…28. Juni 2013 nicht einmal die vollstreckbaren Forderungen hereingebracht werden, sodass sich die Erlassung des Sicherstellungsauftrages - wie zu erwarten war - als nicht zielführend erwies. Die Bevorzugung der Zweckmäßigkeitserwägungen erscheint somit als keineswegs begründet und mit dem Sinn des Gesetzes im Einklang stehend (vgl. Ritz, ÖStZ…
…8. Februar 2002 unternommene Forderungspfändung laut Drittschuldnererklärung vom 8. März 2001 ins Leere ging. Die Bevorzugung der Zweckmäßigkeitserwägungen erscheint somit als keineswegs begründet und mit dem Sinn des Gesetzes im Einklang stehend (vgl. Ritz, ÖStZ 1996, 72). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am…
…20 noch unberichtigt aushaftete, erscheint die Geltendmachung der Haftung vor Inanspruchnahme des Erstschuldners mangels Auswirkungen auf die Gefährdung oder Erschwerung der Abgaben und somit die Bevorzugung der Zweckmäßigkeitserwägungen als keineswegs begründet und mit dem Sinn des Gesetzes (Nachrangigkeit der Haftung) im Einklang stehend. 2. Gemäß …
…ob eine Vorführung zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes geboten ist. Dabei sind Zweckmäßigkeitserwägungen dahingehend anzustellen, ob das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung auf Grund der Dringlichkeit und Bedeutsamkeit des Falles schon im Stadium vor Einleitung des Finanzstrafverfahrens einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gebietet oder ob…
…konkrete, im gegenständlichen Fall zutreffende Sachverhalte einzugehen - nur Gesetz und Rechtsprechung zitierend sich auf jegliche Erwägung von Billigkeit vermissende und überlagernde abstrakte Zweckmäßigkeitserwägungen stütze und eine sachbezogene Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Bw sprechenden Argumente nicht enthalte. Außerdem fehlten die Gründe, die…
…Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen. Aufgrund der Exekutionssperre gemäß § 10 Abs. 1 IO erscheint die Bevorzugung der Zweckmäßigkeitserwägungen somit als keineswegs begründet und mit dem Sinn des Gesetzes im Einklang stehend, zumal zudem gemäß § 14 Abs. 2 IO betagte Forderungen im Insolvenzverfahren als…
…mit mehreren Pensionen betroffen sei. Mangels Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sei für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Dennoch werde darauf hingewiesen, dass Zweckmäßigkeitserwägungen der "Bevorzugung eines Einzelnen" im Nachsichtsweg entgegen stünden. Auch sei die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) gegeben. 1.4. Nach antragsgemäßer Bewilligung von Ratenzahlungen…
…Ergebnis einträte. Ein Nachsichtsansuchen sei entweder aus Rechtsgründen abzuweisen, wenn keine Unbilligkeit gegeben sei, oder in Ausübung des Ermessens, wenn Zweckmäßigkeitserwägungen Billigkeitsaspekte überwiegen. Da es sich bei der Nachsicht um eine abgabenrechtliche Begünstigung handle, liege es in erster Linie am Nachsichtswerber, die diesbezüglichen Voraussetzungen, auf…
…die Haftungsinanspruchnahme der weiteren Geschäftsführers N.N. bezieht sich nach der Aktenlage auf andere uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin, sodass auch Zweckmäßigkeitserwägungen dahingehend, dass der Ausspruch der Haftung für die gegenständlichen Abgabenschuldigkeiten die einzige Einbringungsmöglichkeit darstellen, die Richtigkeit der Ermessenübung der Abgabenbehörde erster Instanz bei Erlassung…
…den Charakter einer Schadenersatzhaftung. Es handle sich um eine unbeschränkte Primärhaftung. Im Rahmen der Ermessensübung gemäß § 20 BAO sei daher im gegenständlichen Fall dem Interesse der Allgemeinheit an der Abgabeneinbringung (Zweckmäßigkeitserwägung) zweifelsfrei der Vorzug zu geben, gegenüber dem Interesse des Bw. nicht zur Haftung in…
