…Ehegesetz für die Scheidung im Einvernehmen erforderlichen Vereinbarung den vom Geschenkgeber einseitig erklärten Widerruf anerkennt. Für die Erfüllung des Tatbestandes des § 33 lit. a ErbStG reicht es in diesem Zusammenhang aus, dass ein Anspruch auf Herausgabe des Geschenks durch die Beschenkte besteht. Der Berufung war…
…a ErbStG in der im Beschwerdefall noch anzuwendenden Fassung BGBl. Nr. 151/1980 (vgl. dazu das Erkenntnis vom 30. Jänner 2008, Zl. 2007/16/0186) ist die Steuer zu erstatten, wenn und insoweit eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb das Geschenk herausgegeben werden musste. Nach…
…In der Stiftungsurkunde vom 24. Mai 2000 wurde vom Stifter Bargeld in Höhe von ATS 1,000.000,-- der C.R. gewidmet. Mit Bescheid vom 19. Dezember 2000 wurde dafür ATS 24.962,-- (= € 1.814,06) Schenkungssteuer vorgeschrieben. Auf Grund des Widerrufs der…
…Herausgabe der Liegenschaft geklagt worden wäre. Dies deshalb, weil sich bei einer Gesamtbetrachtung des in dem o.a. Vergleich eingebetteten "Widerrufs der Schenkung" die Vertragserrichtung vom ttmm 2006 letztlich als Entscheidung darstellt, die die Bw. aus freien Stücken getroffen hat und auf deren Zustandekommen der…
…PSG). Diesfalls wäre bei Auflösung der Stiftung infolge Widerrufs durch den Stifter die vormals nach § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG vorgeschriebene Steuer zu erstatten (vgl. zu vor: VwGH 25.3.2010, 2008/16/0003; Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…PSG). Diesfalls wäre bei Auflösung der Stiftung infolge Widerrufs durch den Stifter die vormals nach § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG vorgeschriebene Steuer zu erstatten (vgl. zu vor: VwGH 25.3.2010, 2008/16/0003; Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…zulässigen Widerrufs der Stifterin aufgelöst wird und die Stifterin als Letztbegünstigte gemäß § 21 der Stiftungsurkunde festgestellt wird. Mit Bescheiden vom 10. August 2007 A) erstattete das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien die mit Bescheid vom 13. Februar 2002 festgesetzte Schenkungssteuer hinsichtlich der Vermögenszuwendung…
…Erstattung der Steuer nur im § 33 vor. Nach dieser Gesetzesstelle ist die Steuer zu erstatten, a) wenn und insoweit eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb das Geschenk herausgegeben werden musste; b) wenn und insoweit ein Erwerb von Todes wegen herausgegeben werden musste, eine Änderung der…
…bewohne die Bw die gegenständliche Liegenschaft und nehme daher das Geschenk in Anspruch. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, nach dem Wortlaut des § 33 ErbStG sei die Steuer zu erstatten, "wenn und insoweit eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb das Geschenk herausgegeben werden musste"…
…einem Widerruf des Schenkungsvertrages begründen. Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. 3 Ob 20/97f JBl 1997, 791) muss die Anfechtung eines Vertrages vom Irrenden gerichtlich, also durch Klage oder Einrede geltend gemacht werden. Die Bw. räumt aber selbst ein, dass im Streitfall zum Zwecke der Prozessvermeidung…
…1.) Widerruf der Stiftung Die Stiftung von Vermögen ist ein unentgeltliches Rechtsgeschäft iS d. § 2 Abs. 2 Z. 1 oder § 3 Abs. 1 Z. 7 ErbStG (Übergang von Vermögen auf Grund eines Stiftungsgeschäftes unter Lebenden) und unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Gegenstand der Schenkungssteuer ist…
…irrelevant. Grundlage für eine Schenkungssteuererstattung im Sinne des § 33 lit. a ErbStG kann nur sein, wenn ein (gesetzlich vorgesehener oder vertraglich vereinbarter) Widerruf der Schenkung vorliegt und deshalb das Geschenk herausgegeben werden musste. Es kann aber nicht mehr das ursprüngliche Schenkungssteuerverfahren neu aufgerollt werden…
…Der Widerruf aufgrund groben Undanks sei dahingehend zu werten, dass eine Vertragsbestimmung nicht erfüllt worden sei. Mit dieser Argumentation vermag die Bw. alleine deshalb nicht durchzudringen, weil es zu dem der Besteuerung unterworfenen Rückerwerb nicht etwa aufgrund eines rechtskräftigen Urteils über die Schenkungsvertragsaufhebung gekommen ist…
…Widerruf sämtlicher Vermögensübertragungen an die Privatstiftung verzichtet. Eine Differenzierung dahingehend, ob eine Vermögensübertragung auf eine Privatstiftung durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden oder auf Grund einer Nachstiftung erfolgt ist, sei im § 33 lit. a ErbStG nicht vorgesehen. Es würden sämtliche Voraussetzungen für eine Erstattung der Schenkungssteuer…
…7.1999 erfolgte Zuwendung des Geschäftsanteiles an die Stiftung der Steuerung gemäß § 3 Abs.1 Z 7 ErbStG Im Berufungsfall ist ausschließlich strittig, ob die für eine ohne Widerrufsvorbehalt gewidmete Nachstiftung vorgeschriebene Schenkungssteuer im Falle des zulässigen Widerrufs der gesamten Privatstiftung zu erstatten ist. In…
…Schenkungssteuer von € 7.494,53 auf das Konto 12345 des Letztbegünstigten. Des Weiteren übermittelt wurde die Widerrufserklärung des Stifters vom 16. März 2006 sowie das Protokoll über die Vorstandssitzung am 22. März 2006, bei welcher einstimmig Folgendes beschlossen wurde: "Dem Stiftungsvorstand ist der Widerruf…
…gegen die sich aus § 15a Abs. 5 ErbStG normierte Behaltefrist darstellt. Er stützt sein Berufungsvorbringen im Wesentlichen auf die Behauptung, im Streitfall lägen die Voraussetzungen für die Anwendung der Erstattung der Schenkungssteuer gemäß § 33 lit. a ErbStG vor und meint, dass allenfalls eine Abänderung gemäß…
…a ErbStG in der im Beschwerdefall noch anzuwendenden Fassung BGBl. Nr. 151/1980 (vgl. dazu das Erkenntnis vom 30. Jänner 2008, Zl. 2007/16/0186) ist die Steuer zu erstatten, wenn und insoweit eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb das Geschenk herausgegeben werden musste. Nach…
…Schenkung laut Schenkungsvertrag vom 24.11.2000 widerrufen. Meine Mandantin weist Sie hiemit unwiderruflich an, vom Notariatsakt, Geschäftszahl 5293, keine weiteren Ausfertigung mehr vorzunehmen." Schreiben vom 29. November 2001 von Rechtsanwalt Dr. S an Rechtsanwalt Dr. K: "Ich bestätige namens Frau H, dass der Schenkungsvertrag…
…Widerruf sämtlicher Vermögensübertragungen an die Privatstiftung verzichtet. Eine Differenzierung dahingehend, ob eine Vermögensübertragung auf eine Privatstiftung durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden oder auf Grund einer Nachstiftung erfolgt ist, sei im § 33 lit. a ErbStG nicht vorgesehen. Es würden sämtliche Voraussetzungen für eine Erstattung der Schenkungssteuer…