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UFSI RV/0495-I/11Wiener Verfahren 1996: Einbeziehung jenes Wirtschafts(=Kalender)jahres, in das der Bewertungsstichtag fällt, in den Ermittlungszeitraum des Ertragswertes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013

…der Stiftung unentgeltlich zuwendet." Als Ergebnis einer bei der X-Privatstiftung im Jahr 2010 vorgenommenen Außenprüfung ergab die nach dem Wiener Verfahren 1996 durchgeführte Ermittlung des gemeinen Wertes der Anteile der F-GmbH einen gemeinen Wert der gewidmeten Anteile von 4.623.269,03 €…

UFSW RV/2754-W/07Bewertung nach dem Wiener Verfahren - Subventionen unter auflösender Bedingung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2011

…vom Vater, somit insgesamt € 417.287,31). 2.2. Außenprüfung - Berechnung nach dem Wiener Verfahren zum 31.3.2005 In der Folge führte das Finanzamt eine Außenprüfung durch im Zuge dessen die steuerliche Vertreterin des Bw. dem Finanzamt mit Schreiben vom 9. Februar 2007…

UFSI RV/0635-I/09Bewertung GmbH-Anteil nach Wiener Verfahren: Das laufende Geschäftsjahr ist wg. ungewöhnlicher Entwicklung nicht in die Ermittlung des Ertragswertes einzubeziehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011

…1 (Stkl. I) ErbStG die 12%ige Schenkungssteuer im Betrag von € 138.336 vorgeschrieben. Übermittelt wurde dazu die Berechnung des gemeinen Wertes nach dem sog. Wiener Verfahren, woraus sich aus dem Vermögenswert (V) der P-GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2004 (€ 12,43…

UFSW RV/3421-W/02Nach der ständigen Judikatur des VwGH kann für geschenkte GmbH-Anteile der gemeine Wert auch aus einem (1) Verkauf abgeleitet werden. Liegt allerdings der Preisvereinbarung keine Preisbildung zugrunde, die das Ergebnis des Wettbewerbes mehrerer Interessenten darstellt, ist der gemeine Wert der GmbH-Anteile nach dem Wiener Verfahren zu berechnen und mit diesem Wert in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2009

…bewerten. Das Finanzamt zog zur Bewertung der GmbH-Anteile nicht den Abtretungspreis heran, sondern den gemeinen Wert nach dem Wiener Verfahren von S 2,191.648,50. Mit Bescheid vom 15. März 2002 setzte das Finanzamt die Schenkungssteuer in Höhe von 11.591,83 Euro…

UFSW RV/1336-W/06Schätzung des gemeinen Wertes von geschenkten GmbH-Anteilen im "Wiener Verfahren 1989"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…Als steuerpflichtiger Erwerb wurde der Betrag von € 132.060,00 herangezogen (= im Wiener Verfahren geschätzte gemeine Wert von € 24,07 je 1 € übertragenes Nennkapital in der Höhe von S 130.000,00 = € 9.447,47 mal € 24,07…

UFSI RV/0311-I/04Wiener Verfahren, Berücksichtigung eines Abschlages wegen erkennbarer Änderung der wirtschaftlichen Entwicklung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2005

…Grund werde gemäß Punkt 4.8 (Gemeiner Wert bei Besonderheiten in Einzelfällen) der Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996) der Antrag gestellt nicht die Jahre 1994 bis 1996 der Berechnung der Ertragslage zugrunde zu legen…

UFSW RV/3562-W/07Bewertung nach dem Wiener Verfahren: Kein Abschlag wegen Personenabhängigkeit, wenn keine konkreten Umstände über das Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2011

…25 % berücksichtigt wurde, obwohl diese tatsächlich 34 % betrug. Nach dem das Wiener Verfahren eine reine Vergangenheitsberechnung ist, ist die tatsächliche Körperschaftsteuerbelastung im Ausmaß von 34 % zu berücksichtigen. Weiters ist bei Ermittlung des Substanzwertes ein Rechenfehler im Ausmaß von € 100,00 entstanden, welcher sich letztendlich…

UFSW RV/2396-W/09Ertragswertberechnung im Wiener Verfahren: Einbeziehung eines knapp nach dem Bewertungsstichtag endenden abweichenden Wirtschaftsjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2010

…Gesellschaftsanteile der X Transport GmbH mit 1.130,12 € für 100 festgestellt. Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nach dem "Wiener Verfahren" wurde für den Vermögenswert von der Bilanz zum 30. September 2006 ausgegangen und dem Ertragswert wurden die Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der…

UFSW RV/2395-W/09Ertragswertberechnung im Wiener Verfahren: Einbeziehung eines knapp nach dem Bewertungsstichtag endenden abweichenden Wirtschaftsjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2010

…Gesellschaftsanteile der X Transport GmbH mit 1.130,12 € für 100 festgestellt. Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nach dem "Wiener Verfahren" wurde für den Vermögenswert von der Bilanz zum 30. September 2006 ausgegangen und dem Ertragswert wurden die Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der…

UFSW RV/2394-W/09Ertragswertberechnung im Wiener Verfahren: Einbeziehung eines knapp nach dem Bewertungsstichtag endenden abweichenden Wirtschaftsjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2010

