…folgendem Ergebnis gelangt: "Der Steuer sollen nur solche Vorgänge unterworfen sein, die der rechtliche Ausdruck einer Ansammlung von Kapital sind, und zwar nur insoweit, als sie zur Verstärkung des Wirtschaftspotentials der Gesellschaft beitragen (vgl. das Urteil des EuGH vom 15. Juli 1982, Rs 270/81)…
…11 Abs. 1 KapAnsRL 2008/7/EG. Die Kapitalgesellschaft habe im Ergebnis zur Verstärkung ihres Wirtschaftspotenzials die Bareinlage (Kapitalerhöhung samt Agio) abzüglich der Kosten des Börseganges erhalten. Nur diese Nettogröße sei als Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftsteuer heranzuziehen. Sei im Rahmen der Selbstberechnung von einer höheren…
…ein Vorgang, bei dem Kapital angesammelt wird, der Gesellschaftsteuer unterworfen werden kann, darin, dass durch den Vorgang das Wirtschaftspotential der begünstigten Gesellschaft verstärkt wird. Das Gesellschaftsvermögen iSd Richtlinie umfasst alle Wirtschaftsgüter, die die Gesellschafter zu einem gemeinsamen Ganzen vereinigt haben, einschließlich ihres Zuwachses. Die Richtlinie…
…werden. Werden die Verluste dagegen nicht vor Abschluss des Vertrages über die Verlustübertragung, sondern nach seinem Zustandekommen festgestellt, so ändert dies nichts am Wirtschaftspotential der Gesellschaft, weil von vornherein feststand, dass sich die Verluste oder Gewinne letztlich nicht auf die Gesellschaft selbst auswirken würden. Eine…
…Vermögens der Gesellschaft führen. Nach Ansicht des Berufungssenates besteht der entscheidende Unterschied zwischen der Verlustübernahme auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrages und der Leistung eines (vertraglich zugesicherten) Zuschusses zur Abdeckung der durch Verluste eingetretenen Verminderung des negativen Eigenkapitals in der unterschiedlichen Auswirkung auf das Wirtschaftspotential der Gesellschaft…
…Die Einbringung führe zu Vermögensabfluss und der Zuschuss zu einer Stärkung des Wirtschaftspotentials und deshalb sei der gesamte Zuschussbetrag zu versteuern. Die Verhandlung wurde von der Referentin auf unbestimmte Zeit zur Vorlage von Berechnungsblättern über den gemeinen Wert der eingebrachten Anteile durch den Vertreter der…
Die Gesellschaftsteuer besteuert alles, was der Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft hingibt, um deren Wirtschaftspotential zu stärken (Knörzer/Althuber, Gesellschaftsteuer2, § 1 Rz 1; Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz- Kommentar 2008, Rz12, zu §1; EuGH 5.2.1991, Rs C-15/89, Deltakabel BV). Das ist einerseits die…
…der Gesellschaftsteuer unterworfen werden kann, darin, dass durch den Vorgang das Wirtschaftspotential der begünstigten Gesellschaft verstärkt wird. Wenn durch die Mittelzufuhr eine Überschuldung der Gesellschaft vorübergehend beseitigt wird, wird dies in der Regel auf eine Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte hinweisen (VwGH vom 26.6…
…Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3). Die Gesellschaftsteuer besteuert alles, was der Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft hingibt, um deren Wirtschaftspotential zu stärken (Knörzer/Althuber, Gesellschaftsteuer2, § 1 Rz 1; Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz- Kommentar 2008, Rz12…
…er folglich auch nicht auf die Geltendmachung von Zinsen verzichten. Die Nichtvereinbarung von Zinsen trotz hinausgeschobener Fälligkeit der Gegenleitung stellt keinen eigenständigen Rechtsvorgang dar und bewirkt keine - vom Einbringungsvorgang abgesonderte - Stärkung des Wirtschaftspotentials der Kapitalgesellschaft. Eine vom Einbringungsvorgang gesondert gesellschaftsteuerpflichtige Leistung läge nur dann vor…
