…Nummer des Leistungsempfängers ergänzt; der fehlende Leistungszeitraum wurde nicht berichtigt und stellt nach wie vor einen Rechnungsmangel dar. Daher steht für den gegenständlichen Zeitraum kein Vorsteuerabzug zu." Die Bw. stellte durch ihre steuerliche Vertretung den Antrag auf Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde 2. Instanz: …
…C. -Rechnung damals von bw als Treuhänder bezahlt worden sei. Die Vorsteuerabzugsberechtigung fällt in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für Leistungen ist erst und nur in dem Veranlagungszeitraum (Voranmeldungszeitraum) zugelassen, in…
…dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für Leistungen ist erst und nur in dem Veranlagungszeitraum (Voranmeldungszeitraum) zugelassen, in dem sowohl die Umsätze an den Unternehmer ausgeführt als auch die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge an ihn in Rechnung gestellt sind…
…um von einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 sprechen zu können. Im gegenständlichen Fall sei der Vorsteuerabzug auf Grund einer als Kaufvertrag bezeichneten Urkunde geltend gemacht worden, die jedoch nicht sämtliche in § 11 Abs. 1 UStG 1994 geforderten Angaben einer Rechnung zum Inhalt hatte: Es…
…sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für Leistungen ist erst und nur in dem Veranlagungszeitraum (Voranmeldungszeitraum) zugelassen, in dem sowohl die Umsätze an den Unternehmer ausgeführt als auch die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge an ihn in Rechnung gestellt sind (vgl…
…Zusammenhang werde auf die Umgründungssteuerrichtlinien Art. III Rz 1221 verwiesen, wonach für die Umsatzsteuer keine Rückwirkungsfiktion gelte Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Berechtigung zum Vorsteuerabzug auf Grund einer Anzahlungsrechnung vom 3.1.2005. Folgender Sachverhalt wird der gegenständlichen Berufungsentscheidung zu Grunde gelegt…
…In dieser Entscheidung wurde der Abzug der Vorsteuer auf Grund fehlender Rechnungsmerkmale versagt, obwohl der liefernde Unternehmer eindeutig feststand und die Abfuhr der Umsatzsteuer überprüft werden konnte). Für den vorliegenden Fall bedeutet dies: Eine ordnungsgemäße Rechung gehört zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug…
…es sich bei der Rechnung über Erdarbeiten seitens B um eine Scheinrechnung handelt und dass dieser die angeführten Arbeiten nicht ausgeführt hat und den strittigen Betrag auch nicht erhalten hat. Der Geldbetrag ist JL zugeflossen. Die Behörde kommt zu diesem Ergebnis auf Grund folgender Beweiswürdigung…
…zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Vermietung und zu den Kriterien für eine steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gelangte der Prüfer zu dem Schluss, dass auf Grund des vorliegenden Sachverhalts das gegenständliche Mietobjekt der privaten Lebensführung zuzurechnen und deshalb der beantragte Vorsteuerabzug…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…