…in dem Zeitpunkt ausgeführt, in welchem dem Abnehmer die Verfügungsmacht verschafft wird (VwGH 2.7.2002, 2001/14/0153). Wie oben dargelegt, ist die Verschaffung der Verfügungsmacht über die Röntgenanlage durch die Fa. P. noch nicht mit Dezember 1996, sondern erst mit der Installation im…
…Gegenstandes endgültig zuzuwenden. Im gegenständlichen Fall stand der Kaufgegenstand bis März 2002 jedenfalls nicht uneingeschränkt zur Disposition des Käufers, sondern eben erst ab der Freigabe durch den Masseverwalter, sodass erst ab diesem Zeitpunkt von der Verschaffung der Verfügungsmacht auszugehen ist. Die Berufung war daher als…
…daher gleichgültig, ob die aus dem Ausland eingeführten Boote im Zeitpunkt der Lieferung zum freien Verkehr abgefertigt waren. Entscheidend ist, dass sich die Boote im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht an die Abnehmer des Bw. im Inland befunden haben. Zu der vom Bw. behaupteten Verletzung…
…Substanz des Gegenstandes endgültig zuzuwenden. Streitgegenständlich stand der Kaufgegenstand bis März 2002 jedenfalls nicht uneingeschränkt zur Disposition des Käufers, sondern eben erst ab der Freigabe durch den Masseverwalter, sodass erst ab diesem Zeitpunkt von der Verschaffung der Verfügungsmacht auszugehen ist. Ein Verletzung des Parteiengehörs kann…
…der Umsatzsteuerproblematik hervor. So führte diese dort aus, dass die in Frage stehenden Mietzahlungen in den ausverhandelten Kaufpreis einflossen. Für den vorliegenden Fall ist entscheidend, dass die Übergabe und somit die Verschaffung der Verfügungsmacht über die Liegenschaft am 24. Oktober 2001 erfolgte und der Zeitpunkt…
…der Folge wurde das Berufungsverfahren gemäß § 281 BAO zu einem ähnlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mit Bescheid vom 22. Oktober 2001 ausgesetzt. Am 22. April 2002 erließ das Finanzamt eine abweisende Berufungsvorentscheidung und begründete diese damit, dass nach Ansicht des Finanzamtes die Verschaffung der Verfügungsmacht…
…es innerhalb der Reihe zu unterschiedlichen Lieferorten kommen (vgl. Scheiner, Kolacny, Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer UStG 1994, Band III, § 3 Abs. 2, Anm. 1ff). Gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 wird grundsätzlich dort geliefert, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht an…
…den Vorlieferanten bzw. etwaige weitere Vorlieferungen werden nach § 3 Abs. 7 dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet, das ist am Beginn der Beförderung oder Versendung (Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON - Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, § 3 Tz. 225…
…für die Anwendung der Erstattungsverordnung VO 279/1995 schädlich sind. Es ist somit sowohl nach deutschem als auch nach österreichischem Umsatzsteuerrecht erwiesen, dass die Bw. im Erstattungszeitraum Umsätze in Österreich ausgeführt hat. Mit ihren Ausführungen hinsichtlich Verschaffung der Verfügungsmacht und Eigentumsübertragung in der Stellungnahme vom…
…sich das Schwergewicht der geschäftlichen Aktivität des Beschuldigten wohl in die Stützpunkte in KK , Kroatien, oder W verlegt hatte. In umsatzsteuerlicher Hinsicht - hier nicht verfahrensgegenständlich - liegen wohl ein Versandhandel vor bzw. entsprechende steuerfreie Exporte vor, bei welchen die Orte der Verschaffung der Verfügungsmacht noch Gegenstand…
…Hinweis auf Stoll, BAO, 164 f). Auch der Verwaltungsgerichtshof hat in einer Fülle von Erkenntnissen ausgesprochen, dass unter "Übereignung" die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht zu verstehen sei, und es nicht auf eine besondere zivilrechtliche Gestaltung ankomme (VwGH 24.4.1996, 94/15/0025; 25.5…
…Ort der Lieferung sei dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befinde, dies sei in Österreich gewesen. Es sei weder befördert noch versendet worden. Die Lieferung sei in Österreich steuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Die Werkzeuge seien für das Unternehmen der BW verwendet…
…Verschaffung der Verfügungsmacht an den von ihr in den strittigen Rechnungen verrechneten Bauleistungen gegenüber den Wohnungserwerbern nicht nach außen als Unternehmerin aufgetreten wäre, habe die belangte Behörde nicht festgestellt. Dass den Rechnungen Scheingeschäfte zu Grunde gelegen wären, habe sie ebenfalls nicht ausdrücklich festgestellt (in der…
…b. Der Steuerberater argumentiere dahingehend, dass zwei Vorgänge gegeben seien: (1) Die Lieferung des Grundstückes (unecht befreite Lieferung vom Veräußerer an den Erwerber). (2) Die Lieferung eines Superädifikates (Gebäude auf fremdem Grund und Boden und Verschaffung der Verfügungsmacht über das Gebäude von der E. KG…
…Das Entstehen der Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung nach § 11 Abs. 14 UStG 1994 ist von der Steuerschuld kraft tatsächlicher Leistungserbringung nach § 1 Abs. 1 UStG 1994 zu unterscheiden. Dass die Beschwerdeführerin im Rahmen der Verschaffung der Verfügungsmacht an den von ihr in den strittigen…
…Verschaffung der Verfügungsmacht an den von ihr in den strittigen Rechnungen verrechneten Bauleistungen gegenüber den Wohnungserwerbern nicht nach außen als Unternehmerin aufgetreten wäre, habe die belangte Behörde nicht festgestellt. Dass den Rechnungen Scheingeschäfte zu Grunde gelegen wären, habe sie ebenfalls nicht ausdrücklich festgestellt (in der…
…Verschaffung der Verfügungsmacht an den von ihr in den strittigen Rechnungen verrechneten Bauleistungen gegenüber den Wohnungserwerbern nicht nach außen als Unternehmerin aufgetreten wäre, habe die belangte Behörde nicht festgestellt. Dass den Rechnungen Scheingeschäfte zu Grunde gelegen wären, habe sie ebenfalls nicht ausdrücklich festgestellt (in der…
…Verschaffung der Verfügungsmacht an den von ihr in den strittigen Rechnungen verrechneten Bauleistungen gegenüber den Wohnungserwerbern nicht nach außen als Unternehmerin aufgetreten wäre, habe die belangte Behörde nicht festgestellt. Dass den Rechnungen Scheingeschäfte zu Grunde gelegen wären, habe sie ebenfalls nicht ausdrücklich festgestellt (in der…
…Verschaffung der Verfügungsmacht an den von ihr in den strittigen Rechnungen verrechneten Bauleistungen gegenüber den Wohnungserwerbern nicht nach außen als Unternehmerin aufgetreten wäre, habe die belangte Behörde nicht festgestellt. Dass den Rechnungen Scheingeschäfte zu Grunde gelegen wären, habe sie ebenfalls nicht ausdrücklich festgestellt (in der…
…Verschaffung der Verfügungsmacht an den von ihr in den strittigen Rechnungen verrechneten Bauleistungen gegenüber den Wohnungserwerbern nicht nach außen als Unternehmerin aufgetreten wäre, habe die belangte Behörde nicht festgestellt. Dass den Rechnungen Scheingeschäfte zu Grunde gelegen wären, habe sie ebenfalls nicht ausdrücklich festgestellt (in der…