…Werbeagentur habe, um beim ORF Direktschaltungen für die eigenen Magazine vornehmen zu können. Mit dieser Tätigkeit sei nur eine Mitarbeiterin betraut, sodass nur für diese der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu entrichten sei. Die eigentliche Tätigkeit der Bw. als Verlag falle in kein Gewerbe, weswegen die…
…April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 17. März 2009 betreffend Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage II) für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2008 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz…
…März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 17. März 2009 betreffend Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage II) für die Kalendermonate Jänner und Februar 2009 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz…
…Leistungen, die der Abgabepflichtige allenfalls in Anspruch nehmen könne. Mit Bescheid vom 17. März 2009 hat das Finanzamt den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Kalendermonate Jänner bis Dezember 2008 mit € 3.170,56 festgesetzt. Ihre Berufung vom 31. März 2009 hat die Bw. wie…
…März 2009 und 2) vom 14. Mai 2009 betreffend Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage II) für den Zeitraum 1) Jänner und Februar 2009 und 2) März 2009 wie folgt entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz…
…200, vom 15. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 8. April 2009 betreffend Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage gemäß § 122 Abs. 7 und 8 WKG) für den Zeitraum Jänner 2009 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Dezember 2008 und 2) vom 28. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs 1) vom 16. Dezember 2008 und 2) vom 23. Jänner 2009 betreffend Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage gemäß § 122 Abs. 7 und Abs. 8 WKG) für den Zeitraum…
…vom 8. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 25. Mai 2009 betreffend Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage gemäß § 122 Abs. 7 und 8 WKG) für den Zeitraum Jänner 2009 bis April 2009 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als…
…vom 8. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 25. Mai 2009 betreffend Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage gemäß § 122 Abs. 7 und 8 WKG) für den Zeitraum Jänner 2009 bis April 2009 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als…
…vom 8. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 25. Mai 2009 betreffend Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage gemäß § 122 Abs. 7 und 8 WKG) für den Zeitraum Jänner 2009 bis April 2009 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als…
…vom 8. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 25. Mai 2009 betreffend Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage gemäß § 122 Abs. 7 und 8 WKG) für den Zeitraum Jänner 2009 bis April 2009 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als…
…vom 8. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 25. Mai 2009 betreffend Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage gemäß § 122 Abs. 7 und 8 WKG) für den Zeitraum Jänner 2009 bis April 2009 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als…
…vom 8. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 25. Mai 2009 betreffend Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage gemäß § 122 Abs. 7 und 8 WKG) für den Zeitraum Jänner 2009 bis April 2009 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als…
…und 17. Bez. in Wien betreffend Rückzahlung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 1996 bis 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
…beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt (§ 22 Z 2 EStG 1988). Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung eines Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag bildet für die Streitjahre 1997 und 1998 § 57 Abs 7 und 8 des Handelskammergesetzes (HKG), ab…
…Geschäftsführer als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 in die Beitragsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehen sind. Dem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung kann aus folgenden Gründen nicht stattgegeben werden. Nach der bis 2003 geltenden Fassung des…
…bezogenen Vergütungen als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 in die Beitragsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehen sind. Wie das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vom 8. November 2001 zu Recht ausführte, betrug die gesamte Geschäftsführervergütung im Prüfungszeitraum nicht…
…gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25 Prozent beträgt (§ 22 Z 2 EStG 1988). Die Regelung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag, der von der in § 41 FLAG 1967 festgelegten Bemessungsgrundlage zu erheben ist…
…gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25 Prozent beträgt (§ 22 Z 2 EStG 1988). Die Regelung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag, der von der in § 41 FLAG 1967 festgelegten Bemessungsgrundlage zu erheben ist…
…die Beitragsgrundlage nach § 41 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 , BGBl. Nr. 376/1967 , gilt (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag). Die Umlage ist in einem Hundertsatz dieser Beitragsgrundlage zu berechnen. Der Hundertsatz ist vom Wirtschaftsparlament der Landeskammer festzusetzen; er darf 0,29 vH der Beitragsgrundlage nicht übersteigen. Hat ein Kammermitglied gemeinsam…