeinsamen Wohnung sei daher ergänzend zu den bisherigen Ausführungen auch…
…2 BAO Erledigungsentwürfe. Als Erledigungsentwürfe gelten auch Feldschätzungskarten und das Feldschätzungsbuch. Das Recht auf Einsichtnahme bestehe daher nur für die (rechtswirksam gewordenen) Schätzungsreinkarten und das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien…
…2 BAO Erledigungsentwürfe. Als Erledigungsentwürfe gelten auch Feldschätzungskarten und das Feldschätzungsbuch. Das Recht auf Einsichtnahme bestehe daher nur für die (rechtswirksam gewordenen) Schätzungsreinkarten und das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien…
…2 BAO Erledigungsentwürfe. Als Erledigungsentwürfe gelten auch Feldschätzungskarten und das Feldschätzungsbuch. Das Recht auf Einsichtnahme bestehe daher nur für die (rechtswirksam gewordenen) Schätzungsreinkarten und das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien…
…2 BAO Erledigungsentwürfe. Als Erledigungsentwürfe gelten auch Feldschätzungskarten und das Feldschätzungsbuch. Das Recht auf Einsichtnahme bestehe daher nur für die (rechtswirksam gewordenen) Schätzungsreinkarten und das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien…
…2 BAO Erledigungsentwürfe. Als Erledigungsentwürfe gelten auch Feldschätzungskarten und das Feldschätzungsbuch. Das Recht auf Einsichtnahme bestehe daher nur für die (rechtswirksam gewordenen) Schätzungsreinkarten und das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien…
…2 BAO Erledigungsentwürfe. Als Erledigungsentwürfe gelten auch Feldschätzungskarten und das Feldschätzungsbuch. Das Recht auf Einsichtnahme bestehe daher nur für die (rechtswirksam gewordenen) Schätzungsreinkarten und das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien…
…nur aus dem Erledigungsentwurf ersichtlicher Berechnung: | Acker | 41,67 | x 2,500 | 104.175,00 | Wgt | 4,15 | x 5,000 | 20.750,00 | | | | 124.925,00 | GrdSt | | | - 8…
…Uhr). Diese Wegzeiten beinhalten neben den reinen Fahrzeiten auch die Zeiten für die von der GVB angegebenen Fußwege zwischen Endhaltestellen und Dienstort, weiters angemessene, fahrplanmäßige Umsteigezeiten bei Wechsel der öffentlichen Verkehrsmittel sowie eine 5 minütige Umsteigezeit beim Wechsel zwischen Pkw und Zug im Bahnhof Y…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vom 10. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch ADir. Herbert Pablee, vom 22. Juni 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer sowie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 13. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten, vertreten durch Mag. Alexandra Son, vom 2. Dezember 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch X.,vom 23. März 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y. vom 23. Februar 2001 betreffend Zwangsstrafe entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Zwangsstrafe wird auf 250 € herabgesetzt. Entscheidungsgründe Die…
…und am 11. Juli 2006 von ihm behoben worden. Da der Zeitraum zwischen der Hinterlegung des Bescheides und der Frist 10.7.2006 lediglich 7 Werktage betragen habe, sei er in keiner Weise als angemessen zu betrachten. Mit Bescheiden vom 18. bzw. 20. Juli 2006…
…des Bw. zum Ansatz gebrachte Zeitaufwand von 10 Minuten (obwohl der Weg nur mit 300 m berechnet wurde) scheint dem unabhängigen Finanzsenat jedenfalls als angemessen. Bei Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels beträgt die errechnete Gesamtwegzeit (Wohnung - Arbeitsstätte) somit 151 Min (2 h 31 min), das sind…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Writzmann & Partner GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Laut Sachverhalt hat die Bw zum Laptop von den in § 7 Abs 3 EStG 1988 angeführten Eintragungen nicht den Anschaffungstag, nicht Name und Anschrift des Lieferanten und nicht den Tag seines Ausscheidens aus dem Betriebsvermögen (Inventar) eingetragen. Ein Wirtschaftsgut ist auch über seine vollständige Abschreibung…
…angenommen wird - diese Zeit wurde vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung angesetzt, sie ist damit nicht als zu knapp bemessen zu beurteilen). Die "Warte"zeit bis zum Unterrichtsbeginn ist in einem angemessenem Rahmen. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer mit festen Dienstzeiten wie bei einer Unterrichtszeit kann…
…einem Klienten, nämlich beim Berufungswerber passiert sei. Der Vertreter des Finanzamtes stellte klar, dass bei Mitteilung des Datenverlustes selbstverständlich eine angemessene Frist - nötigenfalls auch Monate - eingeräumt worden wäre, um einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss zu erstellen und die Erklärungen einzureichen. Im betreffenden Fall sei der Bw. mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war im Streitjahr 2010 in A. wohnhaft und als "Commercial…