…der Gesellschaftsanteile der X-GmbH mit 1.130,12 € für 100 festgestellt. Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nach dem "Wiener Verfahren" wurde für den Vermögenswert von der Bilanz zum 30. September 2006 ausgegangen und dem Ertragswert wurden die Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der…

UFSW RV/2944-W/09Bei der Bewertung einer GesmbH nach dem Wiener Verfahren sind zukünftige Entwicklungen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände bereits prognostizierbar waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.07.2013

…843.754,04 bewertet. Die Bewertung erfolgte, da sich der Wert nicht aus Verkäufen ableiten ließ, nach dem Wiener Verfahren. Dabei wurde für die Ermittlung des Vermögenswertes die Bilanzsumme der dem Todestag nächstliegenden Bilanz, nämlich jener zum Stichtag 31.12.2006, herangezogen und für die…

UFSW RV/2954-W/08Berechnung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen (Wiener Verfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2013

…Bw.) ab. Abtretungspreis ist gemäß Punkt Drittens des Vertrages das tatsächlich einbezahlte Nominale. Als Tag des Überganges aller mit dem Geschäftsanteil verbundenen Rechte und Verbindlichkeiten wurde der erste Jänner 2005 vereinbart. Das Finanzamt ermittelte den gemeinen Wert des übertragenen Anteiles nach dem Wiener Verfahren, wobei…

UFSW RV/3606-W/07Schätzung des Ertragswertes nach dem Wiener Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2010

…30. November 2007 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz und beantragte eine Abänderung der Bewertung der Unternehmensanteile unter Anwendung der Formel für die Ertragswertermittlung bei Verlustaussichten nach dem Wiener Verfahren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1…

UFSW RV/1007-W/05Bewertung von Geschäftsanteilen nach dem Wiener Verfahren - Nachbesserung eines Kaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2009Teil 1/2

…vom Juni 2003 vor, in dem der gemeine Wert sämtlicher Geschäftsanteile nach den Grundsätzen des Wiener Verfahrens ausgehend von den Jahresabschlüssen per 31.12.1999, 31.12.2000 und 31.12.2001 mit € 1.884.692,64 (ergibt für die gegenständlichen Anteile einen Wert…

UFSW RV/1007-W/05Bewertung von Geschäftsanteilen nach dem Wiener Verfahren - Nachbesserung eines Kaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2009Teil 2/2

§ 289 Abs. 2 BAO berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jene der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und darf demgemäss den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abändern. Es steht ihr daher auch zu, bei Wegfall der Ungewissheit…

UFSW RV/1819-W/08Gemeiner Wert, Wiener Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2012

…der gemeine Wert des Geschäftsanteiles mit €12,78 je 1 Euro Nominale festgestellt. Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nach dem " Wiener Verfahren" wurde für den Vermögenswert von der Bilanz zum 31. Dezember 2005 ausgegangen und dem Ertragswert wurden die Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der…

UFSL RV/0715-L/09Bewertung GmbH-Anteil mit Abtretungspreis oder gemeinem Wert nach Wiener Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2010

… Schätzung nach dem Wiener Verfahren | Vermögensbetrag (ausgehend von Bilanzsumme) | 148.581,00 € | | Je 1 € Nennkapital | 148.581/36.336 | | Vermögenswert | | 4,00 € | Durchschnittsertrag (der Jahre 2002 bis 2004) | 66.218,00…

UFSW RV/3818-W/021.) Ist für Zwecke der Erbschaftssteuer der gemeine Wert von GmbH-Anteilen nach dem Wiener Verfahren oder der Buchwert heranzuziehen? 2.) Sind Erbanfall und Erbteilungsübereinkommen 1 oder 2 Rechtsvorgänge? 3.) Berechnung des Absetzbetrages gemäß § 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 1/2

…Die mit vorläufigem Bescheid festgesetzte Erbschaftssteuer wird angerechnet (Euro 116.480,09). Die Abgabenberechnung ist den Ausführungen in der Begründung zu entnehmen. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Fall 1.) die Berechnung des gemeinen Wertes der GmbH-Anteile nach dem Wiener Verfahren für Zwecke der Erbschaftssteuer…

UFSW RV/3818-W/021.) Ist für Zwecke der Erbschaftssteuer der gemeine Wert von GmbH-Anteilen nach dem Wiener Verfahren oder der Buchwert heranzuziehen? 2.) Sind Erbanfall und Erbteilungsübereinkommen 1 oder 2 Rechtsvorgänge? 3.) Berechnung des Absetzbetrages gemäß § 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 2/2

…Familientradition mit Null festgelegt werden. Die durchschnittlichen Ergebnisse von 12 Jahren liegen im Vergleich zum durchschnittlichen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit deutlich höher als die für die vom Wiener Verfahren geforderten 3 Jahre (Jahre 1994 bis 1997) zum Stichtag Todestag 1997. Auch aus der Schätzung selbst…

UFSI RV/0024-I/04Berücksichtigungsmöglichkeit der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung bei Ermittlung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren 1996
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2005

…im Nennbetrag von S 100.000,-- entspricht. " Die Schätzung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren 1996 ergab bezogen auf das Stammkapital der Gesellschaft einen gemeinen Wert der Anteile dieser Gesellschaft mbH von 15.029.567 S. Gegenüber C.H. (im Folgenden: Bw.) wurde ausgehend…