…Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. Bei den Berufsverbänden oder Interessenvertretungen sind Zusammenschlüsse von Personen, die denselben Beruf - oder zumindest nahe verwandte Berufe - ausüben…
…überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. Unter Berufsverbänden (Berufsständen) und Interessenvertretungen im Sinne der genannten gesetzlichen Bestimmung sind Zusammenschlüsse von Personenvereinigungen zu verstehen, die denselben Beruf oder doch nahe verwandte…
…ergibt sich nachstehender Sachver-halt: Die Tätigkeit von G. V. habe als Dienstnehmer der Bw. darin bestanden, auf Grund der amtli-chen Telefonbücher (Bereich NÖ-Süd) Gewerbetreibende (Selbständige, Landwirte) anzuru-fen. Dabei haben Steuerberater, Banken, Versicherungen und ähnliche Dienstleistungsunter-nehmen jedoch nicht kontaktiert werden dürfen…
…die mögliche "Leistung" der Haftpflichtbefreiung mit dem Sinn dieser gesetzlichen Regelung nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann. (2) Selbst bei einer weiten Auslegung des EnAbgVG scheitert ein Leistungsaustausch am Leistungsbegriff des UStG 1994: Für die Leistung "Einräumung von Versicherungsschutz" ist zunächst ein leistender Unternehmer erforderlich…
…dazu wurde ihr die Verpflichtung auferlegt, der Vereinigung der Kaufleute der A. , worunter ein Zusammenschluss von Personen zu verstehen ist, welcher sich der Koordination der der Interessen der Bestandnehmer der A. und deren Abstimmung mit dem Bestandnehmer und allen an der A. interessierten Personen widmet…
…begründbaren) Begünstigung des Arbeitgebers führen. Es liegt auch ein Leistungs/Gegenleistungsverhältnis im umsatzsteuerrechtlichen Sinn nicht vor, weil selbst bei einer weiten Auslegung des EnAbgVG ein Leistungsaustausch am Leistungsbegriff des UStG 1994 scheitert: Für die Leistung "Einräumung von Versicherungsschutz" ist zunächst ein leistender Unternehmer erforderlich. In …
…6 Abs. 1 Z 9 lit c steuerbar und steuerbefreit, also in die Umsatzsteuererklärungen aufzunehmen. Derartige steuerbefreite Umsätze wurden von den Versicherungen bisher aber nicht erklärt. 3. Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich aus folgenden Gründen der Rechtsansicht der Finanzbehörde an, wonach eine Leistungsbeziehung gemäß § 1…
…des Arbeitgebers führen. Es liegt auch ein Leistungs/Gegenleistungsverhältnis im umsatzsteuerrechtlichen Sinn nicht vor, weil selbst bei einer weiten Auslegung des EnAbgVG ein Leistungsaustausch am Leistungsbegriff des UStG 1994 scheitert: Für die Leistung "Einräumung von Versicherungsschutz" ist zunächst ein leistender Unternehmer erforderlich. In § 2 Abs…
…begründbaren) Begünstigung des Arbeitgebers führen. Es liegt auch ein Leistungs/Gegenleistungsverhältnis im umsatzsteuerrechtlichen Sinn nicht vor, weil selbst bei einer weiten Auslegung des EnAbgVG ein Leistungsaustausch am Leistungsbegriff des UStG 1994 scheitert: Für die Leistung "Einräumung von Versicherungsschutz" ist zunächst ein leistender Unternehmer erforderlich. In …
…des Arbeitgebers führen. Es liegt auch ein Leistungs/Gegenleistungsverhältnis im umsatzsteuerrechtlichen Sinn nicht vor, weil selbst bei einer weiten Auslegung des EnAbgVG ein Leistungsaustausch am Leistungsbegriff des UStG 1994 scheitert: Für die Leistung "Einräumung von Versicherungsschutz" ist zunächst ein leistender Unternehmer erforderlich. In § 2 Abs…
…die mögliche "Leistung" einer Haftpflichtbefreiung mit dem Sinn dieser gesetzlichen Regelung nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann. (2) Selbst bei einer weiten Auslegung des EnAbgVG scheitert ein Leistungsaustausch am Leistungsbegriff des UStG 1994: Für die Leistung "Einräumung von Versicherungsschutz" ist zunächst ein leistender Unternehmer erforderlich…
…die mögliche "Leistung" der Haftpflichtbefreiung mit dem Sinn dieser gesetzlichen Regelung nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann. (2) Selbst bei einer weiten Auslegung des EnAbgVG scheitert ein Leistungsaustausch am Leistungsbegriff des UStG 1994: Für die Leistung "Einräumung von Versicherungsschutz" ist zunächst ein leistender Unternehmer erforderlich…
…ihre Umsätze sind nach § 6 Abs. 1 Z 7 befreit. (3) Der Umsatz besteht in der Einräumung von Versicherungsschutz. Die Gegenleistung besteht in den Beiträgen (Verweis auf Rz 262 - § 6 Abs. 1 Z 9c UStG 1994). (4) Der Umsatz der SVT ist nur soweit steuerbar…
…die mögliche "Leistung" der Haftpflichtbefreiung mit dem Sinn dieser gesetzlichen Regelung nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann. (2) Selbst bei einer weiten Auslegung des EnAbgVG scheitert ein Leistungsaustausch am Leistungsbegriff des UStG 1994: Für die Leistung "Einräumung von Versicherungsschutz" ist zunächst ein leistender Unternehmer erforderlich…
…die mögliche "Leistung" der Haftpflichtbefreiung mit dem Sinn dieser gesetzlichen Regelung nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann. (2) Selbst bei einer weiten Auslegung des EnAbgVG scheitert ein Leistungsaustausch am Leistungsbegriff des UStG 1994: Für die Leistung "Einräumung von Versicherungsschutz" ist zunächst ein leistender Unternehmer erforderlich…
…Gesetz überwiegend den Begriff "Versicherungsverhältnis" verwendet, dieser Begriff dem Begriff "Versicherung" gleichzustellen. Demgemäß sind für die Auslegung des Begriffes "Versicherung" die Auslegungsregeln des Versicherungsrechtes maßgebend. Nach diesem Kommentar ist eine Versicherung der von einem unmittelbaren subjektiven und materiellen Interesse getragene Zusammenschluss gleichartig Gefährdeter zur wechselseitigen…
…Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken,- Unfall- und Pensionsversicherung). Beginn, Bestand und Ende der Versicherungspflicht hängen grundsätzlich nicht vom Willen der Beteiligten ab…
…KlinMed ist die Bezeichnung des Zusammenschlusses fast aller honorarberechtigten Ärzte an der Universitätsklinik Innsbruck. Sowohl die honorarberechtigten Ärzte als auch die A.Ö. Landeskrankenhaus haben ein Auftragsverhältnis mit der Wiener Steuerberatungskanzlei. Die Ärztehonorare sind vom Sonderklassepatienten bzw. seiner Versicherung auf ein Konto der Wiener Steuerberatungskanzlei…
…zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden und soweit diese Zusammenschlüsse von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern. Das gilt auch für sonstige Leistungen, die zwischen Unternehmern erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen…
…Verkehrswert. Für den Zusammenschluss sind alle Vorraussetzungen des Art IV. des UmgrStG gegeben, sodass die abgabenrechtlichen Wirkungen des UmgrStG eintreten, insbesondere die der steuerlich maßgeblichen Buchwerte fortzuführen sind. Ausdrücklich wird festgehalten, dass an den derzeitigen und künftigen stillen Reserven des von ihr eingebrachten Betriebes ausschließlich…