…der Gesellschaftsteuer unterworfen werden kann, darin, dass durch den Vorgang das Wirtschaftspotential der begünstigten Gesellschaft verstärkt wird. Wenn durch die Mittelzufuhr eine Überschuldung der Gesellschaft vorübergehend beseitigt wird, wird dies in der Regel auf eine Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte hinweisen (VwGH vom 26.6…
…Verbindlichkeit iSd Art. 11 Abs. 1 KapAnsRL 2008/7/EG. Die Kapitalgesellschaft habe zur Verstärkung ihres Wirtschaftspotentials die Bareinlage abzüglich der Kosten des Börseganges, dh. nur diese Nettogröße erhalten. Sei im Rahmen der Selbstberechnung von einer höheren Bemessungsgrundlage ausgegangen und die Steuer davon entrichtet worden…
…dass nur solche Vorgänge unterworfen sein sollen, die "der rechtliche Ausdruck einer Ansammlung von Kapital sind und daher der Stärkung des Wirtschaftspotentials der Gesellschaft dienen", seien nur die bei Ausgabe von jungen Aktien der Gesellschaft tatsächlich verbleibenden liquiden Mittel als Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftssteuer heranzuziehen…
…aus der Einlage erwachsen. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist das entscheidende Kriterium dafür, was der Gesellschaftssteuer unterliegen soll, ob die Einlage zur Stärkung des Wirtschaftspotentials der Gesellschaft beiträgt. Die Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht erfolgt im Kaptitalverkehrsteuergesetz (KVG). Gemäß § 7 Abs. 1 Zif…
…Wertpapiersteuer und Börsenumsatzsteuer (§ 1 KVG). Wertpapiersteuer und Börsenumsatzsteuer werden seit mehr als 10 Jahren nicht mehr erhoben. Die Gesellschaftsteuer besteuert alles, was der Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft hingibt, um deren Wirtschaftspotential zu stärken (Knörzer/Althuber, Gesellschaftsteuer2, § 1 Rz 1; Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz- Kommentar 2008…
…zu ihrer Bildung notwendigen Mittel, sofern sie bei Gründung von den Gesellschaftern geleistet werden, als Einlage jeder Art zu verstehen. Sie dienen als Kapitalreserve für das Unternehmen und verstärken so das Wirtschaftspotential der Gesellschaft. Für die Beurteilung, was gesellschaftssteuerpflichtige Gegenleistung ist, kommt es weder auf…
…ob ein Vorgang, bei dem Kapital angesammelt wird, der Gesellschaftsteuer unterworfen werden kann, darin, dass durch den Vorgang das Wirtschaftspotential der begünstigten Gesellschaft verstärkt wird. Art. 4 Abs. 2 lit b der KapAnsRL erfasst grundsätzlich jede Form der Erhöhung des Gesellschaftsvermögens einer Kapitalgesellschaft, insbesondere auch…
…Der Steuer sollen nur solche Vorgänge unterworfen sein, die der rechtliche Ausdruck einer Ansammlung von Kapital sind, und zwar nur insoweit, als sie zur Verstärkung des Wirtschaftspotentials der Gesellschaft beitragen (vgl. das Urteil des EuGH vom 15. Juli 1982, Rs 270/81). Wurde die Anordnung…
…Der Steuer sollen nur solche Vorgänge unterworfen sein, die der rechtliche Ausdruck einer Ansammlung von Kapital sind, und zwar nur insoweit, als sie zur Verstärkung des Wirtschaftspotentials der Gesellschaft beitragen (vgl. das Urteil des EuGH vom 15. Juli 1982, Rs 270/81). Wurde die Anordnung…
…Der Steuer sollen nur solche Vorgänge unterworfen sein, die der rechtliche Ausdruck einer Ansammlung von Kapital sind, und zwar nur insoweit, als sie zur Verstärkung des Wirtschaftspotentials der Gesellschaft beitragen (vgl. das Urteil des EuGH vom 15. Juli 1982, Rs 270/81). Wurde die Anordnung…