Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, x, vertreten durch Loydolt&Schweitzer Steuerberatungs GesmbH, 1040 Wien, Schaumburgerg. 1/1/2/8-10,vom 25. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 11. November 2004 betreffend Haftung für…
…Fällen sei gemeinsam, dass die Stiftung selbst Vermögen erwerbe und mittels Errichtung eines Gebäudes erweitere. Sie überlasse dann das entgeltlich erworbene Vermögen dem Stifter, daraus erfolge die Zuwendungsbesteuerung. Dies erscheine gedanklich nachvollziehbar. Die Zuwendung eines Nutzens, den man vorher nicht gehabt habe, sei eine Zuwendung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vereines zur Förderung der Musikschule SU, gegen den Bescheid des Finanzamtes IL BK betreffend Kapitalertragsteuer 2003 vom 12. 1. 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Abkürzungen: | A…
…2000 bis 2001 (und Nachschauzeitraum 2002) durchgeführten Außenprüfung wurde in Tz. 17 des Prüfungsberichtes folgende Feststellung getroffen: Zuwendungsbesteuerung: "Die Nutzung des Ferienwohnhauses X durch die Begünstigten stellt eine Zuwendung der Stiftung an die Familie K dar. Diese Nutzung ist mit dem ortsüblichen Mittelpreis zu bewerten…
…xls) und Begründung der Vorprüfung." In Tz. 17 des Prüfungsberichtes über die Vorprüfung wurde folgende Feststellung getroffen: Zuwendungsbesteuerung: "Die Nutzung des Ferienwohnhauses X durch die Begünstigten stellt eine Zuwendung der Stiftung an die Familie K dar. Diese Nutzung ist mit dem ortsüblichen Mittelpreis zu bewerten…
…des Nominales festgestellt worden. Im Hinblick auf das Missverhältnisses zwischen dem Wert der Anteile und dem Kaufpreis sei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von einer gemischten Schenkung der Anteile auszugehen und es seien die von der Stiftung gezahlten S 500.000,00 der Zuwendungsbesteuerung gemäß § 27 (1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Tulln betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt mit seinen beiden Tätigkeiten Einkünfte aus nichtselbständiger…
…wurde darauf hingewiesen, dass das Verrechnungskonto der Stifterin B.B. nach Abschluss der AP der Zuwendungsbesteuerung zu unterziehen sei. Die Abgabenbehörde erster Instanz folgte den Feststellungen der AP. Es wurden die Verfahren betreffend die Umsatzsteuer der Jahre 2001 bis 2007 wieder aufgenommen. Die Bescheide über…
…wird, dass die bei natürlichen Personen halbsatz- oder endbesteuerten Einkünfte bei der Privatstiftung bis zum Budgetbegleitgesetz 2001 steuerfrei gestellt waren um mit jeder Zuwendungsbesteuerung das der natürlichen Person für unmittelbare erzielte Einkünfte entsprechende Steuerniveau zu erreichen. Durch die Rechtsprechung des VfGH (7.3.2002, G…
…späteren Veranlagungszeiträumen eine Kapitalertragsteuerrückerstattung erfolge. Gemäß den Stiftungsrichtlinien, Rz 84, werde der Zwischenbesteuerung der Charakter einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung zugeschrieben. Aus den Gesetzesmaterialien ergäbe sich, dass mit der Einführung der Zwischensteuer zwar der Zinsenvorteil bei Thesaurierung verringert werden, jedoch die Privatstiftung nicht endgültig…
…Personen halbsatz- oder endbesteuert sind, ist die Privatstiftung bislang steuerfrei gestellt, da mit jeder Zuwendungsbesteuerung das der natürlichen Person für unmittelbar erzielte Einkünfte entsprechende Steuerniveau erreicht wird. Einen Steuervorteil hat diese System für Privatstiftungen und ihre Begünstigten insofern ausgelöst, als im Falle längerfristig thesaurierter steuerfrei…
…HW behandelt und der Bw. Kapitalertragsteuer vorgeschrieben werden kann. Wiesner (SWK 1984 AI 169) erachtete verdeckte Ausschüttungen von Stiftungen (bereits vor Wirksamkeit des Privatstiftungsgesetzes 1993) gegenüber dem Stifter als wirtschaftlich beherrschender Person als 'nicht denkunmöglich'. Gemäß Schuchter, Zuwendungsbesteuerung neu, taxlex 2008, 224 ist der Zuwendungsbegriff…
…"Fiktive Ausgaben oder Aufwendungen stellen nach Ansicht der steuerlichen Vertretung keine Werbungskosten dar. Auch wenn eine Zuwendungsbesteuerung aus der Zurverfügungstellung von zinsenlosen Darlehen aus einer Privatstiftung an deren Begünstigte vorliege , fehle - nach Ansicht der steuerlichen Vertretung - den tatsächlich nicht bezahlten Zinsen der Charakter von Werbungskosten…
…50% des gemeinen Wertes des gestifteten Vermögens, sondern bei ca. 25,34%. Die Mitübertragung von Verbindlichkeiten mit gestiftetem Vermögen löse keine Zuwendungsbesteuerung aus, wenn es sich um die Stiftung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen handle. Von der Bw. werde daher die Aufhebung in eventu Abänderung…
…aus systematischer als auch aus teleologischer Perspektive nicht nachvollziehbar. Bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften handelt es sich rechtstechnisch um solche der Privatstiftung, die allerdings vom Zweck der Regelung bei ihr nur einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen werden. Die Zwischensteuer ist daher…
…aus systematischer als auch aus teleologischer Perspektive nicht nachvollziehbar. Bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften handelt es sich rechtstechnisch um solche der Privatstiftung, die allerdings vom Zweck der Regelung bei ihr nur einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen werden. Die Zwischensteuer ist daher…
…aus systematischer als auch aus teleologischer Perspektive nicht nachvollziehbar. Bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften handelt es sich rechtstechnisch um solche der Privatstiftung, die allerdings vom Zweck der Regelung bei ihr nur einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen werden. Die Zwischensteuer ist daher…
…und einer gesonderten Körperschaftsteuer in Höhe von 12,5 % unterworfen. Dem Zweck der Regelung entsprechend werden die zwischensteuerpflichtigen Einkünfte bei der Privatstiftung nur einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen. Da die Zwischensteuer der Privatstiftung auf Grund von bestimmten Zuwendungen gutzuschreiben ist…
…und einer gesonderten Körperschaftsteuer in Höhe von 12,5 % unterworfen. Dem Zweck der Regelung entsprechend werden die zwischensteuerpflichtigen Einkünfte bei der Privatstiftung nur einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen. Da die Zwischensteuer der Privatstiftung auf Grund von bestimmten Zuwendungen gutzuschreiben ist…
…und einer gesonderten Körperschaftsteuer in Höhe von 12,5 % unterworfen. Dem Zweck der Regelung entsprechend werden die zwischensteuerpflichtigen Einkünfte bei der Privatstiftung nur einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen. Da die Zwischensteuer der Privatstiftung auf Grund von bestimmten Zuwendungen gutzuschreiben ist…