…Abschlusses des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein hätten Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers aber zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gezählt, weshalb die Zuteilungsnorm für nichtselbständige Arbeit zur Anwendung komme. Die diesbezügliche Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen stehe somit im Einklang mit der Rechtsprechung und stehe der Heranziehung…
…Bw abgekürzt, ist in Deutschland ansässig und als Fernfahrer bei einer inländischen Spedition beschäftigt. In Österreich unterliegt er - unter Bedachtnahme auf abkommensrechtliche Zuteilungsnormen - mit seinen nichtselbständigen Einkünften der beschränkten Steuerpflicht nur insoweit, als die Einkünfte aus im Tätigkeitsstaat Österreich ausgeübter beruflicher Tätigkeit resultieren. Nachdem der…
…98/15/0158). Ein Vollzugsspielraum in diesem Sinne bestand bei der Beurteilung der zur Anwendung kommenden Zuteilungsnorm und der darauf basierenden Festsetzung der Einkommensteuer sowie der Einkommensteuervorauszahlungen aber nicht. Folglich lässt sich für den Berufungsführer auch mit der vom Finanzamt zur Vorlage bei den Zollstellen…
…98/15/0158). Ein Vollzugsspielraum in diesem Sinne bestand bei der Beurteilung der zur Anwendung kommenden Zuteilungsnorm und der darauf basierenden Festsetzung der Einkommensteuer aber nicht. Soweit darauf hingewiesen wird, dass auf Grund der steuerlichen Behandlung in den Vorjahren ein Vertrauensschutz erwachsen sei und die…
…gemäß § 22 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 zu werten. Einkünftezurechnung DBA-Liechtenstein Zu klären ist ferner, welche Zuteilungsnorm zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zur Anwendung gelangt, jene für Unternehmensgewinne (Art. 7 DBA-Liechtenstein) oder jene für selbständige Arbeit (Art. 14 DBA-Liechtenstein). Bei…
…dass Art. 15 DBA Schweiz (in Verbindung mit den dort erwähnten Artikeln 16, 18 und 19) die abschließende Zuteilungsnorm hinsichtlich nichtselbständiger Einkünfte (wie vom Bw bezogen) darstellt. Die erstinstanzliche Berufung auf Art. 21 DBA Schweiz zur Geltendmachung eines Besteuerungsanspruchs ist daher unzulässig. Im Ergebnis erweist…
…vgl. VwGH 5.4.2001, 98/15/0158). Ein Vollzugsspielraum in diesem Sinne bestand bei der Beurteilung der zur Anwendung kommenden Zuteilungsnorm und der darauf basierenden Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen aber nicht. Nachdem außer Streit steht, dass die Anwendungsvoraussetzungen der Grenzgängerregelung des Art. 15 Abs. 4…
…5.4.2001, 98/15/0158). Ein Vollzugsspielraum in diesem Sinne bestand bei der Beurteilung der zur Anwendung kommenden Zuteilungsnorm und der darauf basierenden Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen aber nicht. Soweit die Berufungsführerin Begründungsmängel des angefochtenen Bescheides in Treffen führt, ist ihr entgegenzuhalten, dass Begründungsmängel des…
…Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt des Abschlusses des DBA-Liechtenstein nach österreichischem Besteuerungsrecht aber nicht zu den selbständigen, sondern zu den nichtselbständigen Einkünften, kommt abkommensrechtlich nicht die Zuteilungsnorm für selbständige Tätigkeit im Sinne des Art. 14 DBA-Liechtenstein, sondern jene für unselbständige Arbeit im Sinne des Art…
…Verfügung gestanden ist, änderte dies nichts an der österreichischen Steuerpflicht. Denn nach der zitierten Rechtsprechung ist auf Einkünfte als Unternehmensberater zufolge der gebotenen statischen Abkommensauslegung die Zuteilungsnorm des Art. 7 DBA-Liechtenstein mit der sich daran anknüpfenden Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden. Da der…
