…ein weiterer Lohnzettel desselben Arbeitgebers (lt. KZ 245 des neuen Lohnzettels: € 15.844,43 im Zeitraum 07.04.2009 bis 31.12.2009) übermittelt wurde, wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens vom 22.03.2010 hinsichtlich des Jahres 2009 verfügt und gleichzeitig ein neuer Sachbescheid…
…der beiden Lohnzettel ist von der EDV-Anlage automatisch eine amtswegige Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 2001 und 2002, mit der Begründung verfügt worden, dass von einem ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlende Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Rechtliche Würdigung: Eine Wiederaufnahme von…
…tauglichen Wiederaufnahmegründe darzustellen und erweisen sich die bekämpften Wiederaufnahmebescheide schon aus diesem Grund als rechtswidrig (vgl. UFSL GZ RV/0483-L/11). Darüber hinaus hat der UFS bereits wiederholt festgestellt, dass der bloße Hinweis auf übermittelte berichtigte bzw. neue Lohnzettel allein die Wiederaufnahme eines Verfahrens…
…die Wiederaufnahme der Verfahren damit "dass ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen - § 20 BAO - verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung vor dem Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die…
…v.m.) . Nicht die Übermittlung neuer Lohnzettel als solche, sondern gegebenenfalls erst eine diesen Lohnzetteln zugrundeliegende Tatsache könnte eine Wiederaufnahme der Verfahren rechtfertigen. Aufgabe des Bundesfinanzgerichts bei Entscheidungen über ein Rechtsmittel gegen die amtswegige Wiederaufnahme durch ein Finanzamt ist es nach Ansicht des VwGH (Erkenntnis…
…oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen der Ermessensabwägung gemäß § 20 BAO verfügt, um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung herbeizuführen und…
…den berichtigten bzw. neuen Lohnzettel allein die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zu begründen. Andernfalls läge es im Belieben des Finanzamtes, eine Berichtigung eines Lohnzettels zu initiieren, und damit automatisch einen Verfahrenstitel zur Bescheidänderung zu erhalten (siehe zB auch UFS 15.2.2007, RV/0088-G…
…wiederaufzunehmen" die Rede ist. Die Verfügung von Wiederaufnahmen liegt nämlich im Ermessen; die Ermessensübung ist zu begründen. Der Bescheidadressat erfährt somit nicht, •ob ein neuer oder ein berichtigter Lohnzettel Grund für die Wiederaufnahme ist, •welcher Arbeitgeber gemeint ist, •ob Transferleistungen (und wenn ja, welche) oder…
…jedoch das gleiche sei, würden die Wiederaufnahme und der neue Bescheid für das Jahr 2005 nur hinsichtlich des Anlasses zur Änderung angefochten. Die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide führten als Begründung an, dass der Arbeitgeber oder die pensionsauszahlende Stelle berichtigte oder neue Lohnzettel übermittelt habe. Dazu sei festzuhalten…
…Es kam zu dem Schluss, dass hier "neue Tatsachen und Beweismittel" den Wiederaufnahmegrund bildeten. In diesem Verfahren wurde die Wiederaufnahme nach § 303 Abs. 1 Bundesabgabenordnung wiederaufgenommen, da - aus den genannten Möglichkeiten für den Fall zutreffend - ein Lohnzettel neu übermittelt wurde. In der Begründung des Einkommensteuerbescheides…
…wiederaufzunehmen" die Rede ist. Die Verfügung von Wiederaufnahmen liegt nämlich im Ermessen; die Ermessensübung ist zu begründen. Der Bescheidadressat erfährt somit nicht, •ob ein neuer oder ein berichtigter Lohnzettel Grund für die Wiederaufnahme ist, •welcher Arbeitgeber gemeint ist, •ob Transferleistungen (und wenn ja, welche) oder…
…14.5.2019 (2014 und 2015) bzw. vom 28.5.2019 (2013) die Einkommensteuerverfahren des Bf. wieder auf. Hinsichtlich Wiederaufnahme 2013 wurde ausgeführt: "das Verfahren war gemäß § 303 Abs. 1 BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten…
…Dienstgebers für die bezughabenden Jahre niemals ein neuer Lohnzettel ausgestellt. Die Wiederaufnahme war daher schon ursprünglich aus diesem Grund unzulässig. Es wird daher beantragt: 1.) Die Rechtsmittelbehörde möge den "Bescheid" vom 5.12.2011 zugestellt am 7.12.2011 ersatzlos beheben und 2.) möge der…
…Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid wurde als unzulässig geworden zurückgewiesen. Die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides wurde im Wesentlichen damit begründet, dass das Finanzamt die Wiederaufnahme wegen der "Übermittlung eines berichtigten oder neuen Lohnzettels" verfügt hatte…
…1.030,13 € ergab. Die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO wurde damit begründet, dass von einem der Arbeitgeber des Bw. ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Die fristgerecht gegen den Wiederaufnahmebescheid eingebrachte Berufung begründete der Bw. damit…
…dass eine Wiederaufnahme erforderlich ist, weil von einem ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung begehrte der Bw. unter anderem die Berücksichtigung seiner 70%igen Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Nullstellung seiner Einkommensteuervorauszahlung für 2002…
…2002 und 2003: jeweils € 384,00 sowie 2004: € 450,00) in Form von Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 zur Berücksichtigung kam. Aus den gegenständlich mit den Wiederaufnahmebescheiden verbundenen bzw. gleichzeitig erlassenen neuen Sachbescheiden wurde zur amtswegigen Wiederaufnahme…
…den Zeitraum 1.5.2011 bis 31.12.2011. Mit Bescheid vom 5.3.2012 verfügte das Finanzamt eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung, dass das Verfahren gemäß § 303 (4) BAO wiederaufzunehmen gewesen wäre, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden wäre…
…eine Wiederaufnahme des Verfahrens aber nur dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkämen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Zumal die nunmehr der Veranlagung zu Grunde gelegten Lohnzettel der Finanzbehörde bereits im ursprünglichen Veranlagungsverfahren zur Verfügung gestanden seien und vom Hervorkommen neuer…
…des VwGH und des BFG ein neuer Lohnzettel keine neu hervorgekommene Tatsache iS des § 303 Abs 1 BAO ist und auch eine Begründung, die im ursprünglichen Bescheid gefehlt hat, nicht nachgereicht werden kann. Somit ergibt sich daraus kein tauglicher Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens…