…April 1996 Geschäftsführerin. Der Berufungswerber ist seit 13. April 1996 selbständig vertretungsbefugter, alleiniger Geschäftsführer dieser Gesellschaft. In einem Rechenschaftsbericht des Vollstreckers vom 14. April 1996 hielt dieser fest, dass "die GmbH nicht mehr existent" sei, und das Geschäftslokal Ende März 1996 geschlossen wurde. In einem…
…94/16/0192) wird dies im Wesentlichen wie folgt ausgeführt: Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 16.03.1995, 94/16/0192) ist für die Wirksamkeit einer durch einen Vertreter vorgenommenen fristgebundenen Verfahrenshandlung das Vorliegen einer entsprechenden Bevollmächtigung durch den Vertretenen zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung…
…sein. Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Innsbruck vom 16. Dezember 1997, Zl. 800/22548…
…den in Abs. 2 genannten Fälligkeitstag. (6) Der Parteienvertreter ist befugt, unter Verwendung des amtlichen Vordrucks gegenüber dem Grundbuchsgericht je Rechtsvorgang zu erklären, daß eine Selbstberechnung der Schenkungssteuer vorgenommen worden ist und die Schenkungssteuer sowie die Eintragungsgebühr nach dem Gerichtsgebührengesetz gemäß Abs. 5 abgeführt werden…
…den Haftungsbescheid vom 20. November 2003 unter Berücksichtigung des § 108 Abs. 3 BAO allerdings wirksam (vorerst) bis spätestens Montag den 26. Jänner 2004 (letzter Fristtag der erstmals verlängerten Berufungsfrist), eingebracht werden. Mit dem der Zustellung dieses Fristverlängerungsbescheides an den Berufungswerber (bzw. an dessen zustellbevollmächtigten steuerlichen…
…Wien 2005, § 245, Tz 14 und die dort zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Unter Bedachtnahme auf die vorhin dargestellte Rechtslage konnte der Berufung aus nachstehenden Erwägungen kein Erfolg beschieden sein: Der Bw. hat in der Eingabe vom 17. April 2004 im Betreff ausdrücklich festgestellt, dass er…
…Rechtsanwalt, 3470 Kirchberg am Wagram, Georg Ruck Straße 9, gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel, vertreten durch Amtsdirektor Alfred Maurer, am betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2006 und 2007 am 24. April 2012 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
…´Bescheid´, dessen Wirksamkeit oder Nichtigkeit hier dahingestellt bleiben kann, zur Feststellung gemäß § 188 BAO der im Jahr 2004 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Verteilung dieser Einkünfte auf 107 Beteiligte. Davon entfiel kein Anteil auf die Bw. Aufgrund eines Prüfungsauftrages des Finanzamtes Wien Bezirke vom 11…
…Es kann hier jedoch dahingestellt bleiben, ob dadurch ein - insbesondere auch für die stillen Beteiligten (behaupteten Mitunternehmer) - wirksamer Fristverlängerungsbescheid erlassen worden ist, und zwar trotz Bezeichnung der 2. Geschäftsherrin und nicht des Rechtsanwaltes Dr. Uals Zustellempfänger, etwa infolge einer Heilung des Zustellmangels durch § 9 Abs…
…eine allfällige Wirksamkeit zu beachten hätte bzw gegen sich gelten lassen müsste. d) Zum verwaltungsinternen Organisationshandbuch (´internes OHB´): Das Finanzamt A argumentiert mit verwaltungsinternen Organisationsvorschriften, die Herrn S zum beauftragten Organwalter des Finanzamtes A und zu einer für die gegenständlichen, vermeintlichen Bescheide des Finanzamtes A…
…bis Ende Februar 2010 mit Wirksamkeit für sämtliche Berufungswerber gestellt worden ist. Das geltend gemachte unvorhergesehene bzw unabwendbare Ereignis sei nicht die Verhaftung des Geschäftsführers gewesen, sondern dass der Geschäftsführer den Bw nicht informierte und der Bw daher an der Einbringung des Rechtsmittels gehindert war.…
…ob im Falle der Wirksamkeit einer solchen Erhebung zum "Organ" eines Finanzamtes damit eine Approbationsbefugnis für dieses Finanzamt als erteilt gälte. d) Zum verwaltungsinternen Organisationshandbuch (´internes OHB´): Das Finanzamt A argumentiert mit verwaltungsinternen Organisationsvorschriften, die Herrn S zum beauftragten Organwalter des Finanzamtes A und zu…
…rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann..." Für eine - zur Wirksamkeit notwendigerweise ausdrückliche - Erteilung der Approbationsbefugnis durch das Finanzamt A an Herrn S gibt es nach Aktenlage keine Anhaltspunkte. Das Finanzamt als Amtspartei hat auf das diesbezügliche Vorbringen des Bw nichts entgegnet…
…kann hier jedoch dahingestellt bleiben, ob dadurch ein - insbesondere auch für die stillen Beteiligten (behaupteten Mitunternehmer) - wirksamer Fristverlängerungsbescheid erlassen worden ist, und zwar trotz Bezeichnung der 2. Geschäftsherrin und nicht des Rechtsanwaltes Dr. U als Zustellempfänger, etwa infolge einer Heilung des Zustellmangels durch § 9 Abs…
…eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann..." Für eine - zur Wirksamkeit notwendigerweise ausdrückliche - Erteilung der Approbationsbefugnis durch das Finanzamt A an Herrn S gibt es nach Aktenlage keine Anhaltspunkte. Das Vorbringen des Finanzamtes A in seinen Schreiben vom 10. und…
…eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann..." Für eine - zur Wirksamkeit notwendigerweise ausdrückliche - Erteilung der Approbationsbefugnis durch das Finanzamt A an Herrn S gibt es nach Aktenlage keine Anhaltspunkte. Das Vorbringen des Finanzamtes A in seinen Schreiben vom 10. und…
…eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann..." Für eine - zur Wirksamkeit notwendigerweise ausdrückliche - Erteilung der Approbationsbefugnis durch das Finanzamt A an Herrn S gibt es nach Aktenlage keine Anhaltspunkte. Das Vorbringen des Finanzamtes A in seinen Schreiben vom 10. und…
…eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann..." Für eine - zur Wirksamkeit notwendigerweise ausdrückliche - Erteilung der Approbationsbefugnis durch das Finanzamt A an Herrn S gibt es nach Aktenlage keine Anhaltspunkte. Das Vorbringen des Finanzamtes A in seinen Schreiben vom 10. und…
…eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann..." Für eine - zur Wirksamkeit notwendigerweise ausdrückliche - Erteilung der Approbationsbefugnis durch das Finanzamt A an Herrn S gibt es nach Aktenlage keine Anhaltspunkte. Das Vorbringen des Finanzamtes A in seinen Schreiben vom 10. und…
…eine allfällige Wirksamkeit zu beachten hätte bzw gegen sich gelten lassen müsste. d) Zum verwaltungsinternen Organisationshandbuch (´internes OHB´): Das Finanzamt A argumentiert mit verwaltungsinternen Organisationsvorschriften, die Herrn S zum beauftragten Organwalter des Finanzamtes A und zu einer für die gegenständlichen, vermeintlichen Bescheide des Finanzamtes A…