…diese für den vertragsgegenständlichen Geschäftsanteil getroffene Abtretungs- und Treuhandvereinbarung bei M.M. eine Vereinigung aller Anteile eintrat. Bei der Vereinigung "aller" Anteile verbleibt kein Anteil, auch kein wirtschaftlich bedeutungsloser sogenannter Zwerganteil in fremder Hand. N.M. war auf Grund des "Abtretungs- und Treuhandvertrages" vom 7…
…nachfolgend Bw abgekürzt, betreibt in der Rechtsform einer GmbH ein Transportunternehmen. Alle Anteile an der Bw werden - abgesehen von einem Zwerganteil - von P gehalten. P hat mit Gesellschaftsvertrag vom 20.9.1994 mit der Bw als Geschäftsherrin einen Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen…
…des VwGH könne von keiner Übertragung sämtlicher Anteile ausgegangen werden, wenn ein Zwerganteil zum Beispiel beim Käufer zurückbleibe (14.6.1984, 82/16/0069). Auch wenn dieser Zwerganteil für den Käufer nur treuhändig vom Verkäufer gehalten werde, trete selbst dann keine Übertragung sämtlicher Anteile ein…
…als Gründungshelferin fungiert habe, so ist dies für den UFS nicht nachvollziehbar, da Gründungshelfer typischer weise nur über einen Zwerganteil verfügen und diesen nach erfolgter Gründung an den Mehrheitsgesellschafter abtreten. Im vorliegenden Fall hat GK aber über einen 75% Anteil verfügt, diesen über Jahre gehalten…
…Abgabenpflicht nach Abs. § 1 Abs. 3 GrEStG begründet. Selbst sogenannte Zwerganteile in einer anderen Hand schließen die Anwendung dieser Vorschrift aus. In der im Einzelfall gewählten rechtlichen Gestaltung kann allerdings ein Missbrauch iSd § 22 BAO liegen. Im Gegenstandsfall blieb der Treuhänder X. nach außen hin…
…Darüber hinaus wies der steuerliche Vertreter auf die nunmehr geänderte Rechtslage und die möglicherweise unterschiedliche steuerliche Behandlung bei der Übertragung eines "Zwerganteiles" an einer Kommanditgesellschaft an den angestellten nahen Angehörigen hin. Die Vertreterin des Finanzamtes erläuterte die Auswirkungen der Bilanzbündeltheorie bei der Übernahme von Kommanditanteilen…
…Sachverhalte, die der Gesellschaftsteuer unterliegen, Platz greifen. Der Parteienvertreter explizierte das am Beispiel "Grunderwerbsteuer - treuhändiges Halten eines Zwerganteiles": Bis in die 60iger Jahre wurde in Bezug auf diese Frage von der Rechtsprechung die wirtschaftliche Betrachtungsweise angewendet. Ab 1960 kam es zu einer Änderung der Rechtsprechung…
…Sachverhalte, die der Gesellschaftsteuer unterliegen, Platz greifen. Der Parteienvertreter explizierte das am Beispiel "Grunderwerbsteuer - treuhändiges Halten eines Zwerganteiles": Bis in die 60iger Jahre wurde in Bezug auf diese Frage von der Rechtsprechung die wirtschaftliche Betrachtungsweise angewendet. Ab 1960 kam es zu einer Änderung der Rechtsprechung…
…Sachverhalte, die der Gesellschaftsteuer unterliegen, Platz greifen. Der Parteienvertreter explizierte das am Beispiel "Grunderwerbsteuer - treuhändiges Halten eines Zwerganteiles": Bis in die 60iger Jahre wurde in Bezug auf diese Frage von der Rechtsprechung die wirtschaftliche Betrachtungsweise angewendet. Ab 1960 kam es zu einer Änderung der Rechtsprechung…
…Sachverhalte, die der Gesellschaftsteuer unterliegen, Platz greifen. Der Parteienvertreter explizierte das am Beispiel "Grunderwerbsteuer - treuhändiges Halten eines Zwerganteiles": Bis in die 60iger Jahre wurde in Bezug auf diese Frage von der Rechtsprechung die wirtschaftliche Betrachtungsweise angewendet. Ab 1960 kam es zu einer Änderung der Rechtsprechung…
…Sachverhalte, die der Gesellschaftsteuer unterliegen, Platz greifen. Der Parteienvertreter explizierte das am Beispiel "Grunderwerbsteuer - treuhändiges Halten eines Zwerganteiles": Bis in die 60iger Jahre wurde in Bezug auf diese Frage von der Rechtsprechung die wirtschaftliche Betrachtungsweise angewendet. Ab 1960 kam es zu einer Änderung der Rechtsprechung…
…Sachverhalte, die der Gesellschaftsteuer unterliegen, Platz greifen. Der Parteienvertreter explizierte das am Beispiel "Grunderwerbsteuer - treuhändiges Halten eines Zwerganteiles": Bis in die 60iger Jahre wurde in Bezug auf diese Frage von der Rechtsprechung die wirtschaftliche Betrachtungsweise angewendet. Ab 1960 kam es zu einer Änderung der Rechtsprechung…
…Sachverhalte, die der Gesellschaftsteuer unterliegen, Platz greifen. Der Parteienvertreter explizierte das am Beispiel "Grunderwerbsteuer - treuhändiges Halten eines Zwerganteiles": Bis in die 60iger Jahre wurde in Bezug auf diese Frage von der Rechtsprechung die wirtschaftliche Betrachtungsweise angewendet. Ab 1960 kam es zu einer Änderung der Rechtsprechung…