…ein weiterer Lohnzettel desselben Arbeitgebers (lt. KZ 245 des neuen Lohnzettels: € 15.844,43 im Zeitraum 07.04.2009 bis 31.12.2009) übermittelt wurde, wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens vom 22.03.2010 hinsichtlich des Jahres 2009 verfügt und gleichzeitig ein neuer Sachbescheid…
…der beiden Lohnzettel ist von der EDV-Anlage automatisch eine amtswegige Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 2001 und 2002, mit der Begründung verfügt worden, dass von einem ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlende Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Rechtliche Würdigung: Eine Wiederaufnahme von…
…die Wiederaufnahme der Verfahren damit "dass ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen - § 20 BAO - verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung vor dem Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die…
…oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen der Ermessensabwägung gemäß § 20 BAO verfügt, um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung herbeizuführen und…
…den berichtigten bzw. neuen Lohnzettel allein die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zu begründen. Andernfalls läge es im Belieben des Finanzamtes, eine Berichtigung eines Lohnzettels zu initiieren, und damit automatisch einen Verfahrenstitel zur Bescheidänderung zu erhalten (siehe zB auch UFS 15.2.2007, RV/0088-G…
…jedoch das gleiche sei, würden die Wiederaufnahme und der neue Bescheid für das Jahr 2005 nur hinsichtlich des Anlasses zur Änderung angefochten. Die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide führten als Begründung an, dass der Arbeitgeber oder die pensionsauszahlende Stelle berichtigte oder neue Lohnzettel übermittelt habe. Dazu sei festzuhalten…
…1.030,13 € ergab. Die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO wurde damit begründet, dass von einem der Arbeitgeber des Bw. ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Die fristgerecht gegen den Wiederaufnahmebescheid eingebrachte Berufung begründete der Bw. damit…
…dass eine Wiederaufnahme erforderlich ist, weil von einem ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung begehrte der Bw. unter anderem die Berücksichtigung seiner 70%igen Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Nullstellung seiner Einkommensteuervorauszahlung für 2002…
…2002 und 2003: jeweils € 384,00 sowie 2004: € 450,00) in Form von Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 zur Berücksichtigung kam. Aus den gegenständlich mit den Wiederaufnahmebescheiden verbundenen bzw. gleichzeitig erlassenen neuen Sachbescheiden wurde zur amtswegigen Wiederaufnahme…
…den Zeitraum 1.5.2011 bis 31.12.2011. Mit Bescheid vom 5.3.2012 verfügte das Finanzamt eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung, dass das Verfahren gemäß § 303 (4) BAO wiederaufzunehmen gewesen wäre, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden wäre…
…eine Wiederaufnahme des Verfahrens aber nur dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkämen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Zumal die nunmehr der Veranlagung zu Grunde gelegten Lohnzettel der Finanzbehörde bereits im ursprünglichen Veranlagungsverfahren zur Verfügung gestanden seien und vom Hervorkommen neuer…
…oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen der Ermessensabwägung gemäß § 20 BAO verfügt, um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung herbeizuführen und…
…2003 bis 2007 war die Tatsache des Pensionsbezuges und das Beweismittel Lohnzettel für die Einkommensteuerveranlagung der Bw. zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht bekannt. Das Finanzamt begründete die Wiederaufnahmen gemäß § 303 Abs. 4 BAO damit, dass ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Der steuerliche…
…W/08, und vom 18. September 2009, RV/0809-L/09 zu gleich gelagerten Sachverhalten (beide wurden nicht durch Amtsbeschwerden angefochten) bereits wiederholt festgestellt, dass der bloße Hinweis auf übermittelte berichtigte bzw. neue Lohnzettel allein die Wiederaufnahme eines Verfahrens nicht zu begründen vermag, da es…
…€. Gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde Berufung eingebracht. Die Bw. begehrte darin die ersatzlose Behebung des Bescheides. Begründend führte sie aus, dass mangels Angabe, ob es sich um einen neuen Lohnzettel oder um einen berichtigten Lohnzettel und mangels Bekanntgabe, von wem dieser Lohnzettel stamme…
…1 BAO mit folgender Begründung auf: Der jeweilige Wiederaufnahme- und neue Sachbescheid sei rechtswidrig, weil der von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ausgestellte, dem Finanzamt am 17. April 2010 zugekommene, korrigierte Lohnzettel keine konstitutive Wirkung habe. Der Lohnzettel beinhalte je eine "nachträgliche Reduktion der Pensionszuflüsse…
…angeblich von der mx ausbezahlt worden sind. Die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen wurde folgendermaßen begründet: "Das Verfahren war gemäß § 303 (4) BAO wiederaufzunehmen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt…
…AG in der Lohnzetteldatenbank, sodass der Einkommensteuerbescheid - ungeachtet der Angaben der Bw. - unter Zugrundelegung der zu diesem Zeitpunkt in der Lohnzetteldatenbank enthaltenen Meldungen, nämlich des Lohnzettels der PVA und des Krankengeldbezuges, erging. Für die amtswegige Wiederaufnahme ist es unmaßgeblich, ob die neuen Tatsachen oder Beweismittel…
…solchen als Werbungskosten unzulässig sei und die Korrektur eines Sachbezuges nur durch einen entsprechend korrigierten Lohnzettel erfolgen könne, wofür das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zuständig sei, dem das Ansuchen des Bw übermittelt worden sei. Nach Vorliegen der neuen Lohnzetteldaten werde das Veranlagungsverfahren amtswegig wieder aufgenommen werden.…
…BAO4, § 303 Tz 14 und die dort zitierte VwGH-Judikatur; siehe zB auch UFS 16.10.2013, RV/0358-F/10). Für die amtswegige Wiederaufnahme ist es unmaßgeblich, ob die neuen Tatsachen im Erstverfahren verschuldet oder unverschuldet nicht berücksichtigt worden sind, dh. dass auch ein…