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UFSL RV/0770-L/10Wenn der Abgabenbehörde erster Instanz ein zusätzlicher Lohnzettel verspätet bekannt gegeben wird, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens amtswegig zu verfügen (Neuhervorkommenstatbestand - nova reperta)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…ein weiterer Lohnzettel desselben Arbeitgebers (lt. KZ 245 des neuen Lohnzettels: € 15.844,43 im Zeitraum 07.04.2009 bis 31.12.2009) übermittelt wurde, wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens vom 22.03.2010 hinsichtlich des Jahres 2009 verfügt und gleichzeitig ein neuer Sachbescheid…

UFSW RV/2857-W/07Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Nichtberücksichtigung von nichtselbständigen Einkünften infolge unvollständig übermittelter Lohnzettel, unzutreffender Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

…der beiden Lohnzettel ist von der EDV-Anlage automatisch eine amtswegige Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 2001 und 2002, mit der Begründung verfügt worden, dass von einem ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlende Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Rechtliche Würdigung: Eine Wiederaufnahme von…

UFSW RV/2933-W/09Die bloße Übermittlung eines neuen Lohnzettels stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…die Wiederaufnahme der Verfahren damit "dass ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen - § 20 BAO - verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung vor dem Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die…

UFSL RV/0483-L/11Wiederaufnahme nach Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels wegen Nichterfassung sämtlicher Bezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2012

…oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen der Ermessensabwägung gemäß § 20 BAO verfügt, um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung herbeizuführen und…

UFSL RV/0809-L/09Wiederaufnahmegrund bei Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels (Korrektur des Pendlerpauschales)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

…den berichtigten bzw. neuen Lohnzettel allein die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zu begründen. Andernfalls läge es im Belieben des Finanzamtes, eine Berichtigung eines Lohnzettels zu initiieren, und damit automatisch einen Verfahrenstitel zur Bescheidänderung zu erhalten (siehe zB auch UFS 15.2.2007, RV/0088-G…

UFSF RV/0122-F/07Wiederaufnahme des Verfahrens (der vom Finanzamt angenommene Wiederaufnahmsgrund liegt nicht vor)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2010

…jedoch das gleiche sei, würden die Wiederaufnahme und der neue Bescheid für das Jahr 2005 nur hinsichtlich des Anlasses zur Änderung angefochten. Die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide führten als Begründung an, dass der Arbeitgeber oder die pensionsauszahlende Stelle berichtigte oder neue Lohnzettel übermittelt habe. Dazu sei festzuhalten…

UFSW RV/1289-W/04Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) bei Übermittlung eines weiteren Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2005

…1.030,13 € ergab. Die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO wurde damit begründet, dass von einem der Arbeitgeber des Bw. ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Die fristgerecht gegen den Wiederaufnahmebescheid eingebrachte Berufung begründete der Bw. damit…

UFSG RV/0535-G/02Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs.4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2003

…dass eine Wiederaufnahme erforderlich ist, weil von einem ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung begehrte der Bw. unter anderem die Berücksichtigung seiner 70%igen Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Nullstellung seiner Einkommensteuervorauszahlung für 2002…

UFSK RV/0562-K/071. Keine Verfahrensbescheidaufhebung bei eindeutiger Erkennbarkeit der Wiederaufnahmsgründe zu Folge der Nennung der hervorgekommenen Tatsachen in der Begründung des gleichzeitig erlassenen (neuen) Sachbescheides 2. "Kleines" Pendlerpauschale - Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012

…2002 und 2003: jeweils € 384,00 sowie 2004: € 450,00) in Form von Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 zur Berücksichtigung kam. Aus den gegenständlich mit den Wiederaufnahmebescheiden verbundenen bzw. gleichzeitig erlassenen neuen Sachbescheiden wurde zur amtswegigen Wiederaufnahme…

UFSG RV/0513-G/12amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens und gleichzeitige Erlassung eines neuen Sachbescheides nach Übermittlung eines weiteren Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2013

…den Zeitraum 1.5.2011 bis 31.12.2011. Mit Bescheid vom 5.3.2012 verfügte das Finanzamt eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung, dass das Verfahren gemäß § 303 (4) BAO wiederaufzunehmen gewesen wäre, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden wäre…

UFSW RV/2829-W/02Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2003

…eine Wiederaufnahme des Verfahrens aber nur dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkämen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Zumal die nunmehr der Veranlagung zu Grunde gelegten Lohnzettel der Finanzbehörde bereits im ursprünglichen Veranlagungsverfahren zur Verfügung gestanden seien und vom Hervorkommen neuer…

