…worden seien, womit sich eine "Finanzierungslücke" von S 0,00 ergebe. Die vom Finanzamt vorgenommene Zuschätzung zu den Umsätzen und Gewinnen 1984 bis 1990 (Tz 16 BP-Bericht) würde daher einer sachlichen Grundlage entbehren. Zur Frage der Zurechnung fakturierter Leistungen (Tz 18.2. BP-Bericht…
…1987 um Beträge iHv rd. S 246.000,00 und S 229.000,00 zu erhöhen und war von der Hinzurechnung des Finanzamtes betreffend 1988 bis 1990 Abstand zu nehmen. Der Berufung konnte in diesem Streitpunkt somit teilweise gefolgt werden. Zu 4.) - Zurechnung Vermittlungsprovision (1991)…
…Gibt der Steuerpflichtige keine brauchbare Erklärung woher - wenn nicht aus nicht erklärten Betriebserlösen - der Zuwachs an Spargeldern und Wertpapieren stammen sollte, so muß er die mit jeder Schätzung verbundene Unsicherheit hinnehmen (VwGH 19.09.1984, 84/13/0021). Entscheidend für die Zurechnung der vom Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder HR Dr. Marlise Tschantré, Mag. Johann Hakel und Wolfgang Sauer über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. Richard Leisch, Carl Blum Straße 16, 4600 Wels, vom 18. April…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. MN, geb. A, wohnhaft in B, vertreten durch die öffentlichen Notare Dr. Harald Mezriczky und Dr. Martin Roch in 2320 Schwechat, Himbergerstraße 7, vom 27. Mai 1992 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und…
…Rechnung der Kinder. Dies entspricht in seinem wirtschaftlichen Gehalt einem treuhändigen Erwerb. Dass kein formelles Treuhandverhältnis begründet wurde, spielt im Rahmen der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu lösenden Frage der Zurechnung von Einkünften sowie im Rahmen des von wirtschaftlichen Vorstellungen geprägten § 27 Abs. 5 EStG 1972…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. Juli 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In dem in Form eines Notariatsaktes…
Berufungsentscheidung Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter über die Berufung des Bw., Adresse1 , vertreten durch Dr. Axel-Hans Werner Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, 5020 Salzburg, Fürbergstraße 60/59, vom 18…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. KEG, Adr.Bw., vertreten durch Ing.H., Adr.Bw., vom 27. Juli 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 26. September 2010 betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche…
…Ausgaben getätigt. Sie sei Nichtraucherin und Antialkoholikern. Nunmehr habe sie finanzielle Aufwendungen auch für ihren Sohn zu tätigen, wofür sie einen Teil der Spargeldbeträge benötige. Anlässlich einer Vernehmung durch die Prüfungsabteilung Strafsachen am 17. Dezember 2001 (AB Oz. 38/351) gab die Bw. dazu an…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
…dass bei Feststellung eines ungeklärten Vermögenszuwachses die Annahme berechtigt ist, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht bekannten Einkünften stammt. Die Zurechnung ist bei jener Einkunftsart geboten, in deren Rahmen er am wahrscheinlichsten verdient wurde. Im gegenständlichen Verfahren wurde der ungeklärte Vermögenszuwachs ebenfalls den Einkünften aus…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch W. T. Wirtschaftstreuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend die Kapitalertragsteuer im Zeitraum vom 1.1.1999 bis 31…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, KommRat Heinz Grahammer und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn am 27.11.2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Martin Winkel,, gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm Mag. Stefan A. Grbenic, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf betreffend Umsatzsteuer 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Kaan, Cronenburg & Partner, Rechtsanwälte, 8010 Graz, Kalchberggasse 1, vom 9. Jänner 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 11. Dezember 2001 betreffend Schenkungssteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-BankinL, vertreten durch den X-VerbandOÖ., 4021 Linz vom 26. Juni 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. Mai 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…