…Fall Art. 3 DBA-Deutschland-1954 bzw. Art. 6 DBA-Deutschland-2000 anzuwenden. Das Regal mit der Begründung als unbeweglich einzustufen, weil es Zubehörseigenschaft zur Liegenschaft des Mieters hat, erscheint nicht vertretbar. Denn anders als im Fall VwGH 19.6.1968, 1561/67, ist das…
…1) Zubehör eine bewegliche Sache, die ohne Bestandteile der Hauptsache dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dient, (2) hebt die vorübergehende Trennung einer Sache von der Hauptsache die Zubehöreigenschaft nicht auf. b) Die im BGB getroffenen Legaldefinition bereite im Alltag Schwierigkeiten, dennoch sei der Rückgriff auf…
…1) Zubehör eine bewegliche Sache, die ohne Bestandteile der Hauptsache dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dient, (2) hebt die vorübergehende Trennung einer Sache von der Hauptsache die Zubehöreigenschaft nicht auf. b) Die im BGB getroffenen Legaldefinition bereite im Alltag Schwierigkeiten, dennoch sei der Rückgriff auf…
…57/166). In seinem Urteil vom 21.2.1968, 3 Ob 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war, dazu gewidmet wurden…
…Festgestellt wurde weiters, dass nur 20.000,00 € im Kaufvertrag ausgewiesen worden seien, weil hinsichtlich einiger Möbel und Fahrnisse von einer Zubehöreigenschaft ausgegangen werden könne. Die angeforderte Bankbestätigung wurde ebenfalls vorgelegt und die Ansicht neuerlich bekräftigt, dass die Übernahme der Darlehen keine Gegenleistung darstelle…
…hätte nach Meinung der Berufungswerberin der Wert des Inventars (bewertet mit S 40.000,00) bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage unberücksichtigt bleiben müssen. In der Folge führte das Finanzamt eine Erhebung zum Zweck der Feststellung der Höhe des Inventarwertes sowie der Zubehöreigenschaft des "Gebäudes" durch…
…die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch dient. Im Einzelnen werden für diese Zubehöreigenschaft gefordert: 1. Eigentümergleichheit sowohl an der Hauptsache als auch an der Nebensache (in der Lehre strittig) 2. Der Eigentümer muss die Nebensache Zwecken der Hauptsache…
…Nebensache, die zwar nicht Bestandteil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch dient. Im Einzelnen sind für die Bejahung der Zubehöreigenschaft nach der hA folgende Voraussetzungen zu erfüllen (vgl Koziol - Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I14 Rz 789 ff; Helmich in Kletečka/Schauer, ABGB…
…maßgeblich. Dieser Umstand, welcher jedoch für den OGH in seiner Entscheidung 3 Ob 12/68 vom 21.2.1968 ausschlaggebend für die Beimessung der Zubehöreigenschaft einer Einbauküche gewesen sei, liege in dem hier zu beurteilenden Fall nicht vor, da der bisherige Eigentümer das Gebäude zu…
…Überdies gelten auch bewegliche Sachen gemäß § 294 ABGB als Zubehör von Liegenschaften, wobei die Zubehöreigenschaft nach überwiegender Rechtsprechung sogar unabhängig von der Eigentümeridentität gegeben sei. Dies gelte insbesondere auch für landwirtschaftliche Unternehmen. So gelte nach ständiger Rechtsprechung ein Traktor als Zubehör zu einer landwirtschaftlichen Liegenschaft…
…gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 habe der Verkäufer nicht in Anspruch genommen. Beim Erwerb einer bebauten Liegenschaft handle es sich wegen der Zubehöreigenschaft des Gebäudes um einen Grundstückumsatz. Da der Veräußerer zugleich Bauherr sei, falle der gesamte Veräußerungsvorgang unter die unechte Umsatzsteuerbefreiung. Der Veräußerer…
…als Beheizungsmöglichkeit dem Wohnzweck fortdauernd dient. Im Urteil vom 21.2.1968, 3 Ob 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war…
…Im Urteil vom 21. 2. 1968, 3 Ob 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war, dazu gewidmet wurden, über seine persönlichen…
…Im Urteil vom 21. 2. 1968, 3 Ob 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war, dazu gewidmet wurden, über seine persönlichen…
…667/84, SZ 57/166). Im Urteil vom 21.2.1968, 3 Ob 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war, dazu…
…667/84, SZ 57/166). Im Urteil vom 21.2.1968, 3 Ob 12/68, hat der OGH die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt und von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich Eigentümer der Liegenschaft war, dazu…
…Zubehör ist eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch dient. Im Einzelnen werden für diese Zubehöreigenschaft gefordert: 1. Eigentümergleichheit sowohl an der Hauptsache als auch an der Nebensache (in der Lehre strittig); 2. Der Eigentümer muss die…
…Zubehör ist eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch dient. Im Einzelnen werden für diese Zubehöreigenschaft gefordert: 1. Eigentümergleichheit sowohl an der Hauptsache als auch an der Nebensache (in der Lehre strittig); 2. Der Eigentümer muss die…
…Zubehör ist eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch dient. Im Einzelnen werden für diese Zubehöreigenschaft gefordert: 1. Eigentümergleichheit sowohl an der Hauptsache als auch an der Nebensache (in der Lehre strittig); 2. Der Eigentümer muss die…
…Zubehör ist eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch dient. Im Einzelnen werden für diese Zubehöreigenschaft gefordert: 1. Eigentümergleichheit sowohl an der Hauptsache als auch an der Nebensache (in der Lehre strittig); 2. Der Eigentümer muss die…