…gemäß § 37 Abs. 6 EStG 1988 ausgeschlossen sei, da die besondere Waldnutzung weder aus privatwirtschaftlichen Gründen noch aufgrund höherer Gewalt erfolgt sei. Hinsichtlich der privatwirtschaftlichen Gründen werde ausgeführt, dass eine wirtschaftliche Unvermeidbarkeit der Überschlägerung zur Abwendung "schwer wiegender wirtschaftlicher oder persönlicher Nachteile" für den Forstwirt…
…ermittelt wurde. Weiters hat keine der Verfahrensparteien Einwendungen gegen die von der zuständigen Bezirksforstbehörde erstellte Schadholzbestätigung vorgebracht (Bestätigung der Bezirkshauptmannschaft XX vom 3.Februar 2006 über Waldnutzung infolge höherer Gewalt im Revier des Bw im Umfang von 130 fm durch Windwurf/-bruch vom 1.1…
…die aufgrund des Ausscheidens von Wirtschaftsgütern nach dem 31. Dezember 2004 aufgedeckt werden. § 12 Abs.7 EStG 1988 idF. BGBl. I Nr. 57/2004 bestimmt, dass die Hälfte der Einkünfte aus Waldnutzung infolge höherer Gewalt gemäß Abs.1 bis 6 verwendet werden kann. Das AbgÄndGesetz…
…der vertraglichen Gewinnvereinbarung auf die beiden Gesellschafter aufgeteilt wurden. Für jenen Teil der Einkünfte, der nicht mehr unter die Tarifbegünstigung für Waldnutzungen infolge höherer Gewalt fiel, wurde von den Mitunternehmern die Anwendung des Halbsteuersatzes für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG in Anspruch genommen (insgesamt…
…der Geltendmachung einer Begünstigungsvorschrift einer erhöhten Mitwirkungspflicht unterliege. Diese erstrecke sich bei der Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes für besondere Waldnutzungen sowohl auf den Nachweis des Vorliegens einer höheren Gewalt oder eines Überhiebes sowie auf die Höhe der dafür geltend gemachten Ausgaben. In seinem dagegen gerichteten Antrag…
…€ 7.231,64 in Ansatz. Ermittlungen der Abgabenbehörde erster Instanz ergaben, dass der Bw. im Streitjahr Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (vorwiegend Windwurf bzw. -bruch) im Ausmaß von 260 Festmetern (fm) vornehmen musste. Der Bw. errechnete die begünstigten Einkünfte folgendermaßen: | Verkaufte Holzmenge insgesamt |…
…seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind. (6) Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche…
…nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffes aus dem Betriebsvermögen ausscheidet . Die Fristen des Abs. 3 gelten jedoch nicht. (6) Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten sodann die um die übertragenen stillen Reserven gekürzten Beträge. (7) Die Hälfte der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (insbesondere Eis-, Schnee-, Windbruch…
…nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffes aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Die Fristen des Abs. 2 gelten jedoch nicht. (5) Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten sodann die um die übertragenen stillen Reserven gekürzten Beträge. (6) Die Hälfte der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (insbesondere Eis-, Schnee-, Windbruch…
…In den tieferen Lagen finden sich Fichten-Lärchen-Wirtschaftswälder, noch oben hin schließen Fichten-Lärchen-(Zirben)-Schutzwälder an. Die anschließende H.-Alm wird mit Vieh aufgrund urkundlich gesicherter Weiderechte bestoßen. An Gebäuden sind Jagdhäuser und Nebengebäude vorhanden. Eine größere Rotwildfütterung, Rehwildfütterungen und diverse Reviereinrichtungen (Hochsitze…
…von zumindest 115 ha zu erreichen. Dass die Umsetzung dieser Intention konkrete Formen annimmt kann der o.a. ziffernmäßigen Darstellung über die Entwicklung der Einheitswertbescheide entnommen werden. Aufgrund der gegebenen Betriebsgröße ist entgegen der Ansicht des Bw. durchaus davon auszugehen, dass nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig…
…anzusetzenden Punkte. Die Addition der Punkte führt zur Wertziffer. Mit zunehmender Wertziffer sinkt der laut Kundmachung anzuwendende Hektarsatz. Durch die Einstufung in höhere Wertziffern werden im Ergebnis Abschläge von jenen Ertragswerten vorgenommen, welche bei den als regelmäßig unterstellten günstigen Wirtschaftsbedingungen erzielt werden könnten. Solcherart wird…
…sieht die Kundmachung vor, dass dies durch "Anwendung der Wertziffern 2 bis 20" zu berücksichtigen ist. Durch die Einstufung in höhere Wertziffern werden im Ergebnis Abschläge von jenen Ertragswerten vorgenommen, welche bei den als regelmäßig unterstellten günstigen Wirtschaftsbedingungen erzielt werden könnten. Solcherart wird der Gesetzesanordnung…
…12. 2005 erhobenen Berufung wies der Berufungswerber neuerlich auf die Ertraglosigkeit des Schutzwaldes hin, weil kein Nutzholz vorhanden sei und aufgrund der Steilheit des Geländes (80 - 85 %ige Hangneigungen) selbst die Bringung von Brennholz unwirtschaftlich sei. Weiters brachte der Berufungswerber vor, dass die "Grundlage für…
…Erhalt der beantragten Unterlagen wendete der Bw. in seiner rechtzeitig eingebrachten Berufung ein, auf Grund der Einkommensminderung durch schlechte Tier- und Produktpreise sei eine neuerliche Belastung durch die Einheitswerterhöhung für ihn absolut unmöglich. Es sei ihm absolut unerklärlich, wie die Bodenklimazahl von 35,2 auf…
…Bw. als Ergebnis mehrerer Grundzusammenlegungen in den Jahren ab 1988 von 18 auf 6 Trennstücke reduziert wurde. Entgegen der Ansicht des Bw. kann aufgrund der Situierung dieser Trennstücke keine Rede von einer sehr stark gelockerten Streulage (in alle Richtungen) sein. Vielmehr grenzen die Trennstücke Nr…
…die aufgrund ihrer Größe und wegen hoher Fixkosten regelmäßig nutzen müssen. Nutzungen sollten also nur in Phasen höherer Nachfrage und damit einhergehender höherer Preise durchgeführt werden. 4.4. Verbesserungsmaßnahmen: Die Waldbegehung ließ durchaus vorhandene Pflegemängel erkennen. Aufgrund der mit Bestandespflege verbundenen Kosten sind jedoch Zweifel…
…vom landwirtschaftlichen Boden abgeleitet. Der ortsübliche Verkehrswert bilde dazu die Praxis. Das gegenständliche Gebiet verfüge wegen der Nähe zur Bezirkshauptstadt über einen höheren Verkehrswert als die Landgemeinden. Der mittlere landwirtschaftliche Boden koste im gegenständlichen Gebiet zwischen 3,00 bis 3,50 €. Für den forstlichen…
…der Steuersatz (ua.) für Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6) auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Gemäß § 37 Abs. 6 EStG 1988 fallen unter die Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (ua.) Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen). Im vorliegenden Fall ist…
…Betriebsaufwand, Leasing, Vorsteuerbeträge aus Investitionen) - grundsätzlich im vom Bw. auf Grund vorgelegter Unterlagen begehrten Ausmaß berücksichtigt. Hinsichtlich der Treibstoffkosten hat das Finanzamt in den bekämpften Bescheiden sogar höhere Beträge anerkannt als ursprünglich vom Bw. im Prüfungsverfahren beantragt. Zudem wurden bezüglich einzelner Ausgabenpositionen (zB betreffend Baustelle…