…§ 34 Anm. 43). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs. 6 EStG 1988. Vorsorgekosten führen grundsätzlich auch nach den allgemeinen Regeln des § 34 zu keiner Steuerermäßigung, weil sie in der Regel nur…
…vom 25. Juli 2008 berücksichtigte das Finanzamt außergewöhnliche Belastungen in der Höhe von € 19.627,28. In der Begründung wurde ausgeführt, Vorsorgekosten (Impfungen) würden nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen. Die Zuzahlung zu den Heimkosten des Vaters stelle, da nicht zwangsläufig erwachsen, keine außergewöhnliche…
…Aufräumungsarbeiten, die Kosten von Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen und die Wiederbeschaffungskosten der zerstörten Sachen absetzbar (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG 1988, § 34 Anm. 43). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs. 6…
…§ 34 Anm. 43). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs. 6 EStG 1988. Vorsorgekosten führen grundsätzlich auch nach den allgemeinen Regeln des § 34 zu keiner Steuerermäßigung, weil sie in der Regel nur…
…§ 34 Anm. 43). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs. 6 EStG 1988. Vorsorgekosten führen grundsätzlich auch nach den allgemeinen Regeln des § 34 zu keiner Steuerermäßigung, weil sie in der Regel nur…
…schon deshalb vorliegt, als der Gesetzgeber die Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastungen absetzbar macht, Aufwendungen zur Abwehr künftiger Katastrophenschäden hingegen nicht. Die vom Bw. beantragten Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen daher…
…§ 34 Anm. 43). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs. 6 EStG 1988. Vorsorgekosten führen grundsätzlich auch nach den allgemeinen Regeln des § 34 zu keiner Steuerermäßigung, weil sie in der Regel nur…
…VwGH vom 3. Oktober 1990, 89/13/0152). Wenn nun dieser herrschenden Ansicht folgend schon bei derart elementaren Ereignissen ein Abzug von bloßen Vorsorgekosten versagt bleibt, muss dies nach Auffassung des Berufungssenates aus einem Größenschluss heraus umso mehr für Aufwendungen Gültigkeit haben, die lediglich der…
…0128, hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der in § 34 Abs. 6 EStG 1988 geregelten Katastrophenschäden festgestellt, bloße Vorsorgekosten - das seien Aufwendungen um zukünftig besorgte Katastrophenschäden möglichst gering zu halten bzw. gänzlich zu vermeiden - seien nicht unter § 34 Abs. 6 EStG 1988 subsumierbar (siehe dazu Hofstätter-Reichel, EStG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., AdresseBw. , gegen den Bescheid des FA betreffend Einkommensteuer 2006 im Beisein der Schriftführerin X nach der am 18. November 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Adr., vertreten durch Dr. L, G, vom 11. Oktober 2007 und 21. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 19. September 2007 betreffend Einkommensteuer (ANV) 2006 und vom 14. März 2008 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der N, vertreten durch Mag. Walter Gusel, Steuerberater, 8054 Seiersberg, Feldkirchnerstraße 13, vom 19. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 26. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 12. April 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 5. April 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Die Gemeinde Kittsee wird, wie Sie zutreffend ausführen, in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, i. d. F. BGBl. Nr. 616/1995, BGBl. II Nr. 307/1997, BGBl. II…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des s, vertreten durch Mag. Christine Bischof-Fuchs, 6900 Bregenz, Mariahilfstraße 32, vom 4. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Mag. Marina Leeder, vom 16. April 2010 betreffend Einkommensteuer 2006 nach der am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing. A. B., .... X., X.-weg1,vom 3. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 13. November 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 und vom 14. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 26…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 27. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 26. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Die Ausführungen des Bw. zum Zustandekommen des Geschäftsabschlusses in der Berufungsverhandlung (Erstkontakt mit der Z.- AG aufgrund eines identen Vertragsabschlusses eines Mitarbeiters rund ein halbes Jahr vorher) bestätigen das Bild eines einheitlichen Kapitalinvestments. Das Interesse des Bw. war demnach von vorne herein auf das Gesamtpaket…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Six, Mag. Barbara Baumgartner und Walter Bilek über die Berufung der A mj, geb. 1992, Adresse, vertreten durch B, vom 25. Mai 2004 gegen die Bescheide des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 13. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 16. November 2009 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…