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24 Treffer1785 msnur geltende Fassungen
UFSZ2L ZRV/0250-Z2L/02Berufung gegen einen Abrechnungsbescheid wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit der Abgabenfestsetzung und Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.06.2004

…beim Hauptzollamt Wien über die zum Stichtag 1. Oktober 1998 erfolgte Rückstandsaufgliederung, mit welcher ihm der auf seinem Zahlungsaufschubkonto Nr: xxx aufrechte Gesamtbetrag in der Höhe von S. 54.672,00 (Zoll: 28.000,00, Einfuhrumsatzsteuer: 25.600,00, Säumniszuschlag: 1.072,00) mitgeteilt wurde…

UFSZ3K ZRV/0302-Z3K/09Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2011

…nicht Empfänger der Sendung war. Die Eingangsabgaben an Zoll (A00) in der Höhe von € 4,126,11 wurden von der Bf im Rahmen des bewilligten Zollschuldbeitrittes (Art. 231 ZK) über das Zahlungsaufschubkonto entrichtet. Mit Bescheid des Zollamtes Eisenstadt/Flughafen Wien vom 7. Mai 2009…

UFSZ3K ZRV/0301-Z3K/09Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2011

…nicht Empfänger der Sendung war. Die Eingangsabgaben an Zoll (A00) in der Höhe von € 4,172,56 wurden von der Bf im Rahmen des bewilligten Zollschuldbeitrittes (Art. 231 ZK) über das Zahlungsaufschubkonto entrichtet. Mit Bescheid des Zollamtes Eisenstadt/Flughafen Wien vom 7. Mai 2009…

UFSZ3K ZRV/0300-Z3K/09Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2011

…nicht Empfänger der Sendung war. Die Eingangsabgaben an Zoll (A00) in der Höhe von € 4,216,23 wurden von der Bf im Rahmen des bewilligten Zollschuldbeitrittes (Art. 231 ZK) über das Zahlungsaufschubkonto entrichtet. Mit Bescheid des Zollamtes Eisenstadt/Flughafen Wien vom 7. Mai 2009…

UFSZ2L ZRV/0113-Z2L/06Vertretung vor der Zollbehörde bei der Abgabe einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.04.2008

…Programmlücken (die Mängel seien dem Bundesministerium für Finanzen bekannt) hätte die Bf. die direkte Vertreterin B-GmbH, über deren Zahlungsaufschubkonto die Entrichtung der Eingangsabgaben abgewickelt worden sei, in der Anmeldung nicht abbilden können. Im Feld 8 der Zollanmeldung sei aufgrund der gelieferten Angaben die A…

UFSZ3K ZRV/0243-Z3K/02Die Belastung mit Säumniszinsen wegen nicht fristgerechter Entrichtung von Abgabenbeträgen ist keine Unbilligkeit nach Lage der Sache. Organisationsmängel und die Vernachlässigung der Überwachungspflicht stellen grobes Verschulden im Sinne des Art. 239 Abs.1 ZK iVm Art. 905 ZK-DVO dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.09.2003

…steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Auf dem auf den Namen der Bf. lautenden Abgabenkonto als Zahlungsaufschubkonto mit der Nr. ab wurden mit Zahlungstermin 15…

UFSZ1W ZRV/0027-Z1W/10Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung nach Art. 203 Abs. 3 vierter Anstrich ZK wegen fehlerhafter Anmeldung von Textilien zum zollrechtlich freien Verkehr, indem sowohl die handelsübliche Warenbezeichnung als auch die Warennummer unrichtig angegeben sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.03.2011

…230000/32881/2009-5 ein abweisender Bescheid mit der Begründung, dass die Anmelderin und Antragstellerin Bf. mit dem geltend gemachten Betrag in Höhe von 22.201,32 € auf ihrem Zahlungsaufschubkonto Nr. xx nicht belastet ist, sondern dass dieser Betrag (mit dem Code 5EV beim…

UFSZ1W ZRV/0114-Z1W/08Fehlende Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.08.2010

…mit der lfd. Nr. 20 bis 35 als direkter Vertreter zu stellen. Als Warenempfängerin wurde im Feld 8 der jeweiligen Anmeldung die T-GmbH angegeben. Im Feld 48 "Zahlungsaufschub" wurde das Zahlungsaufschubkonto der Bfin angegeben. Hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer wurde von der Regelung des § 26 Abs…

UFSZ1W ZRV/0113-Z1W/08Fehlende Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.08.2010

