…seien. Dieses Analyseergebnis samt der Begründung, dass eine "Würzung" im Sinne der zusätzlichen Anmerkung 6a zu Kapitel 2 des Österreichischen Gebrauchszolltarifes (ÖGebr-ZT) nicht erfolgt sei und eine Zubereitung in anderer Weise nicht erfolgt ist, wurde mit verfahrensleitender Verfügung des HZA Wien vom 5. März…
…seien. Dieses Analyseergebnis samt der Begründung, dass eine "Würzung" im Sinne der zusätzlichen Anmerkung 6a zu Kapitel 2 des Österreichischen Gebrauchszolltarifes (ÖGebr-ZT) nicht erfolgt sei und eine Zubereitung in anderer Weise nicht erfolgt ist, wurde mit verfahrensleitender Verfügung des HZA Wien vom 9. Februar…
…in wie weit die in der Anmerkung 6 a) zum Kapitel 2 des Gemeinsamen Zolltarifs definierten Voraussetzungen vorliegen. Ob die Würzung ins Innere eingedrungen oder auf allen Flächen verteilt oder mit bloßem Auge sichtbar oder deutlich im Geschmack wahrnehmbar ist, war nicht Gegenstand der Untersuchung…
…in wie weit die in der Anmerkung 6 a) zum Kapitel 2 des Gemeinsamen Zolltarifs definierten Voraussetzungen vorliegen. Ob die Würzung ins Innere eingedrungen oder auf allen Flächen verteilt oder mit bloßem Auge sichtbar oder deutlich im Geschmack wahrnehmbar ist, war nicht Gegenstand der Untersuchung…
…seien. Dieses Analyseergebnis samt der Begründung, dass eine "Würzung" im Sinne der zusätzlichen Anmerkung 6a zu Kapitel 2 des Österreichischen Gebrauchszolltarifes (ÖGebr-ZT) nicht erfolgt sei und eine Zubereitung in anderer Weise nicht erfolgt ist, wurde mit verfahrensleitender Verfügung des HZA Wien vom 21. Mai…
…seien. Dieses Analyseergebnis samt der Begründung, dass eine "Würzung" im Sinne der zusätzlichen Anmerkung 6a zu Kapitel 2 des Österreichischen Gebrauchszolltarifes (ÖGebr-ZT) nicht erfolgt sei und eine Zubereitung in anderer Weise nicht erfolgt ist, wurde mit verfahrensleitender Verfügung des HZA Wien vom 12. Februar…
…seien. Dieses Analyseergebnis samt der Begründung, dass eine "Würzung" im Sinne der zusätzlichen Anmerkung 6a zu Kapitel 2 des Österreichischen Gebrauchszolltarifes (ÖGebr-ZT) nicht erfolgt sei und eine Zubereitung in anderer Weise nicht erfolgt ist, wurde mit verfahrensleitender Verfügung des HZA Wien vom 12. Februar…
…wird von der Behörde, dass in den vorgelegten Gutachten der Geschmack mit mäßig würzig beschrieben wurde - also jedenfalls vorhanden und wahrnehmbar war - sowie dass laut Ergänzungsgutachten die Würzung sensorisch und visuell als öliger Film oder als Gewürzpartikel deutlich und eindeutig erkennbar war. Hierzu wird festgehalten…
…Dies im Wesentlichen mit der Begründung, die angemeldeten Waren hätten nach den Ergebnissen der amtlichen Ermittlungen die Mindestanforderungen hinsichtlich der Würzung gemäß der zusätzlichen Anmerkung 6. a) zu Kapitel 2 des Zolltarifs nicht erfüllt und wären daher in die Unterposition HS 0207 33 einzureihen gewesen…
…schließlich stellte er auch sämtliche Importe dem Zoll ohne den Versuch zu unternehmen, sie heimlich in das Bundesgebiet der Republik Österreich einzuschmuggeln und nahm er die Würzung der importierten Enten deshalb vor, damit nach seiner Rechtsmeinung bei der zollamtlichen Abfertigung diese Enten in die Warennr…
…schließlich stellte er auch sämtliche Importe dem Zoll ohne den Versuch zu unternehmen, sie heimlich in das Bundesgebiet der Republik Österreich einzuschmuggeln und nahm er die Würzung der importierten Enten deshalb vor, damit nach seiner Rechtsmeinung bei der zollamtlichen Abfertigung diese Enten in die Warennr…
…seien. Dieses Analyseergebnis samt der Begründung, dass eine "Würzung" im Sinne der zusätzlichen Anmerkung 6a zu Kapitel 2 des Österreichischen Gebrauchszolltarifes (ÖGebr-ZT) nicht erfolgt sei und eine Zubereitung in anderer Weise nicht erfolgt ist, wurde mit verfahrensleitender Verfügung des HZA Wien vom 6. November…
…schließlich stellte er auch sämtliche Importe dem Zoll ohne den Versuch zu unternehmen, sie heimlich in das Bundesgebiet der Republik Österreich einzuschmuggeln und nahm er die Würzung der importierten Enten deshalb vor, damit nach seiner Rechtsmeinung bei der zollamtlichen Abfertigung diese Enten in die Warennr…