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UFSG RV/0249-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2007

…eine Neuerung im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO. Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. In Ausübung des Ermessens hat von Amts wegen die Wiederaufnahme angeordnet werden können. Die Entscheidung, das Verfahren wieder aufzunehmen, ist den Umständen nach angemessen, weil der Berufungswerberin…

UFSG RV/0244-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007

…eine Neuerung im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO. Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. In Ausübung des Ermessens hat von Amts wegen die Wiederaufnahme angeordnet werden können. Die Entscheidung, das Verfahren wieder aufzunehmen, ist den Umständen nach angemessen, weil der Berufungswerberin…

UFSG RV/0363-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2007

…Auch in der Sache selbst würde sich keine anders lautende Entscheidung ergeben, da im gegenständlichen Fall das Gebäude jedenfalls nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen…

UFSG RV/0251-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

…Auch in der Sache selbst würde sich keine anders lautende Entscheidung ergeben, da im gegenständlichen Fall das Gebäude jedenfalls nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen…

UFSG RV/0250-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist die richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

…eine Neuerung im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO. Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. In Ausübung des Ermessens hat von Amts wegen die Wiederaufnahme angeordnet werden können. Die Entscheidung, das Verfahren wieder aufzunehmen, ist den Umständen nach angemessen, weil der Berufungswerberin…

UFSG RV/0362-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

…eine Neuerung im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO. Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. In Ausübung des Ermessens hat von Amts wegen die Wiederaufnahme angeordnet werden können. Die Entscheidung, das Verfahren wieder aufzunehmen, ist den Umständen nach angemessen, weil der Berufungswerberin…

UFSG RV/0247-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…Auch in der Sache selbst würde sich keine anders lautende Entscheidung ergeben, da im gegenständlichen Fall das Gebäude jedenfalls nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen…

UFSG RV/0246-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…eine Neuerung im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO. Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. In Ausübung des Ermessens hat von Amts wegen die Wiederaufnahme angeordnet werden können. Die Entscheidung, das Verfahren wieder aufzunehmen, ist den Umständen nach angemessen, weil der Berufungswerberin…

UFSG RV/0233-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2007

…eine Neuerung im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO. Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. In Ausübung des Ermessens hat von Amts wegen die Wiederaufnahme angeordnet werden können. Die Entscheidung, das Verfahren wieder aufzunehmen, ist den Umständen nach angemessen, weil der Berufungswerberin…

UFSG RV/0241-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist die richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkleit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2007

…Auch in der Sache selbst würde sich keine anders lautende Entscheidung ergeben, da im gegenständlichen Fall das Gebäude jedenfalls nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen…

UFSG RV/0242-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2007

…eine Neuerung im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO. Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. In Ausübung des Ermessens hat von Amts wegen die Wiederaufnahme angeordnet werden können. Die Entscheidung, das Verfahren wieder aufzunehmen, ist den Umständen nach angemessen, weil der Berufungswerberin…

UFSG RV/0248-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2007

…Auch in der Sache selbst würde sich keine anders lautende Entscheidung ergeben, da im gegenständlichen Fall das Gebäude jedenfalls nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen…

UFSG RV/0234-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist die richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2007

…Auch in der Sache selbst würde sich keine anders lautende Entscheidung ergeben, da im gegenständlichen Fall das Gebäude jedenfalls nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen…

UFSG RV/0296-G/02Wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später der Abgabenbehörde bekannt werden, kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungswesentlicher Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund darstellen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2005

…ab. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und…

UFSG RV/0243-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2007

…Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 16. März 2001 hat die Berufungswerberin von HS das entsprechend einem Teilungsplan neu vermessene Grundstück 418/16 GB P im…

UFSG RV/0674-G/06Vor Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2006

…Steuerpflichtigen zu. Mit Berufungsvorentscheidung vom 29. März 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag ohne weitere Ausführungen gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig…

UFSG RV/0160-G/06Grundstückskaufvertrag und Bauträgervertrag als einheitlicher Erwerbsvorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007

…Finanzamt vertretene Rechtsansicht, die zu einer Nachforderung der Grunderwerbsteuer geführt hat, nach dem vorliegenden Sachverhalt prinzipiell für verfehlt hält und solcherart die neu hervorgekommenen Beweismittel nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid führen konnten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nach § 303…

UFSG RV/0165-G/06Grundstückskaufvertrag und Bauträgervertrag als einheitlicher Erwerbsvorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007

…Finanzamt vertretene Rechtsansicht, die zu einer Nachforderung der Grunderwerbsteuer geführt hat, nach dem vorliegenden Sachverhalt prinzipiell für verfehlt hält und solcherart die neu hervorgekommenen Beweismittel nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid führen konnten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nach § 303…

UFSG RV/0161-G/06Grundstückskaufvertrag und Bauträgervertrag als einheitlicher Erwerbsvorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007

…Finanzamt vertretene Rechtsansicht, die zu einer Nachforderung der Grunderwerbsteuer geführt hat, nach dem vorliegenden Sachverhalt prinzipiell für verfehlt hält und solcherart die neu hervorgekommenen Beweismittel nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid führen konnten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nach § 303…

UFSG RV/0159-G/06Grundstückskaufvertrag und Bauträgervertrag als einheitlicher Erwerbsvorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007

…Finanzamt vertretene Rechtsansicht, die zu einer Nachforderung der Grunderwerbsteuer geführt hat, nach dem vorliegenden Sachverhalt prinzipiell für verfehlt hält und solcherart die neu hervorgekommenen Beweismittel nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid führen konnten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nach § 303…