…im Feld 8 der jeweiligen Anmeldung die K-GmbH. angegeben. Außerdem wurde erklärt die Abfertigungsanträge als direkter Vertreter der genannten Warenempfängerin zu stellen. Im Feld 48 "Zahlungsaufschub" wurde das Zahlungsaufschubkonto der Bfin angegeben und gemäß § 26 Abs. 3 UStG 1994 die Verbuchung der Einfuhrumsatzsteuer auf…

UFSZ1W ZRV/0208-Z1W/07Nacherhebung einer Zollschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.02.2009

…Dezember 2006. Die Bf. hat beim Zollamt Wien ein Zahlungsaufschubkonto gemäß Art. 226 ZK. Das Zollamt Wien hat in die Berechnung der Abgabenerhöhungen auch Säumniszeiträume vor der Fälligkeit der ursprünglichen Zollschuld einbezogen. Die buchmäßigen Erfassungen erfolgten umgehend nach Abschluss der erforderlichen Ermittlungen und nach Einlangen…

UFSZ1W ZRV/0064-Z1W/07Abgabenerhöhungen gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG waren zu verhängen, da Zollbeträge wegen zu Unrecht in Anspruch genommener Präferenzzollsätze nachzufordern waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.11.2008

…Abgaben später entrichtet wurden, nicht mit dem Entstehen der Zollschuld, sondern mit dem (allenfalls fiktiven) Zeitpunkt der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld beginnt. Die Bf. verfügt beim Zollamt Wien über ein Zahlungsaufschubkonto gemäß Art. 226 ZK, sodass sich gemäß Art. 227 ZK eine Aufschubfrist…

UFSZ1W ZRV/0017-Z1W/03Vorschreibung von Säumniszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.10.2003

…Waren dem Bf. als Anmelder. Der Bf. ist Inhaber eines Zahlungsaufschubkontos beim Hauptzollamt Wien mit der Nummer 2003414. Der Zahlungstermin für den aus dieser Abfertigung resultierenden und vom Bf. zu entrichtenden Eingangsabgabenbetrag von € 4.256,68 wurde mit Montag den 17. Februar 2003 festgesetzt…

UFSW RV/3374-W/09Keine Nachsicht bei jährlicher Entrichtung der Erbschaftssteuer nach § 29 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau H.T., W., vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. August 2009 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag…

UFSZ1W ZRV/0577-Z1W/11Die Voraussetzungen für die Aussetzung der Zahlungspflicht nach Art. 222 Abs. 2 ZK liegen nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der sich mittlerweile in Konkurs befindlichen Bf., damals vertreten durch Frau H., vom 4. August 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 30. Juni 2011, Zl. zz1, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach…

UFSZ1W ZRV/0089-Z1W/04Stundung von nachträglich buchmäßig erfassten Eingangsabgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.06.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Gerald Hausar, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 16. Dezember 2002, GZ. 100/75589/17/2001, betreffend Zahlungserleichterungen, gemäß § 85c ZollR-DG entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs…

UFSZ3K ZRV/0261-Z3K/02Ersuchen um Zahlungserleichterung unter Verzicht auf die Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.08.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Preschitz - Dr. Stögerer, Rechtsanwälte, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 12. Juli 2001, GZ. aa, betreffend Zahlungserleichterung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c…

UFSZ3K ZRV/0307-Z3K/02Ersuchen um Zahlungserleichterung unter Verzicht auf die Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.08.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. Oktober 2001, GZ. aa, betreffend Zahlungserleichterung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm…

UFSS RV/0916-S/02Zahlungserleichterung; Gefährdung der Einbringlichkeit; Schuldenregulierungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.K., Sbg., vom 21. November 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 12. Oktober 2001 betreffend Zahlungserleichterung in Form einer Ratenbewilligung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…

UFSL ZRV/0125-Z2L/02Ein Zahlungserleichterungsansuchen ist abzuweisen, wenn zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung der Abgabenbetrag bereits entrichtet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.06.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 16. März 1999, GZ. 100/34536/1/99, betreffend Zahlungserleichterung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…

UFSW RV/4378-W/021) unrichtige Selbstberechnung der Versicherungssteuer hinsichtlich der Zuordnung zu einem bestimmten Kalendermonat 2) Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.03.2005

Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des X, xxx, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Juli 2002 zu St.Nr.xxx betreffend 1) Haftung für Versicherungssteuer für die Kalendermonate 03/2001 und 07/2001 und 2) Säumniszuschlag…