…Auch Ruppe vertrete den Standpunkt, dass ein Kundenstock ein Gegenstand sei, der geliefert werden könne. Die eingangs erwähnte Vereinbarung diene lediglich der gegenseitigen Absicherung von Zahlungen einer eventuellen Schuldenübernahme bzw. nachträglich gestellter gegenseitiger Forderungen, wofür auch das Wort "Abschlagszahlung" verwendet worden sei. In der am…
…100 % von der Rechtsmittelwerberin erfüllt. Bei dem von der Konzernmutter zusätzlich gewährten Vorteil in Form der Ausgabe von Stock Options an die von der ausländischen Konzernobergesellschaft bestimmten Dienstnehmer der Rechtsmittelwerberin handelt es sich somit um keine Zahlung eines Dritten, die eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber…
…die Ansicht, dass diese Zahlungen Leistungen abgegolten hätten, die die Mitarbeiter aufgrund von gesondert abgeschlossenen Werkverträgen erbracht hätten - für eine allfällige Versteuerung hätten die Mitarbeiter selbst zu sorgen gehabt. Bezüglich Lohnzahlungen von dritter Seite hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 28.5.1998, 96…
…die Kapitalgesellschaft dem Erwerber Genussrechte überlässt (C-71/00). Zieht man diese Entscheidungen des EuGH für gegenständlichen Fall heran, so sind die Treugeberdirektzahlungen als Zahlungen Dritter, als weitere Gegenleistung für den Erwerb der Gesellschaftsrechte durch die BA-Treuhand in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer einzubeziehen. VII.…
…wurde - von der amerikanischen Muttergesellschaft Fa. Y, USA (X ) Stock Options und Bonuszahlungen. Diese Zahlungen bzw. Zuwendungen stellten als Vorteil von dritter Seite lt. Ansicht des Finanzamtes ''andere Einkünfte" im Sinne des § 41 (1) EStG 1988 dar und seien lt. FA-Ansicht der Einkommensteuer zu…
…die Kapitalgesellschaft dem Erwerber Genussrechte überlässt (C-71/00). Zieht man diese Entscheidungen des EuGH für gegenständlichen Fall heran, so sind die Treugeberdirektzahlungen als Zahlungen Dritter, als weitere Gegenleistung für den Erwerb der Gesellschaftsrechte durch die BA-Treuhand in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer einzubeziehen. VII.…
…entnehmen gewesen, dass Zuschüsse eines mittelbaren Gesellschafters keine gesellschaftsteuerpflichtigen Tatbestände darstellen. Die Frage der möglichen Zurechnung von Zahlungen Dritter in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wurde jedoch nicht aufgeworfen, sodass auch aus diesem Erlass ein schützenswerter guter Glaube im Hinblick auf die Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes, wie finanzielle…
…entnehmen gewesen, dass Zuschüsse eines mittelbaren Gesellschafters keine gesellschaftsteuerpflichtigen Tatbestände darstellen. Die Frage der möglichen Zurechnung von Zahlungen Dritter in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wurde jedoch nicht aufgeworfen, sodass auch aus diesem Erlass ein schützenswerter guter Glaube im Hinblick auf die Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes, wie finanzielle…
…nicht dagegen, wie im vorliegenden Fall aufgeworfen, zur Frage der Zurechnung von Zahlungen Dritter, sodass die Abgabenbehörde bei Vorschreibung der Gesellschaftsteuer von entsprechenden Rechtsauslegungen nicht abweichen und die Bw. nicht im Vertrauen auf eine bestehende Rechtsprechung den betreffenden Sachverhalt verwirklichen konnte. Ebenso wenig stand die…
…entnehmen gewesen, dass Zuschüsse eines mittelbaren Gesellschafters keine gesellschaftsteuerpflichtigen Tatbestände darstellen. Die Frage der möglichen Zurechnung von Zahlungen Dritter in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wurde jedoch nicht aufgeworfen, sodass auch aus diesem Erlass ein schützenswerter guter Glaube im Hinblick auf die Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes, wie finanzielle…