UFSW RV/0785-W/12Wiederaufnahme des Verfahrens und Richtigkeit der Berechnung des Insolvenz-Entgelts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2012

…oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen der Ermessensabwägung gemäß § 20 BAO verfügt, um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung herbeizuführen und…

UFSW RV/3137-W/09Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2010

…2003 bis 2007 war die Tatsache des Pensionsbezuges und das Beweismittel Lohnzettel für die Einkommensteuerveranlagung der Bw. zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht bekannt. Das Finanzamt begründete die Wiederaufnahmen gemäß § 303 Abs. 4 BAO damit, dass ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Der steuerliche…

UFSL RV/0679-L/09Wiederaufnahme mit der Begründung, dass berichtigte Lohnzetteln übermittelt wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…W/08, und vom 18. September 2009, RV/0809-L/09 zu gleich gelagerten Sachverhalten (beide wurden nicht durch Amtsbeschwerden angefochten) bereits wiederholt festgestellt, dass der bloße Hinweis auf übermittelte berichtigte bzw. neue Lohnzettel allein die Wiederaufnahme eines Verfahrens nicht zu begründen vermag, da es…

UFSW RV/0360-W/04Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer bei Übermittlung eines weiteren Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.04.2005

…€. Gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde Berufung eingebracht. Die Bw. begehrte darin die ersatzlose Behebung des Bescheides. Begründend führte sie aus, dass mangels Angabe, ob es sich um einen neuen Lohnzettel oder um einen berichtigten Lohnzettel und mangels Bekanntgabe, von wem dieser Lohnzettel stamme…

UFSL RV/1048-L/10Versagung der Bescheidaufhebung von amtswegiger Wiederaufnahme und Einkommensteuer nach Versäumung der Berufung gegen Schätzung eines Pfuschers - Rückforderung der Pension durch SVA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2011

…1 BAO mit folgender Begründung auf: Der jeweilige Wiederaufnahme- und neue Sachbescheid sei rechtswidrig, weil der von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ausgestellte, dem Finanzamt am 17. April 2010 zugekommene, korrigierte Lohnzettel keine konstitutive Wirkung habe. Der Lohnzettel beinhalte je eine "nachträgliche Reduktion der Pensionszuflüsse…

UFSF RV/0343-F/09Wiederaufnahme des Verfahrens (der vom Finanzamt angenommene Wiederaufnahmsgrund liegt nicht vor)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…angeblich von der mx ausbezahlt worden sind. Die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen wurde folgendermaßen begründet: "Das Verfahren war gemäß § 303 (4) BAO wiederaufzunehmen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt…

UFSL RV/0807-L/10Wiederaufnahmegrund "berichtigter Lohnzettel" bei Aktivsetzung eines bereits unter den "historischen Meldungen" befindlichen Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…AG in der Lohnzetteldatenbank, sodass der Einkommensteuerbescheid - ungeachtet der Angaben der Bw. - unter Zugrundelegung der zu diesem Zeitpunkt in der Lohnzetteldatenbank enthaltenen Meldungen, nämlich des Lohnzettels der PVA und des Krankengeldbezuges, erging. Für die amtswegige Wiederaufnahme ist es unmaßgeblich, ob die neuen Tatsachen oder Beweismittel…

UFSW RV/1985-W/10Keine Bindungswirkung von Veranlagungsverfahren und Lohnsteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.03.2013

…solchen als Werbungskosten unzulässig sei und die Korrektur eines Sachbezuges nur durch einen entsprechend korrigierten Lohnzettel erfolgen könne, wofür das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zuständig sei, dem das Ansuchen des Bw übermittelt worden sei. Nach Vorliegen der neuen Lohnzetteldaten werde das Veranlagungsverfahren amtswegig wieder aufgenommen werden.…

UFSF RV/0416-F/12Vorliegen von Wiederaufnahmegründen, Verjährung, mangelhafte Bescheidbegründung; Zuordnung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Höhe der Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2013Teil 1/2

…BAO4, § 303 Tz 14 und die dort zitierte VwGH-Judikatur; siehe zB auch UFS 16.10.2013, RV/0358-F/10). Für die amtswegige Wiederaufnahme ist es unmaßgeblich, ob die neuen Tatsachen im Erstverfahren verschuldet oder unverschuldet nicht berücksichtigt worden sind, dh. dass auch ein…