…beim Hauptzollamt Wien über die zum Stichtag 1. Oktober 1998 erfolgte Rückstandsaufgliederung, mit welcher ihm der auf seinem Zahlungsaufschubkonto Nr: xxx aufrechte Gesamtbetrag in der Höhe von S. 54.672,00 (Zoll: 28.000,00, Einfuhrumsatzsteuer: 25.600,00, Säumniszuschlag: 1.072,00) mitgeteilt wurde…
…nicht Empfänger der Sendung war. Die Eingangsabgaben an Zoll (A00) in der Höhe von € 4,126,11 wurden von der Bf im Rahmen des bewilligten Zollschuldbeitrittes (Art. 231 ZK) über das Zahlungsaufschubkonto entrichtet. Mit Bescheid des Zollamtes Eisenstadt/Flughafen Wien vom 7. Mai 2009…
…nicht Empfänger der Sendung war. Die Eingangsabgaben an Zoll (A00) in der Höhe von € 4,172,56 wurden von der Bf im Rahmen des bewilligten Zollschuldbeitrittes (Art. 231 ZK) über das Zahlungsaufschubkonto entrichtet. Mit Bescheid des Zollamtes Eisenstadt/Flughafen Wien vom 7. Mai 2009…
…nicht Empfänger der Sendung war. Die Eingangsabgaben an Zoll (A00) in der Höhe von € 4,216,23 wurden von der Bf im Rahmen des bewilligten Zollschuldbeitrittes (Art. 231 ZK) über das Zahlungsaufschubkonto entrichtet. Mit Bescheid des Zollamtes Eisenstadt/Flughafen Wien vom 7. Mai 2009…
…Programmlücken (die Mängel seien dem Bundesministerium für Finanzen bekannt) hätte die Bf. die direkte Vertreterin B-GmbH, über deren Zahlungsaufschubkonto die Entrichtung der Eingangsabgaben abgewickelt worden sei, in der Anmeldung nicht abbilden können. Im Feld 8 der Zollanmeldung sei aufgrund der gelieferten Angaben die A…
…steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Auf dem auf den Namen der Bf. lautenden Abgabenkonto als Zahlungsaufschubkonto mit der Nr. ab wurden mit Zahlungstermin 15…
…230000/32881/2009-5 ein abweisender Bescheid mit der Begründung, dass die Anmelderin und Antragstellerin Bf. mit dem geltend gemachten Betrag in Höhe von 22.201,32 € auf ihrem Zahlungsaufschubkonto Nr. xx nicht belastet ist, sondern dass dieser Betrag (mit dem Code 5EV beim…
…mit der lfd. Nr. 20 bis 35 als direkter Vertreter zu stellen. Als Warenempfängerin wurde im Feld 8 der jeweiligen Anmeldung die T-GmbH angegeben. Im Feld 48 "Zahlungsaufschub" wurde das Zahlungsaufschubkonto der Bfin angegeben. Hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer wurde von der Regelung des § 26 Abs…
…im Feld 8 der jeweiligen Anmeldung die K-GmbH. angegeben. Außerdem wurde erklärt die Abfertigungsanträge als direkter Vertreter der genannten Warenempfängerin zu stellen. Im Feld 48 "Zahlungsaufschub" wurde das Zahlungsaufschubkonto der Bfin angegeben und gemäß § 26 Abs. 3 UStG 1994 die Verbuchung der Einfuhrumsatzsteuer auf…
…Dezember 2006. Die Bf. hat beim Zollamt Wien ein Zahlungsaufschubkonto gemäß Art. 226 ZK. Das Zollamt Wien hat in die Berechnung der Abgabenerhöhungen auch Säumniszeiträume vor der Fälligkeit der ursprünglichen Zollschuld einbezogen. Die buchmäßigen Erfassungen erfolgten umgehend nach Abschluss der erforderlichen Ermittlungen und nach Einlangen…
…Abgaben später entrichtet wurden, nicht mit dem Entstehen der Zollschuld, sondern mit dem (allenfalls fiktiven) Zeitpunkt der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld beginnt. Die Bf. verfügt beim Zollamt Wien über ein Zahlungsaufschubkonto gemäß Art. 226 ZK, sodass sich gemäß Art. 227 ZK eine Aufschubfrist…
…Waren dem Bf. als Anmelder. Der Bf. ist Inhaber eines Zahlungsaufschubkontos beim Hauptzollamt Wien mit der Nummer 2003414. Der Zahlungstermin für den aus dieser Abfertigung resultierenden und vom Bf. zu entrichtenden Eingangsabgabenbetrag von € 4.256,68 wurde mit Montag den 17. Februar 2003 festgesetzt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau H.T., W., vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. August 2009 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der sich mittlerweile in Konkurs befindlichen Bf., damals vertreten durch Frau H., vom 4. August 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 30. Juni 2011, Zl. zz1, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Gerald Hausar, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 16. Dezember 2002, GZ. 100/75589/17/2001, betreffend Zahlungserleichterungen, gemäß § 85c ZollR-DG entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Preschitz - Dr. Stögerer, Rechtsanwälte, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 12. Juli 2001, GZ. aa, betreffend Zahlungserleichterung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. Oktober 2001, GZ. aa, betreffend Zahlungserleichterung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.K., Sbg., vom 21. November 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 12. Oktober 2001 betreffend Zahlungserleichterung in Form einer Ratenbewilligung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 16. März 1999, GZ. 100/34536/1/99, betreffend Zahlungserleichterung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des X, xxx, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Juli 2002 zu St.Nr.xxx betreffend 1) Haftung für Versicherungssteuer für die Kalendermonate 03/2001 und 07/2001 und 2) Säumniszuschlag…