…der Geschäftsführertätigkeit unter der Voraussetzung, dass der Berufungsführer wesentlich beteiligt war, nach innerstaatlichem Recht den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzurechnen sind (Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers fallen zwar abkommensrechtlich unter die Zuteilungsnorm des Art. 15 DBA-Liechtenstein betreffend Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, dies ändert aber nichts…
…dass das Steuersystem und die Steuerprogression der beiden Staaten sehr stark voneinander abweichen". Damit wird auch deutlich, dass sich eine Beeinträchtigung der Arbeitnehmerfreizügigkeit - unabhängig vom konkret verwandten Anknüpfungskriterium - nicht schon aus einer Zuteilungsnorm des Doppelbesteuerungsabkommens selbst, sondern vielmehr erst aus dem materiellen Recht ergeben kann…
…98/15/0158). Ein Vollzugsspielraum in diesem Sinne bestand bei der Beurteilung der zur Anwendung kommenden Zuteilungsnorm des DBA-Liechtenstein und der darauf basierenden Festsetzung der Einkommensteuer aber nicht. Soweit darauf hingewiesen wird, dass auf Grund der steuerlichen Behandlung in den Vorjahren ein Vertrauensschutz erwachsen…
…98/15/0158). Ein Vollzugsspielraum in diesem Sinne bestand bei der Beurteilung der zur Anwendung kommenden Zuteilungsnorm des DBA-Liechtenstein und der darauf basierenden Festsetzung der Einkommensteuer aber nicht. Soweit darauf hingewiesen wird, dass auf Grund der steuerlichen Behandlung in den Vorjahren ein Vertrauensschutz erwachsen…
…15 Abs. 2 DBA Liechtenstein eine allgemeine Zuteilungsregel darstellt. Aus dem Abkommenswortlaut und dem systematischen Aufbau der in Rede stehenden Zuteilungsnorm geht vielmehr eindeutig hervor, dass Absatz 1 den allgemein gültigen Regelungsinhalt wiedergibt, wohingegen Absatz 2 eine Ausnahmeregelung darstellt. Des weiteren ist der erstinstanzliche Standpunkt…
…15 Abs. 2 DBA Liechtenstein eine allgemeine Zuteilungsregel darstellt. Aus dem Abkommenswortlaut und dem systematischen Aufbau der in Rede stehenden Zuteilungsnorm geht vielmehr eindeutig hervor, dass Absatz 1 den allgemein gültigen Regelungsinhalt wiedergibt, wohingegen Absatz 2 eine Ausnahmeregelung darstellt. Des weiteren ist der erstinstanzliche Standpunkt…
…und 64) nicht anwendbar sei, weil das DBA-Deutschland anders als das DBA-Schweiz (idF BGBl. Nr. 161/1995) ausdrücklich die Anwendbarkeit der allgemeinen Zuteilungsnorm für nichtselbständige Einkünfte ausschließe, wenn die Person Grenzgänger sei (arg.: Absatz 1 gilt nicht, wenn ...). Dies geltet sowohl für das…
…und 64) nicht anwendbar sei, weil das DBA-Deutschland anders als das DBA-Schweiz (idF BGBl. Nr. 161/1995) ausdrücklich die Anwendbarkeit der allgemeinen Zuteilungsnorm für nichtselbständige Einkünfte ausschließe, wenn die Person Grenzgänger sei (arg.: Absatz 1 gilt nicht, wenn ...). Dies geltet sowohl für das…
…BGBl. Nr. 505/1979, hinsichtlich der Zuteilungsnorm für Unternehmensgewinne nicht anwendbar. Die Bw ist weiters der Meinung, den erforderlichen bzw zulässigerweise geforderten Nachweis erbracht zu haben, weil die beschränkt steuerpflichtige Empfängerin der Gesellungsvergütungen in den Streitjahren eine gültige UID hatte und im britischen Handelsregister eingetragen…
…2008 (AS 45)teilte der Bw unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung mit, sein ehemaliger Schweizer Arbeitgeber sei eine privatrechtliche Stiftung, sodass die von ihm bezogenen Löhne nicht unter die Zuteilungsnorm des Art. 19 DBA fielen. Die volle Abzugsfähigkeit der unter dem Titel "doppelte Haushaltsführung" geltend…