…nicht der Eingabengebühr. Der Berufungswerber (Bw.) führt an, dass die strittige Stellungnahme vom 28. April 2008 im amtlichen Auftrag erfolgt sei und bestreitet damit das Vorliegen eines Privatinteresses. Er übersieht dabei, dass nach dem Wortlaut der Stellungnahme nicht eine weitere Begründung zu den Anträgen vom…
…gestellten Fragen innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zustellung der zitierten Note zu beantworten und die von der Behörde angeführten Unterlagen vorzulegen. Eine entsprechende Erledigung dieser Aufträge innerhalb der gesetzten Frist ist dem Berufungswerber aus mehreren Gründen nicht möglich. Vorweg verweist der Berufungswerber darauf…
…2000" laut Erklärung vom 11. April 2000), hat der Unabhängige Finanzsenat gemäß § 279 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO) dem Betriebsfinanzamt den Auftrag erteilt, allenfalls an Hand der Akten oder durch andere geeignete Ermittlungen festzustellen, wann (Monat, Jahr) die Fa. TZR GmbH erstmals durch Anbieten der…
…Änderung vom 17.Jänner 2001 habe Herr HT seine Anteile an Frau AT abgetreten. Im Jahr 2000 habe Herr HT für die Gesellschaft nur die Geschäftsführungsfunktion innegehabt und keinen ständigen Auftrag übernommen. Für eine Beratung für Organisationsaufbau sei ein einmaliges Honorar in Höhe von öS…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…ZzZ, betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Notionierung durch den Verwaltungsgerichtshof (siehe Amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren des Verwaltungsgerichtshofes) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber dem nunmehrigen Berufungswerber (Bw.)…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…1, KG H, im Ausmaß von 388 m² von den Ehegatten S um einen vereinbarten Kaufpreis von 416.034,00 S je zur Hälfte gekauft. Aufgrund amtlicher Ermittlungen hat das Finanzamt Kenntnis davon erlangt, dass für die Grundstücke 57/34-37 der Liegenschaft EZ 1…
…1, KG H, im Ausmaß von 388 m² von den Ehegatten S um einen vereinbarten Kaufpreis von 416.034,00 S je zur Hälfte gekauft. Aufgrund amtlicher Ermittlungen hat das Finanzamt Kenntnis davon erlangt, dass für die Grundstücke 57/34-37 der Liegenschaft EZ 1…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel wurde am 18. Juni 2012 ein amtlicher Befund über die Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren vom Landespolizeikommando für X betr. Anfrage der Bw. / Deutschland (in der Folge auch Berufungswerberin genannt) vom 3…
…2009), gestanden ist und das Fahrzeug seit dieser Zeit für Fahrten zur Arbeit nach B, für Privatfahrten sowie für Fahrten zur Kontaktaufnahme mit neuen Auftraggebern verwendet worden ist. Strittig ist, ob der dauernde Standort des Fahrzeugs nach Abverkauf sämtlicher G deshalb in B, F, verblieben…