…Als geschäftsführende und persönlich haftende Gesellschafterinnen der Bw., deren Geschäftstätigkeit sich vorwiegend auf die Werbeberatung und Werbemittlung sowie auf die Erbringung von Erotik-Hot-Line- beziehungsweise Telephonsexdienstleistungen erstreckt, fungieren seit Betriebsbeginn G und S. Im Zuge einer für die Streitjahre 2001 und 2002 abgeführten abgabenbehördlichen…
…unverändert. Entscheidungsgründe Die Y&R. in der Folge Berufungswerberin (Bw.) genannt, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 27. November 1968 gegründet. Betriebsgegenstand ist die Werbetätigkeit sowie Werbemittlung. Im Zeitraum 24. Juli 2001 bis 13. Mai 2002 fand bei der Bw. eine Betriebsprüfung für die Jahre 1997 bis…
…als Betriebsausgaben angefallen, wobei der AfA-verursachende Computer einem ehemaligen Mitarbeiter überlassen worden sei. Es gebe keinen Internetauftritt hinsichtlich Biogasanlagen, in Wirtschaftsauskünften werde nur auf Werbemittlung und Getränkeerziehung bzw. -handel hingewiesen. Zum Verschmelzungsstichtag seien keine Wirtschaftsgüter aus dem Betrieb "Fermentierungsanlagen" vorhanden gewesen, auch keine Patente…
…gemäß § 2 Pkt.1. Gegenstand des Unternehmens die a) Unternehmensberatung, Betriebsberatung und Organisation, Reorganisation von Unternehmen, b) Veranstaltung und Durchführung von Seminaren, c) Marketing- und Werbeberatung, Werbemittlung, d) Beratung in Finanzierungsfragen, Vermittlung von Finanzprodukten, e) EDV- und Internet-Aktivitäten aller Art, Beratung, Handel, Implementierung, Vermittlung…
…Bw. wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 4. Jänner 1988 gegründet. Als Gegenstand des Unternehmens wurde die Werbeberatung, Werbemittlung und die Werbeagentur sowie die Public-Relation Beratung benannt. Von Beginn bis 5. Mai 1993 waren A zu 23% und B zu 77% an der Bw. beteiligt, ab…
…teilweise Folge zu geben, der Bescheid wird abgeändert (beantragt wurde die Gutschrift der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch und die Aufhebung des Bescheides). Die Umsatzsteuer ist mit - 1.184,00 S (86,04 €) festzusetzen (Werbemittlung als § 1 Abs 1-Tätigkeit). Beilage: 1 Berechnungsblatt, 1 Anonymisierungsblatt …
…maßgebend. Zu den Leistungen, die der Werbung dienen, gehören - sofern es sich um sonstige Leistungen handelt - insbesondere die Werbeberatung, die Werbevorbereitung und die Werbeplanung, die Werbegestaltung, die Werbemittelherstellung, die Werbemittlung und die Durchführung von Werbung (vgl. Kolacny-Caganek, UStG 1994, Wien 2005, § 3a, Anm 20)…
…C-Gasse 66 (nunmehr: W, E-Gasse 8). Gegenstand des Unternehmens ist die Werbeberatung, die Werbemittlung und die Werbeagentur, sowie die Public Relation Beratung (vgl. Pkt. 3 des Gesellschaftsvertrages). Die im Firmenbuch unter FN a (früher: HRB a) eingetragene WT-GmbH ermittelt ihren Gewinn nach…
…und dass weiters keine Belege vorgelegt worden seien. Aus dem ausgehändigten Sachverständigengutachten sei ersichtlich, dass der Bw. zumindest seit Beginn 1980 ein Werbemittlungsbüro an der Adresse Adr. betrieben hatte, für das er im Jahr 1983 den Konkurs anmelden musste. Für die Jahre 1980 ff seien…
…selbst habe nie eine diesbezügliche Gewerbeberechtigung besessen, auch habe er keine Ausbildung zum Retuscheur absolviert. Er habe den Beruf eines kaufmännischen Angestellten erlernt, sich Anfang der 70er Jahre selbständig gemacht und ein Werbemittlungsunternehmen betrieben, wobei er die Aufträge (Inserate, Flugblätter, Einschaltungen) überwiegend für diverse Unternehmen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Mag. Helga Preyer, Ing. Helmut Jörg und David Mum im Beisein der Schriftführerin FOI Christina Seper über die Berufungen der B.B.GmbH , W.,H., vertreten durch Hoffmann-Ostenhof…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Halpern & Prinz WP u. SteuerberatungsgmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Berichtigung der Werbeabgabe für die Monate Jänner bis Juli 2002 vom 23. September 2002 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch AWIT Allgemeine Wirtschaftstreuhand GesmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1060 Wien, Capistrangasse 4/9, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch ORätin Dr. Eleonore Ortmayr, betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Mag. Helga Preyer, Ing. Helmut Jörg und David Mum im Beisein der Schriftführerin FOI Christine Seper über die Berufungen der B.GmbH, W.,H., vertreten durch Hoffmann-Ostenhof, Rechtsanwalts…
Die Werbekostenbeiträge der Lieferanten zu den Dekopaketen sind demnach nach Ansicht der Referentin nicht werbeabgabepflichtig, da keiner der Tatbestände von der Bw. erfüllt wird. 3) Flugblätter X In den gegenständlichen Flugblättern werden lediglich Waren der Firma X beworben. Von der Aufmachung her ist jedoch erkennbar…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B-GmbHCoKG, Adresse, vertreten durch Plan Treuhand GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43, vom 22. Februar 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes D vom 21. Jänner 2002 betreffend Werbeabgabe 2000 entschieden: Die Berufung…
Es wurden Unterlagen vorgelegt, die sehr wohl eine schlüssige Beurteilung des werbeabgabepflichtigen Entgelts ermöglichen. Wie bereits in der Berufung detailliert berechnet wurde, ist es sehr wohl anhand des Vergleichs mit anderen werbenden Firmen möglich, einen Vergleichswert zu ermitteln. Die Betriebsprüfung hat die von uns durchgeführte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, vertreten durch B-Wirtschaftsprüfungs-undSteuerberatungsgesellschaft, vom 18. Februar 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 14. Jänner 2005 betreffend Werbeabgabe für die Jahre 2001 und 2002 (Rumpfwirtschaftsjahr 1. März bis 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Dr. Elisabeth Hafner, Martin Horvath und Gerhard Raub über die Berufung des BW, vertreten durch die Gruber Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m. b. H., 3393 Zelking, Gassen 2, vom 25…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Wolfgang Six, Dr. Wolfgang Baumann und Margareta Mayer-Hainz über die Berufung der A-Verlag Gesellschaft m.b.H., Adresse, vom 23. Februar 2009 gegen die Bescheide…