…bewertet und besteuert. Als Reaktion auf die daraus resultierende Abgabennachforderung verzichtete die Berufungswerberin ab 1994 auf die Bezahlung der Miete und verrechnete auch keinen Sachbezug. Mit dem Thema "Wohnraumüberlassung als Vorteil aus dem Dienstverhältnis" hat sich die Judikatur in zahlreichen Erkenntnissen beschäftigt. Dabei wurde wiederholt…
…davon auszugehen, dass bei der Vereinbarung private Erwägungen im Vordergrund gestanden sind und die Wohnraumüberlassung daher keiner erwerbswirtschaftlichen Betätigung zuzuordnen ist. Entsprechend gehören die aus einem solchen Vertragsverhältnis resultierenden Einnahmen nicht zum Bereich der Einkünfteerzielung des Vermieters und sind daher steuerlich nicht relevant. In aller…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Gerhild Fellner, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Ulrike Stadelmann über die Berufungen der Bw, vertreten durch Reiner & Reiner Steuerberatungs GmbH, 6890 Lustenau, Schillerstraße 22, vom 15. Dezember 2009 gegen…
…Einbauküche mit nicht unbeträchtlichen Anschaffungskosten) zur Vermietung gelangt, was aber angesichts des Umstandes, dass auch für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen regelmäßig - zusätzlich zur Wohnraumüberlassung an sich - ein Entgelt eingehoben wird, einer unzweifelhaften Formulierung des Aktenvermerks jedenfalls entgegensteht. Die sogenannte Vereinbarung ist aber auch insoweit fremdunüblich…
…Nachdem dies nicht der Fall sei, müsse davon ausgegangen werden, dass hier private Überlegungen im Vordergrund gestanden seien und die Wohnraumüberlassung an den Sohn keiner erwerbswirtschaftlichen Betätigung zuzuordnen sei. Vorlageantrag vom 9. August 2011: Mit Berufungsvorentscheidung vom 12. Juli 2011 wurde die Berufung gegen die…
…Fall, ist davon auszugehen, dass bei der Vereinbarung private Erwägungen im Vordergrund gestanden sind und die Wohnraumüberlassung daher keiner erwerbswirtschaftlichen Betätigung zuzuordnen ist. Entsprechend gehören die aus einem solchen Vertragsverhältnis resultierenden Einnahmen nicht zum Bereich der Einkünfteerzielung des Vermieters und sind daher steuerlich nicht relevant…
…den Jahren 2002/2003 (rd. 300,- € p.a.) stand nach dem Verfahrensergebnis nicht im Zusammenhang mit einer Wohnraumüberlassung. Die ordnungsgemäße Versteuerung der Geschäftsführerbezüge wird für den Zeitraum 2004 - 2007 durch das Ergebnis einer im Jahr 2009 durchgeführten Lohnsteuerprüfung bestätigt. Eine Sachbezugsbesteuerung für die Nutzung…
…sei davon auszugehen, dass bei der Vereinbarung private Erwägungen im Vordergrund gestanden sind und die Wohnraumüberlassung daher keiner erwerbswirtschaftlichen Betätigung zuzuordnen ist. Dementsprechend würden die aus einem solchen Vertragsverhältnis resultierenden Einnahmen nicht zum Bereich der Einkünfteerzielung des Vermieters gehören und seien daher steuerlich nicht relevant…
…23. November 2011) noch ein Auszug aus einem E-Mail von Univ. Prof. Dr. T, worin dieser in diesem Zusammenhang auf VwGH 23.2.2010, 2007/15/0003, sowie Renner, Neues zur Wohnraumüberlassung zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschaftern, in: ÖStZ 2010/563, 279 ff, verweist, vorgelegt.
