…Prüfung, ob eine gemischte betriebliche und private Nutzung des Gegenstandes vorliegt, - die dadurch eröffnete Möglichkeit der vollen oder teilweisen Zuordnung zum Unternehmen oder zum Privatvermögen und der - anschließende volle (oder teilweise) Vorsteuerabzug nimmt dagegen das Vorliegen einer Verwendung für Zwecke der besteuerten Nutzung vorweg. Sie…
…Gesetzgeber habe durch das Abgabenänderungsgesetz 1997 einerseits eine EU-konforme Angleichung an das Europarecht vornehmen wollen, in dem er die gänzliche Zuordnung eines gemischt genutzten Grundstückes zum Unternehmen zugelassen habe. Gleichzeitig habe er mit einer anderen und neuen Bestimmung einen Vorsteuerausschluss wegen eines nicht unecht…
…ist aus bereits angeführten Gründen nicht von Bedeutung. In der in der gesetzlichen Fiktion der vollen Zuordnung bestehenden potentiellen Begünstigung der Steuerpflichtigen für den Fall der nachträglichen Erhöhung des unternehmerischen Nutzungsanteils ist im Hinblick auf die nach (zwar verfehlter, jedoch) offensichtlicher Ansicht des Gesetzgebers bereits…
…die insofern beibehalten werden konnte, sondern vielmehr eine ganz andere Regelung, die die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen zum Ziel hatte und die auf den Vorsteuerabzug nur eine indirekte Auswirkung zeitigte. Nochmals sei betont, dass diese Zuordnungsregelung per se und insofern in weiterer Konsequenz auch…
…bei gänzlicher Zuordnung zum Unternehmensbereich sei (für den Zeitraum 1995 bis 1997) der volle Vorsteuerabzug zulässig, wird ihm vom Aigner/Prechtl, aaO, 117, unterstellt. Die diesbezügliche Begründung (hielte der VwGH trotz voller Zuordnung nur den anteiligen Vorsteuerabzug für zulässig, hätte er die nachträgliche Zuordnung nicht…
…12 Tz 95/3). Darüber hinaus ist anzumerken, dass - wenn tatsächlich die Anwendung der "Stand-Still-Regelung" beabsichtigt gewesen wäre - nicht bereits vor dem Inkrafttreten des AbgÄndG 1997 eine Zuordnung hoheitlich genutzter Gebäudeteile zum Unternehmensbereich zugelassen worden wäre (vgl dazu schon Pircher/Partl, ÖStZ 1999…
…12 Tz 95/3). Darüber hinaus ist anzumerken, dass - wenn tatsächlich die Anwendung der "Stand-Still-Regelung" beabsichtigt gewesen wäre - nicht bereits vor dem Inkrafttreten des AbgÄndG 1997 eine Zuordnung hoheitlich genutzter Gebäudeteile zum Unternehmensbereich zugelassen worden wäre (vgl dazu schon Pircher/Partl, ÖStZ 1999…
…bei gänzlicher Zuordnung zum Unternehmensbereich sei (für den Zeitraum 1995 bis 1997) der volle Vorsteuerabzug zulässig, wird ihm vom Aigner/Prechtl, aaO, 117, unterstellt. Die diesbezügliche Begründung (hielte der VwGH trotz voller Zuordnung nur den anteiligen Vorsteuerabzug für zulässig, hätte er die nachträgliche Zuordnung nicht…
…die insofern beibehalten werden konnte, sondern vielmehr eine ganz andere Regelung, die die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen zum Ziel hatte und die auf den Vorsteuerabzug nur eine indirekte Auswirkung zeitigte. Nochmals sei betont, dass diese Zuordnungsregelung per se und insofern in weiterer Konsequenz auch…
…dem Abgabenänderungsgesetz 1997, BGBl. I 1998/9, wurde § 12 Abs. 2 Z 1 UStG für nach dem 31.12.1997 ausgeführte Umsätze dahingehend ergänzt, dass hinsichtlich gemischt genutzter Gebäude ein Wahlrecht zur gänzlichen Zuordnung zum Unternehmen geschaffen wurde (vgl. Ruppe, UStG 1994, 2. Auflage, § 12…
