…der Stiftung unentgeltlich zuwendet." Als Ergebnis einer bei der X-Privatstiftung im Jahr 2010 vorgenommenen Außenprüfung ergab die nach dem Wiener Verfahren 1996 durchgeführte Ermittlung des gemeinen Wertes der Anteile der F-GmbH einen gemeinen Wert der gewidmeten Anteile von 4.623.269,03 €…
…vom Vater, somit insgesamt € 417.287,31). 2.2. Außenprüfung - Berechnung nach dem Wiener Verfahren zum 31.3.2005 In der Folge führte das Finanzamt eine Außenprüfung durch im Zuge dessen die steuerliche Vertreterin des Bw. dem Finanzamt mit Schreiben vom 9. Februar 2007…
…1 (Stkl. I) ErbStG die 12%ige Schenkungssteuer im Betrag von € 138.336 vorgeschrieben. Übermittelt wurde dazu die Berechnung des gemeinen Wertes nach dem sog. Wiener Verfahren, woraus sich aus dem Vermögenswert (V) der P-GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2004 (€ 12,43…
…bewerten. Das Finanzamt zog zur Bewertung der GmbH-Anteile nicht den Abtretungspreis heran, sondern den gemeinen Wert nach dem Wiener Verfahren von S 2,191.648,50. Mit Bescheid vom 15. März 2002 setzte das Finanzamt die Schenkungssteuer in Höhe von 11.591,83 Euro…
…Als steuerpflichtiger Erwerb wurde der Betrag von € 132.060,00 herangezogen (= im Wiener Verfahren geschätzte gemeine Wert von € 24,07 je 1 € übertragenes Nennkapital in der Höhe von S 130.000,00 = € 9.447,47 mal € 24,07…
…Grund werde gemäß Punkt 4.8 (Gemeiner Wert bei Besonderheiten in Einzelfällen) der Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996) der Antrag gestellt nicht die Jahre 1994 bis 1996 der Berechnung der Ertragslage zugrunde zu legen…
…25 % berücksichtigt wurde, obwohl diese tatsächlich 34 % betrug. Nach dem das Wiener Verfahren eine reine Vergangenheitsberechnung ist, ist die tatsächliche Körperschaftsteuerbelastung im Ausmaß von 34 % zu berücksichtigen. Weiters ist bei Ermittlung des Substanzwertes ein Rechenfehler im Ausmaß von € 100,00 entstanden, welcher sich letztendlich…
…Gesellschaftsanteile der X Transport GmbH mit 1.130,12 € für 100 festgestellt. Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nach dem "Wiener Verfahren" wurde für den Vermögenswert von der Bilanz zum 30. September 2006 ausgegangen und dem Ertragswert wurden die Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der…
…Gesellschaftsanteile der X Transport GmbH mit 1.130,12 € für 100 festgestellt. Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nach dem "Wiener Verfahren" wurde für den Vermögenswert von der Bilanz zum 30. September 2006 ausgegangen und dem Ertragswert wurden die Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der…
…der Gesellschaftsanteile der X-GmbH mit 1.130,12 € für 100 festgestellt. Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nach dem "Wiener Verfahren" wurde für den Vermögenswert von der Bilanz zum 30. September 2006 ausgegangen und dem Ertragswert wurden die Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der…
…843.754,04 bewertet. Die Bewertung erfolgte, da sich der Wert nicht aus Verkäufen ableiten ließ, nach dem Wiener Verfahren. Dabei wurde für die Ermittlung des Vermögenswertes die Bilanzsumme der dem Todestag nächstliegenden Bilanz, nämlich jener zum Stichtag 31.12.2006, herangezogen und für die…
…Bw.) ab. Abtretungspreis ist gemäß Punkt Drittens des Vertrages das tatsächlich einbezahlte Nominale. Als Tag des Überganges aller mit dem Geschäftsanteil verbundenen Rechte und Verbindlichkeiten wurde der erste Jänner 2005 vereinbart. Das Finanzamt ermittelte den gemeinen Wert des übertragenen Anteiles nach dem Wiener Verfahren, wobei…
…30. November 2007 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz und beantragte eine Abänderung der Bewertung der Unternehmensanteile unter Anwendung der Formel für die Ertragswertermittlung bei Verlustaussichten nach dem Wiener Verfahren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1…
…vom Juni 2003 vor, in dem der gemeine Wert sämtlicher Geschäftsanteile nach den Grundsätzen des Wiener Verfahrens ausgehend von den Jahresabschlüssen per 31.12.1999, 31.12.2000 und 31.12.2001 mit € 1.884.692,64 (ergibt für die gegenständlichen Anteile einen Wert…
§ 289 Abs. 2 BAO berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jene der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und darf demgemäss den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abändern. Es steht ihr daher auch zu, bei Wegfall der Ungewissheit…
…der gemeine Wert des Geschäftsanteiles mit €12,78 je 1 Euro Nominale festgestellt. Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nach dem " Wiener Verfahren" wurde für den Vermögenswert von der Bilanz zum 31. Dezember 2005 ausgegangen und dem Ertragswert wurden die Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der…
… Schätzung nach dem Wiener Verfahren | Vermögensbetrag (ausgehend von Bilanzsumme) | 148.581,00 € | | Je 1 € Nennkapital | 148.581/36.336 | | Vermögenswert | | 4,00 € | Durchschnittsertrag (der Jahre 2002 bis 2004) | 66.218,00…
…Die mit vorläufigem Bescheid festgesetzte Erbschaftssteuer wird angerechnet (Euro 116.480,09). Die Abgabenberechnung ist den Ausführungen in der Begründung zu entnehmen. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Fall 1.) die Berechnung des gemeinen Wertes der GmbH-Anteile nach dem Wiener Verfahren für Zwecke der Erbschaftssteuer…
…Familientradition mit Null festgelegt werden. Die durchschnittlichen Ergebnisse von 12 Jahren liegen im Vergleich zum durchschnittlichen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit deutlich höher als die für die vom Wiener Verfahren geforderten 3 Jahre (Jahre 1994 bis 1997) zum Stichtag Todestag 1997. Auch aus der Schätzung selbst…
…im Nennbetrag von S 100.000,-- entspricht. " Die Schätzung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren 1996 ergab bezogen auf das Stammkapital der Gesellschaft einen gemeinen Wert der Anteile dieser Gesellschaft mbH von 15.029.567 S. Gegenüber C.H. (im Folgenden: Bw.) wurde ausgehend…