…4 BAO wiederaufgenommen wurde, am 11.02.2000 ein gemäß § 295 BAO geänderter Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1989. Rechtlich ist dazu auszuführen: A) Zur Richtigkeit des Bescheides, der zurückweisend über den Antrag auf Wiederaufnahme abgesprochen hat: § 303 Abs. 1 und 2 BAO lauten: (1) Dem…
…4 BAO wiederaufgenommen wurde, am 5.Juni 1997 ein gemäß § 295 BAO geänderter Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1989. Rechtlich ist dazu auszuführen: A) Zur Richtigkeit des Bescheides, der zurückweisend über den Antrag auf Wiederaufnahme abgesprochen hat: § 303 Abs. 1 und 2 BAO lauten: (1) Dem…
…2 BAO, soll durch § 165 Abs. 4 FinStrG die Finanzstrafbehörde schon bei der Einbringung des Wiederaufnahmeantrages in die Lage versetzt werden, die Frage der Wahrung der gesetzlichen, nicht verlängerbaren Frist beurteilen zu können. Dabei stellt, wie die Erstbehörde in der Begründung ihres Bescheides vom 26…
…auch eine Abweisung eines Wiederaufnahmsantrages in eine Zurückweisung abgeändert werden (Ritz, aaO, § 289 Tz 42). Da im vorliegenden Fall das Finanzamt den verspätet eingebrachten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bescheidmäßig abgewiesen hat, war der Spruch des angefochtenen Bescheides auf Grund der dargestellten Rechtslage im Zuge…
… 276 BAO abzuweisen. Die Bw. stellte schließlich mit Schreiben vom 4.8.1999 den Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde 2. Instanz hinsichtlich der Berufung über die Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages. Als Wiederaufnahmsgrund sei festgehalten worden, dass erst aufgrund der Interventionen der steuerlichen Vertretung die Bw…
…Beschwerde, da die Erledigung der Finanzlandesdirektion als nichtiger Bescheid zu qualifizieren Ist | | Mit 07.05.2008 Zurückweisung der Berufung vom 17.04.1997, da auch der Bescheid des Finanzamtes als nichtiger Bescheid zu qualifizieren ist | | Mit 04.07.2008 Wiederaufnahmeantrag 2…
…in der Begründung des angefochtenen Bescheides den Ablauf der Frist im Sinne des § 303 Abs. 2 BAO festgestellt und aus diesem Grund den Antrag auf Wiederaufnahme zurückgewiesen hat. Eine Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages wegen Verjährung ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich. Im Wiederaufnahmeantrag beruft sich…
…zweifelte die Finanzstrafbehörde D weder an der Einhaltung der Dreimonatsfrist noch an der Möglichkeit einer im Spruch anders lautenden Entscheidung, berechtigte dieser Mangel nicht zur Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Aus Sicht der Rechtsmittelbehörde ist für das nachfolgende Verfahren insbesondere zu der…
…auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1989, datiert mit 14.07.2008, wurde damit mehr als fünf Jahre nach der nachweislichen Kenntniserlangung der dafür behaupteten Gründe gestellt, womit dieses Anbringen aus Sicht des Neuerungstatbestandes jedenfalls als verspätet zu beurteilen ist. Die Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages durch…
…September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 23. August 2005 betreffend Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages vom 12. 8. 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1.) Die Berufungswerber sind Miteigentümer des Grundstückes Nr.000/0 in…
…dass das Finanzamt mit der Zurückweisung (vom 3. Dezember 2008) der Berufung gegen den Grundlagenbescheid lediglich einen Mangel bestätigte, der dem Bw schon spätestens am 12. Dezember 2002 bekannt und bewusst war. Ein Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer 1989 wurde vom Bw vor dem streitgegenständlichen Antrag vom…
…Stadt die Wiederaufnahme des mit der obgenannten Berufungsentscheidung abgeschlossenen Finanzstrafverfahren begehrt, wobei [ergänze wohl: im wiederaufgenommenen Verfahren] die Behörde (also der Berufungssenat) aussprechen möge, dass die Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe zulässig sei, und deren Ausmaß bestimmen möge. Zur Begründung des Wiederaufnahmeantrages verweist die…
…209a Anm. 10). Da der hier zu beurteilende Wiederaufnahmeantrag bezüglich des Einkommensteuerverfahrens 1989 selbst jedenfalls nicht vor dem Eintritt der Verjährung eingebracht wurde, findet § 209a Abs. 2 BAO insofern hier aber keine Anwendung. Die verfügte Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages erfolgte deshalb im Ergebnis zu Recht. Der…
…vom Finanzamt verfügte Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages erfolgte deshalb im Ergebnis zu Recht. Der Antrag war unzulässig, weil bei dessen Einbringung sowohl die Dreimonatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO wie auch die Fristen des § 304 BAO bereits abgelaufen waren. 2.4 Wirksamkeit des Zurückweisungsbescheides vom 7…
…vom Finanzamt verfügte Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages erfolgte deshalb im Ergebnis zu Recht. Der Antrag war unzulässig, weil bei dessen Einbringung sowohl die Dreimonatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO wie auch die Fristen des § 304 BAO bereits abgelaufen waren. 2.4 Wirksamkeit des Zurückweisungsbescheides vom 7…
…ersichtlich, dass das Finanzamt mit der Zurückweisung (vom 3. Dezember 2008) der Berufung gegen den Grundlagenbescheid lediglich einen Mangel bestätigte, der der Bw. bzw. ihrem Vertreter schon spätestens am 12. Dezember 2002 bekannt und bewusst war. Ein Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer 1989 wurde von der Bw…
…ersichtlich, dass das Finanzamt mit der Zurückweisung (vom 3. Dezember 2008) der Berufung gegen den Grundlagenbescheid lediglich einen Mangel bestätigte, der dem Bw. bzw. seinem Vertreter schon spätestens am 12. Dezember 2002 bekannt und bewusst war. Ein Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer 1989 wurde vom Bw. vor…
…erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid vom 7. Mai 2008 lediglich einen Mangel bestätigte, der dem Bw. bzw. seinem Vertreter schon spätestens am 12. Dezember 2002 bekannt und bewusst war. Ein Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer 1989 wurde vom Bw. vor…
…3 BAO gestellte Wiederaufnahmeanträge). Im gegenständlichen Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für 1989 vom 28. April 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 14. August 2008 eingebrachte Wiederaufnahmsantrag nicht innerhalb der Fünfjahresfrist des …
…1989 vom 10. Februar 1997 ersetzt worden. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gem. § 295 BAO wäre auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Das Finanzamt wies den Wiederaufnahmeantrag vom 22. Juli 2008 mit Bescheid vom 7. August 2008 zurück…