…Unternehmen ausgeführt, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind." § 12 Abs 2 Z 1 UStG 1994 idF vor BGBl I 9/1998 bestimmte (gemäß § 28 Abs 13 lit b UStG 1994 anwendbar bis 31. Dezember 1997) für die Zuordnung zum…
…keine Ausnahme vom Vorsteuerabzug gegeben sei, die insofern beibehalten werden könnte, sondern vielmehr eine ganz andere Regelung, die die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen zum Ziel habe, und die auf den Vorsteuerabzug nur eine indirekte Auswirkung zeitigte. Nochmals sei betont, dass diese Zuordnungsregelung per se…
…Gesetzgeber habe durch das Abgabenänderungsgesetz 1997 einerseits eine EU-konforme Angleichung an das Europarecht vornehmen wollen, indem er die gänzliche Zuordnung eines gemischt genutzten Grundstückes zum Unternehmen zugelassen habe. Gleichzeitig habe er mit einer anderen und neuen Bestimmung einen Vorsteuerausschluss wegen eines nicht unecht steuerbefreiten…
…erzielen fehlt (§ 2 UStG). Dem Begriff des unternehmerischen Zweckes ist dabei nach der Judikatur jener der Konsumsphäre (des Endverbrauches) als Gegenstück bzw. Abgrenzungsmerkmal gegenüber zu stellen. Bereits eine geringfügige Einnahmenerzielung kann daher die Zuordnung eines Sachverhaltes zum Unternehmensbereich rechtfertigen bzw. erfordern (vgl. EUGH vom 26…
…ein Indiz für eine vollständige Zuordnung. Von einer Schlechterstellung könne nicht gesprochen werden, weil die Höhe der geltend gemachten Vorsteuer keineswegs die einzige Möglichkeit sei, um die Zuordnungsentscheidung zu treffen. Es sei dem Unternehmer ja unbenommen, die vollständige Zuordnung zum Unternehmen auch anderweitig (zB durch…
…der Zuordnung zum Betriebsvermögen und Ausgleich der privaten Nutzungskomponente über das Instrument der vGa besteht hier, wie erwähnt, nicht. Bei Nutzung eines Gebäudes, das als Superädifikat einer Personengesellschaft zugerechnet ist, für Wohnzwecke eines Gesellschafters, scheidet dieses - da bei Personengesellschaften jeder Gesellschafter Mitunternehmer des ganzen Unternehmens…
…Innenverhältnis zu beurteilen. Danach muss die Verwendung der bezogenen Leistung in der unternehmerischen Sphäre objektiv möglich und auch durchgeführt sein) unzutreffend interpretiert. Denn die Bw wollte durch die von ihr durchgeführte Errichtung des Kreisverkehrs ja genau jene Nutzung und Zuordnung zum Unternehmen erzielen, wie sie…
…an der Zuordnung zum Unternehmen nach österreichisch-innerstaatlichem Recht, um die österreischisch-innerstaatliche Norm des § 3a Abs 1a Z 1 UStG 1994 anwendbar zu machen; hier wäre ein Rückgriff auf die allgemeinen Regeln des Gemeinschaftsrechtes, wonach der Personenkraftwagen unter gegebenen Voraussetzungen dem Unternehmen zugeordnet ist…
…Zuordnung zum Unternehmen genügt dabei aber der (direkte) Zusammenhang mit künftigen Umsätzen (vgl. Ruppe, UStG3, § 12 Tz 82 unter umfassender Zitierung von EuGH-Judikatur; UStR Rz 1805). Der Vorsteuerabzug steht daher sogar für Ausgaben zu, die der Steuerpflichtige vor Aufnahme des tatsächlichen Betriebs seines Unternehmens…
…wollte. Vorsteuerausschluss ab 1998 bzw. 2000 Unabhängig davon, wie die Rechtslage 1995 gesehen werde, sei ab dem Jahr 1998 jedenfalls die vollständige Zuordnung zum Unternehmensbereich nicht nur durch das Gemeinschaftsrecht, sondern auch durch innerstaatliches Recht gedeckt gewesen. Damit sei aber klar, dass jedenfalls formell das…