…erfüllt. Bei dem von der P.S. zusätzlich gewährten Vorteil in Form der Ausgabe von Stock Options an die von ihr bestimmten Dienstnehmer der Rechtsmittelwerberin handelt es sich somit um keine Zahlung eines Dritten, die eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem jeweiligen Arbeitnehmer tilgte. Es…
…Kapitalgesellschaft dem Erwerber Genussrechte überlässt (C-71/00). Zieht man diese Entscheidungen des EuGH für den gegenständlichen Fall heran, so sind die Treugeberdirektzahlungen als Zahlungen Dritter, als weitere Gegenleistung für den Erwerb der Gesellschaftsrechte durch die BA-Treuhand in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer einzubeziehen. VII.…
…die Kapitalgesellschaft dem Erwerber Genussrechte überlässt (C-71/00). Zieht man diese Entscheidungen des EuGH für gegenständlichen Fall heran, so sind die Treugeberdirektzahlungen als Zahlungen Dritter, als weitere Gegenleistung für den Erwerb der Gesellschaftsrechte durch die BA-Treuhand in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer einzubeziehen. VII.…
…die Kapitalgesellschaft dem Erwerber Genussrechte überlässt (C-71/00). Zieht man diese Entscheidungen des EuGH für gegenständlichen Fall heran, so sind die Treugeberdirektzahlungen als Zahlungen Dritter, als weitere Gegenleistung für den Erwerb der Gesellschaftsrechte durch die BA-Treuhand in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer einzubeziehen. VII.…
…die Kapitalgesellschaft dem Erwerber Genussrechte überlässt (C-71/00). Zieht man diese Entscheidungen des EuGH für gegenständlichen Fall heran, so sind die Treugeberdirektzahlungen als Zahlungen Dritter, als weitere Gegenleistung für den Erwerb der Gesellschaftsrechte durch die BA-Treuhand in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer einzubeziehen. VII.…
…die Kapitalgesellschaft dem Erwerber Genussrechte überlässt (C-71/00). Zieht man diese Entscheidungen des EuGH für gegenständlichen Fall heran, so sind die Treugeberdirektzahlungen als Zahlungen Dritter, als weitere Gegenleistung für den Erwerb der Gesellschaftsrechte durch die BA-Treuhand in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer einzubeziehen. VII.…
…fremder Dritter Zahlungen in dieser Art geleistet? Auch wenn der Lebensgefährte der Bw. anführt, dass in Zukunft mit höheren Einnahmen zu rechnen sei, ist doch zu bemerken, dass es keinerlei Abmachungen gibt, die die Entlohnung von Umsatz oder Gewinn abhängig macht. Kein fremder Dritter würde…
…seitens des Finanzamtes festgesetzt. Darin wurden jeweils Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug berücksichtigt (oben angeführte Zahlungen von dritter Seite). Gem. § 3 Abs. 1 Z 16a EStG 1988 seien Trinkgelder steuerfrei, wenn sie in ortsüblicher Höhe von dritter Seite an Arbeitnehmer freiwillig gewährt würden. Die Benennung als…
…Bw. im Jahr 2008 erzielt worden seien, und diese sich auf nur insgesamt € 106,34 beliefen (AS 35 - 39). Wenn hingegen Zahlungen von dritter Seite (Zahlungen durch den angeblichen "Lebensgefährten" könnten auf Grund dessen Einkommenslage nicht vorgelegen haben) an die Bw. geleistet worden wären…
…Dies deswegen, weil die Positionen in einer Aufstellung mit "Unterbringungskosten in eigenen Heimen und Anstalten" bezeichnet worden sei. Es lägen aber Zahlungen von Dritten an den SHV aufgrund von Regressansprüchen vor. Dabei handle es sich nicht um steuerbare Umsätze der Heime: a. Rechtsgrundlage sei § 324…