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UFSW FSRV/0110-W/09Abgabenhinterziehung von Mineralölsteuer gemäß § 33 Abs. 4 FinStrG und § 11 Mineralölsteuergesetz durch Verwendung von steuerbegünstigtem Heizöl als Treibstoff für Dieselfahrzeuge. Berechnung des Wertersatzes anhand der nicht mehr greifbaren steuerbegünstigten Heizölmenge. Anwendung der Strafschärfung bei Rückfall gemäß § 41 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.06.2010

…von 15.000,- € und die zugehörige Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen bleiben unverändert. Die Wertersatzstrafe wird in Höhe von 83.912,78 € (statt bisher 88.760,97 €) und die zugehörige Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 84 Tagen (statt bisher 89 Tagen) neu festgesetzt. Gemäß …

UFSW FSRV/0101-W/06Begehung der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgaben- und der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs.1 lit.a, 38 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a FinStrG durch Übernahme und Lagerung von Zigaretten zollunredlicher Herkunft. Freigabe eines verfallsbedrohten Fahrzeuges mangels auffallender Sorglosigkeit des Eigentümers bei der Begehung von Finanzvergehen und Auferlegung des Wertersatzes an den Täter nach § 19 Abs.1 lit.b FinStrG für das freigegebene Fahrzeug.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.10.2007

…b und Abs. 3 wird statt auf Verfall des Pkw Mitsubishi, behördl. Kennzeichen xx der Fa. F. auf eine Wertersatzstrafe in Höhe von € 1.000,00 (Euro tausend), im Nichteinbringungsfall gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG auf eine Ersatzfreiheitsstraße von 2 Tagen erkannt. Der Kostenersatz…

UFSL FSRV/0038-L/05Schmuggel von Zigarren aus Tschechien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.09.2010

…Tagen ausgesprochen. Daneben wurde gem. § 19 Abs.1 FinStrG für die genannten Gegenstände statt auf Verfall auf Wertersatz iHv € 8.061,14 erkannt und für den Fall dessen Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen festgesetzt. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1…

UFSL FSRV/0092-L/10Zahlungsverzug bei Entrichtung der Geldstrafe laut mündlich verkündeter Berufungsentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.08.2010

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen WS, geb. am 19XX, whft. in H, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und Finanzordnungswidrigkeit nach…

UFSI FSRV/0073-I/02Hinterziehung von Eingangsabgaben durch einen schweizer Transportunternehmer infolge verbotswidriger Verwendung eines Fahrzeuges für Kabotagefahrten in der EU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2003Teil 1/2

…seiner offensichtlich nicht zum dauernden Verbleib im Zollgebiet vorgesehenen Bestimmung die Auferlegung des vollen Wertersatzes außer Verhältnis stünde. Die pauschale Kostenbestimmung gründet sich auf die bezogene Gesetzesstelle. In seiner rechtzeitig erhobenen Berufung verweist der Verteidiger des Beschuldigten auf die Behauptung des Beschuldigten in der mündlichen…

UFSL FSRV/0017-L/03gewerbsmäßige Abgabenhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)25.08.2005Teil 1/2

…Teilmenge von 135.446 Gramm des betreffenden Geierfettkonzentrats sowie für die 24 Geierschnäbel statt auf (den nicht mehr vollziehbaren) Verfall auf anteiligen Wertersatz in Höhe von € 73.686,00 erkannt und für den Fall dessen Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen festgesetzt. Die Kosten…

UFSL RV/0484-L/10Abgabenhinterziehung durch eine Angestellte als Bestimmungstäter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2013Teil 1/2

…Vollmacht des Geschäftsführers als ehemaliger Dienstgeber der BG Anzeige gemäß § 30 Abs 2 FinStrG. Der Dienstgeber hafte gemäß § 28 Abs 3 FinStrG für Geldstrafen und Wertersätze, die einem seiner Dienstnehmer wegen eines Finanzvergehens auferlegt werden, wenn der Dienstnehmer das Vergehen im Rahmen seiner dienstlichen Obliegenheiten…

UFSK FSRV/0013-K/06Teilweises Absehen vom Wertersatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)13.03.2007

…Karawankentunnel verzollt wurden und er der Ansicht war, sie würden in seinem PKW ohnehin nicht gefunden werden. Nach § 19 Abs.5 FinStrG ist das Verhältnis des Wertersatzes zur Bedeutung der Tat und zum den Täter treffenden Vorwurf, sohin in objektiver und subjektiver Hinsicht zu prüfen…

UFSK FSRV/0010-K/02Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)06.02.2004

…für den Fall der Uneinbringlichkeit die an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 5 Tagen, die Strafe des Wertersatzes mit € 500,00, für den Fall der Uneinbringlichkeit die an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 3 Tagen und die Verfahrenskosten mit € 50,00 festgesetzt. II…

UFSG FSRV/0020-G/13Zahlungserleichterungsansuchen, Anbot von Minimalraten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.08.2013

…wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß…

UFSF FSRV/0009-F/13Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.05.2013

…wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hierbei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß…

UFSF FSRV/0006-F/13Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.02.2013

…wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hierbei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß…

UFSW FSRV/0049-W/11Zahlungserleichterung; dokumentierter Zahlungswille trotz angespannter wirtschaftlicher Lage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.01.2013

…wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß…

UFSW FSRV/0069-W/12Zahlungserleichterung, VwGH-Beschwerde anhängig, Raten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.11.2012

…wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß…

UFSI FSRV/0017-I/12Festsetzung eines Säumniszuschlages bei Nichtentrichtung einer Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.11.2012

…dem Finanzstrafgesetz). Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß…

UFSG FSRV/0009-G/12Ratenansuchen betreffend Geldstrafe: keine Darstellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.05.2012

…Rückstandsaufgliederung vom 23. Mai 2012). Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hierbei gelten, soweit das Finanzstrafgesetz nichts anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung (BAO) und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gemäß § 212…

UFSG FSRV/0007-G/12Festsetzung von Säumniszuschlägen im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.05.2012

…wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß…

UFSG FSRV/0004-G/12Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.02.2012

…wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß…

UFSG FSRV/0003-G/12Festsetzung von Säumniszuschlägen im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.02.2012

…Finanzämter zuständig. Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß…

UFSG FSRV/0002-G/12Zahlungserleichterung, Uneinbringlichkeit, Minimalraten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.01.2012

…insgesamt 659,00 € unberichtigt aus. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hierbei gelten, soweit das Finanzstrafgesetz nichts anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung (BAO) und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gemäß …