…Handlung gesetzt hat, auch für die vermögensrechtlichen Folgen seines Handelns einzustehen hat. Es ist daher im gegenständlichen Fall dem Interesse der Allgemeinheit an der Abgabeneinbringung (Zweckmäßigkeitserwägung) zweifelsfrei der Vorzug gegenüber dem Interesse des Bw., nicht zur Haftung in Anspruch genommen zu werden (Billigkeitserwägung), zu geben…
…Einbringlichkeit der zugrundeliegenden Abgabenschuldigkeiten ausgegangen und hat gesetzeskonform das Ratenansuchen des Bw. aus Rechtsgründen abgewiesen. Für im Rahmen der Ausübung des Ermessens (§ 20 BAO) anzustellende Zweckmäßigkeitserwägungen, welche in der gegenständlichen Berufung dahingehend vorgebracht wurden, dass die Behörde bei einer allfälligen Lohnexekution niedrigere Beträge erhalten würde…
…BAO grundsätzlich als gegeben angenommen werden. Im Rahmen der bei einer Ermessensübung über einen Zahlungsaufschub anzustellenden Überlegungen erscheint im Anlassfall, neben allgemeinen Billigkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen, insbesondere auch die sich aus der derzeitigen Verfahrenslage ergebende Gesamtsituation im Hinblick auf das Zustandekommen des gegenständlichen Abgabenanspruches von Bedeutung…
…dass dafür Gründe maßgeblich waren, die ausschließlich beim Bw. gelegen sind. Diesen Billigkeitserwägungen stehen Zweckmäßigkeitserwägungen dahingehend gegenüber, dass die Haftungsinanspruchnahme des Bw. im gegenständlichen Fall die einzige Möglichkeit der Einbringlichmachung des bei der Primärschuldnerin uneinbringlich gewordenen Abgabenrückstandes darstellt. In Abwägung der Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründe vertritt…
…ausfällige Begründung der Berufungsvorentscheidung, welche im Antrag auf Vorlage der Berufungen die Abgabenbehörde zweiter Instanz unwidersprochen blieb, zu verweisen. Wenn weiters die Abgabenbehörde erster Instanz Zweckmäßigkeitserwägungen dahingehend anstellt, dass im gegenständlichen Fall die Haftungsinanspruchnahme des Bw. die einzig verbleibende Möglichkeit ist, die uneinbringlich gewordenen Abgabenschuldigkeiten…
…Abgabenbeträge reduziert hat und der Bw. hinsichtlich dieser Beträge eine geständige Verantwortung vor dem Berufungssenat abgegeben hat. Im gegenständlichen Fall ist dem Interesse der Allgemeinheit an der Abgabeneinbringung (Zweckmäßigkeitserwägung) zweifelsfrei der Vorzug zu geben gegenüber dem Interesse des Bw., nicht zur Haftung in Anspruch genommen…
…BAO4, § 236 Tz 16 angeführten Entscheidungen des VwGH). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 8.8.1996, 92/14/0137) müssen Zweckmäßigkeitserwägungen auch unter Bedachtnahme auf den Umstand, dass eine Nachsicht durchaus mit den öffentlichen Interessen der Abgabeneinhebung vereinbar sein kann, angestellt werden, da die…
…X-Bank) bedient. Schon aufgrund dieses Sachverhaltes ist ersichtlich, dass eine Unterlassung der Haftungsinanspruchnahme für Abgabenschuldigkeiten zu einer (weiteren) ungerechtfertigten Benachteiligung des Abgabengläubigers (Republik Österreich) führen würde und schon aus diesem Grund Zweckmäßigkeitserwägungen im Sinne des § 20 BAO für eine Haftungsinanspruchnahme sprechen. Die beschriebene Vermögenssituation…
…Rechten bewilligt werden. Es kann nicht mit der, für die Gewährung einer raschen und ungefährdeten Einbringung, erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das zuständige Gericht aus Zweckmäßigkeitserwägungen die erforderliche Bewilligung überhaupt erteilt. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die angefallenen Exekutionskosten, den, für die Befriedigung…
…treten im gegenständlichen Fall bei festgestelltem hohen Grad des Verschuldens des Bw. die von ihm ins Treffen geführten Billigkeitsgründe in den Hintergrund und die Abgabenbehörde erster Instanz hat im gegenständlichen Fall Zweckmäßigkeitserwägungen dahingehend, das Steueraufkommen der Republik Österreich zu sichern und einen Abgabenausfall zu vermeiden…