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UFSF FSRV/0024-F/03Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 1/2

…Geschäftsräume, eingeschlossen die von CS unter Umständen dort verwendeten unternehmenseigene(n) EDV bzw. Speicher- und Sicherungsmedien durch Organe des Hauptzollamtes Feldkirch an. Es habe sich nämlich aufgrund der Angaben des Waffenhändlers M der Verdacht konkretisiert, dass am 12. August 2001 anlässlich der Zollabfertigung der obgenannten…

UFSF FSRV/0024-F/03Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 2/2

…sind - wie erwähnt - der dem Unabhängigen Finanzsenat bekannt gegebenen Aktenlage der Aspekt zu entnehmen, dass bei einem Waffenhändler bei einer Hausdurchsuchung Waffen aufgefunden wurden (für sich alleine nichts Ungewöhnliches), für welche während der Hausdurchsuchung an Hand der beschlagnahmten umfangreichen Unterlagen noch nicht festgestellt werden konnte…

UFSF FSRV/0012-F/04Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 1/2

…Geschäftsräume, eingeschlossen die von CS unter Umständen dort verwendeten unternehmenseigene(n) EDV bzw. Speicher- und Sicherungsmedien durch Organe des Hauptzollamtes Feldkirch an. Es habe sich nämlich aufgrund der Angaben des Waffenhändlers M der Verdacht konkretisiert, dass am 12. August 2001 anlässlich der Zollabfertigung der obgenannten…

UFSF FSRV/0012-F/04Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 2/2

§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…

UFSF FSRV/0023-F/03Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 1/2

…Geschäftsräume, eingeschlossen die von CS unter Umständen dort verwendeten unternehmenseigene(n) EDV bzw. Speicher- und Sicherungsmedien durch Organe des Hauptzollamtes Feldkirch an. Es habe sich nämlich aufgrund der Angaben des Waffenhändlers M der Verdacht konkretisiert, dass am 12. August 2001 anlässlich der Zollabfertigung der obgenannten…

UFSF FSRV/0023-F/03Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 2/2

Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…