…Festgestellt wurde weiters, dass nur 20.000,00 € im Kaufvertrag ausgewiesen worden seien, weil hinsichtlich einiger Möbel und Fahrnisse von einer Zubehöreigenschaft ausgegangen werden könne. Die angeforderte Bankbestätigung wurde ebenfalls vorgelegt und die Ansicht neuerlich bekräftigt, dass die Übernahme der Darlehen keine Gegenleistung darstelle…
…hätte nach Meinung der Berufungswerberin der Wert des Inventars (bewertet mit S 40.000,00) bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage unberücksichtigt bleiben müssen. In der Folge führte das Finanzamt eine Erhebung zum Zweck der Feststellung der Höhe des Inventarwertes sowie der Zubehöreigenschaft des "Gebäudes" durch…
…ÖStZB 1984, 462). In seinem Urteil vom 21.2.1968, 3 Ob 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war, dazu gewidmet…
…Zubehör ist eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch dient. Im Einzelnen werden für diese Zubehöreigenschaft gefordert: 1. Eigentümergleichheit sowohl an der Hauptsache als auch an der Nebensache (in der Lehre strittig); 2. Der Eigentümer muss die…
…Zubehör ist eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch dient. Im Einzelnen werden für diese Zubehöreigenschaft gefordert: 1. Eigentümergleichheit sowohl an der Hauptsache als auch an der Nebensache (in der Lehre strittig); 2. Der Eigentümer muss die…
…als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich auf Grund des zweiten Satzes dieser Gesetzesstelle nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Die Zugehöreigenschaft richtet sich somit kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Maßgebend hiefür ist vor allem § 294 ABGB. Nach…
…als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich auf Grund des zweiten Satzes dieser Gesetzesstelle nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Die Zugehöreigenschaft richtet sich somit kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Maßgebend hiefür ist vor allem § 294 ABGB. Nach…
…22. Dezember 2010, worin dem Bw ua. die gängige Judikatur (insbesondere des OGH) betr. die Zugehöreigenschaft von Kücheneinrichtungen zur Kenntnis gebracht wurde, wurde in der Stellungnahme vom 20. Jänner 2011 ua. ausgeführt: Die für "Einbauküchen" getätigten Ausführungen hinsichtlich der "objektivierten Zweckwidmung" träfen gegenständlich nicht zu…
…22. Dezember 2010, worin dem Bw ua. die gängige Judikatur (insbesondere des OGH) betr. die Zugehöreigenschaft von Kücheneinrichtungen zur Kenntnis gebracht wurde, wurde in der Stellungnahme vom 20. Jänner 2011 ua. ausgeführt: Die für "Einbauküchen" getätigten Ausführungen hinsichtlich der "objektivierten Zweckwidmung" träfen gegenständlich nicht zu…
…Zubehör ist eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch dient. Im Einzelnen werden für diese Zubehöreigenschaft gefordert: 1. Eigentümergleichheit sowohl an der Hauptsache als auch an der Nebensache (in der Lehre strittig); 2. Der Eigentümer muss die…
…0051, ÖStZB 1984,462). In seinem Urteil vom 21.2.1968, 3 OB 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war, dazu…
…Zubehör ist eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch dient. Im Einzelnen werden für diese Zubehöreigenschaft gefordert: 1. Eigentümergleichheit sowohl an der Hauptsache als auch an der Nebensache (in der Lehre strittig); 2. Der Eigentümer muss die…
…EheG § 81, Rz 6). Auf Swimming-Pool und feste Einbauten entfallende Werte wären wegen der Zubehöreigenschaft jedenfalls der Hauptsache (=Liegenschaft) zuzurechnen gewesen. Selbst nach Nachfrage seitens der Referentin des Unabhängigen Finanzsenates wurde aber ausweichend geantwortet und nicht einmal eine Bewertung hinsichtlich der festen Zubehörteile nachgereicht…
…0051, ÖStZB 1984,462). In seinem Urteil vom 21.2.1968, 3 OB 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war, dazu…
…166). In seinem Urteil vom 21.02.1968, 3 Ob 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war, dazu gewidmet wurden, über…
…16/0051, ÖStZB 1984,462). In seinem Urteil vom 21.2.1968, 3 OB 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war…
…16/0051, ÖStZB 1984,462). In seinem Urteil vom 21.2.1968, 3 OB 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war…
…16/0051, ÖStZB 1984,462). In seinem Urteil vom 21.2.1968, 3 OB 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war…
…16/0051, ÖStZB 1984,462). In seinem Urteil vom 21.2.1968, 3 OB 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war…
…Zubehör ist eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch dient. Im Einzelnen werden für diese Zubehöreigenschaft gefordert: 1. Eigentümergleichheit sowohl an der Hauptsache als auch an der Nebensache (in der Lehre strittig); 2. Der Eigentümer muss die…