…ausgeführt, jedoch nicht erbracht. Der Sohn der Bw. beendete sein Studium am p am 30 Juni 2006. Nach diesem Zeitpunkt wurde dieser nicht mehr für einen Beruf ausgebildet. Somit befand sich der Sohn der Bw. zum Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit - 1. Jänner 2007 - nicht…
…Die Erwerbsunfähigkeit ist erst nach dem 21. LJ eingetreten, die AW hat sich offensichtlich auch einen Pensionsanspruch erworben." Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. Februar 2010 hat das Finanzamt die Berufung unter Hinweis auf die Rechtslage und die erwähnte Bescheinigung des Bundessozialamtes abgewiesen. In der Berufungsvorentscheidung wurde…
…verwiesen. Im Falle des Bw. hätten Beschäftigungszeiten von etwa drei Jahren, zuletzt 2007, in Österreich festgestellt werden können. Zusätzlich sei dieser vor dessen Übersiedelung nach Österreich während nicht näher bestimmter Zeiträume berufstätig gewesen. Daher erscheine auch der festgestellte Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit - September 2008…
…als der im Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom 25.6.2008 festgestellte Zeitpunkt für den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit ableiten wie aus den Angaben der Mutter des Bw. anlässlich der von der SV DDr. W für die Gutachtenserstellung durchgeführten Außenamnamnese, wonach der Bw…
…Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab 1. Februar 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 3. Februar 2011 wurde für Herrn GS der Antrag auf Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe ab dem Zeitpunkt des Eintrittes der erheblichen…
…eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die diesbezüglichen Kosten sind aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu ersetzen. Streit besteht gegenständlich über den Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit. Während die Bw. einen Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bereits vor…
…eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die diesbezüglichen Kosten sind aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu ersetzen. Strittig ist gegenständlich, ob dem Bw. rückwirkend ab dem Zeitpunkt des nachweislichen Eintrittes einer 50 % übersteigenden Minderung der Erwerbsfähigkeit…
…Dieses Gutachten bestätigte den Gesamtgrad der Behinderung und den Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit wie bereits im Vorgutachten festgestellt, da keine relevanten Befunde beigebracht worden seien. Die Erwerbsunfähigkeit wurde daher ab Besachwaltung angenommen. Laut Anamnese sei der Bw 2006 erstmalig im Krankenhaus Waidhofen/Thaya stationär…
…Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Strittig ist gegenständlich der Zeitpunkt des Eintrittes der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit. Der Bw. behauptet einen Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr …
…Aufenthaltes in der Universitätsklinik mit September 2008 -das sind mehr als zwei Jahre nach Abbruch der versuchten Berufsausbildung -festgestellt. Da die auf den vorliegenden Fall anzuwendende Gesetzesstelle aber allein auf den durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen festzustellenden Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit abstellt…
…um Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe, da ihre Behinderung bereits im Jahr 1990/1991 begonnen habe. Am 22. September 2009 ersuchte der unabhängige Finanzsenat das Bundessozialamt insofern um Ergänzung des Gutachtens, als hieraus zwar der GdB, nicht aber der Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit ersichtlich ist…
…sich zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit in Berufsausbildung befunden hätte. Der unabhängige Finanzsenat nimmt es in freier Beweiswürdigung als erwiesen an, dass dies nicht der Fall war. Diese Beurteilung gründet sich auf folgende Umstände: Die untersuchenden Ärzte im Bundessozialamt bescheinigten eine rückwirkende Erwerbsunfähigkeit erst…
…für Soziales und Behindertenwesen um Begutachtung im Sinne des § 8 Abs. 6 FLAG 1967 und ersuchte um folgende Feststellungen: §prozentmäßiger Grad der Behinderung §Feststellung, ob die Bw. voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen §Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit. Das am 23…
…Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung für ihren Sohn N. . Das Kind leide unter frühkindlichem Asthma. Es werde der Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung "ab dem Zeitpunkt des Eintrittes der erheblichen Behinderung, den der medizinische Sachverständige feststellt im…
…2009. Ein Zeitpunkt des Eintrittes der dauernden Erwerbsunfähigkeit konnte nicht festgestellt werden, da keine weiteren Befunde vorgelegt wurden. Das Finanzamt Judenburg Liezen erließ am 30. April 2009 einen Abweisungsbescheid. Als Begründung wurde zusammenfassend darauf verwiesen, dass der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit nicht festzustellen war, da…
…ist von der Berufungsbehörde zu beurteilen, ob die auf diesem Weg erstellten Gutachten schlüssig sind. Dies ist im vorliegenden Fall zu bejahen. Der Grund, warum die mit den Gutachten betrauten Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie als Zeitpunkt des Eintrittes der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit den 1…
…sind die Ausführungen des Bundessozialamtes schlüssig und nachvollziehbar. Tatsächlich treffen auch die vom Sachwalter der Berufungswerberin benannten Befunde und Gutachten keine konkrete Aussage über den Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit innerhalb des hier maßgeblichen Zeitrahmens. Die Untersuchungsbefunde können naturgemäß nur den Gesundheitszustand im Zeitpunkt der Untersuchungen …
…2003/14/0105), lassen somit die in den vorliegenden Gutachten getroffene zeitliche Festlegung der dauernden Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr (und nur der Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit ist - wie bereits erwähnt - im vorliegenden Berufungsfall entscheidungsrelevant), als richtig erscheinen. Die Berufung war daher abzuweisen…
…der Grad meiner Behinderung mit 80% festgelegt. Außerdem haben meine Eltern für mich bereits erhöhte Familienbeihilfe bezogen..." Mit Schreiben vom 19. September 2009 ersuchte der unabhängige Finanzsenat das Bundessozialamt insofern um Ergänzung des Gutachtens vom 2. März 2009 als der Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit…
…auf Zuerkennung/Änderung der Familienbeihilfe sowie auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung bzw. Erkrankung an Hepatitis C für ihre am 00.00.1985 geborene Tochter B. ab 2002 bzw. ab dem Zeitpunkt des Eintrittes der erheblichen Behinderung, den der medizinische Sachverständige feststellt…