…Dr. T , worin dieser in diesem Zusammenhang auf VwGH 23.2.2010, 2007/15/0003, sowie Renner, Neues zur Wohnraumüberlassung zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschaftern, in: ÖStZ 2010/563, 279 ff, verweist, vorgelegt. In Erwiderung dazu wurde vom Finanzamt vorgebracht (vgl. dazu die E-Mails vom…
…ist davon auszugehen, dass bei der Vereinbarung private Erwägungen im Vordergrund gestanden sind und die Wohnraumüberlassung daher keiner erwerbswirtschaftlichen Betätigung zuzuordnen ist. Das Mietverhältnis fällt somit aus dem Verrechnungskreis Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung heraus, womit auch die Verwehrung des Vorsteuerabzuges des Jahres 2008 verbunden…
…wonach neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel fehlten, kommt daher keine Berechtigung zu und die Berufungen gegen die Wiederaufnahmebescheide waren als unbegründet abzuweisen. 2) Einkommensteuer und Umsatzsteuerbescheide: Strittig ist: Handelt es sich bei der Wohnraumüberlassung bzw. Überlassung eines Praxisraumes im eigenen Haus an Tochter und Sohn…
…Fall, ist davon auszugehen, dass bei der Vereinbarung private Erwägungen im Vordergrund gestanden sind und die Wohnraumüberlassung daher keiner erwerbswirtschaftlichen Betätigung zuzuordnen ist. Dementsprechend gehören die aus einem solchen Vertragsverhältnis resultierenden Einnahmen nicht zum Bereich der Einkünfteerzielung des Vermieters und sind daher steuerlich nicht relevant…
…nicht wesentlich von herkömmlichen Wohnraumüberlassungen. Tritt der Fall des erhöhten Pflegebedarfs ein, haben sich die Mieter ohnehin in Heimpflege zu begeben, sodass sich für diesen Fall die Frage der durch den Anfall von Betreuungsleistungen ausgelösten Rechtsfolgen nicht stellt. Eine gegenüber üblicher Wohnraumüberlassung abweichende Situation ergibt…
…der Fall, ist davon auszugehen, dass bei der Vereinbarung private Erwägungen im Vordergrund gestanden sind und die Wohnraumüberlassung daher keiner erwerbswirtschaftlichen Betätigung zuzuordnen ist. Konkret sind Aufwendungen im Zusammenhang mit nicht fremdüblichen Vermietungen an selbsterhaltungsfähige Kinder als freiwillige Zuwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1…
…Fall, ist davon auszugehen, dass bei der Vereinbarung private Erwägungen im Vordergrund gestanden sind und die Wohnraumüberlassung daher keiner erwerbswirtschaftlichen Betätigung zuzuordnen ist. Dementsprechend gehören die aus einem solchen Vertragsverhältnis resultierenden Einnahmen nicht zum Bereich der Einkünfteerzielung des Vermieters und sind daher steuerlich nicht relevant…
…ist davon auszugehen, dass bei der Vereinbarung private Erwägungen im Vordergrund gestanden sind und die Wohnraumüberlassung daher keiner erwerbswirtschaftlichen Betätigung zuzuordnen ist. Entsprechend gehören die aus einem solchen Vertragsverhältnis resultierenden Einnahmen nicht zum Bereich der Einkünfteerzielung des Vermieters und sind daher steuerlich nicht relevant. Aufwendungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., geb. XX.XX.XXXX, im Jahr 2008 unbekannten Aufenthaltes nach Deutschland abgemeldet, vertreten durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rudolf Frisch, MAS, 1010 Wien, Dominikanerbastei 6/2, vom 14. Juni 2010 gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 und gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch die Schmitt & Schmitt Wirtschaftstreuhandgesellschaft m. b. H., 1030 Wien, Strohgasse 25, vom 14. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg, vertreten durch Mag. Richard Tscheru, vom 3. April 2008 betreffend…
Diese Aufhebung erfolgt unter Abwägung der Interessen der Parteien auch deswegen, weil auf diese Art und Weise der BW die Möglichkeit gegeben wird, beim Fehlen von Ermittlungen der erstinstanzlichen Behörde ihre Interessen durch zwei Instanzen geltend zu machen. Dadurch wäre nicht nur der Aufwand für…