Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Beschwerde des SJ, XY, vom 20. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 22. Jänner 2007, GZ 100/90.354/165/2006-AFG/LI, betreffend Eingangsabgaben, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen RH, XY, wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a Finanzstrafgesetz(FinStrG) und des Finanzvergehens gemäß § 8 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des RX, XY, nunmehr vertreten durch Rechtsanwalt Claus Upmeier, Salzstraße 52, Ecke Syndikatgasse, D-48143 Münster, vom 30. Oktober 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 13. Oktober 1999, GZ. 400/90415/4/98, betreffend Zollschuld…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des DX, XYK, vertreten durch Rechtsanwälte Kammerlander, Piaty & Partner, 8010 Graz, Herrengasse 18 u. 26, vom 3. September 2001 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Graz vom 30. Juli 2001, GZ. 700/23940/2000, betreffend Zollschuld, entschieden: Der…
…202).) Auf persönliche Fähigkeit oder ein schuldhaftes Verhalten des Verbringers kommt es dabei nicht an. Auch die Vorstellungen des Verbringers hinsichtlich der Vorschriftswidrigkeit seines Verhaltens sind unerheblich. Die Tatsache, dass er für diese Waren anlässlich ihrer Einbringung in das Zollgebiet der Gemeinschaft nicht spontan eine…
…dem entgegenzuhalten, dass die Begehung der Tat gewerbsmäßig, also zur Erzielung einer laufenden Einnahmequelle erfolgte. Der Bf. wusste um die Vorschriftswidrigkeit seines Handelns. Das Zollschuldrecht sieht für eben dieses Verhalten die Entstehung der Zollschuld in voller Höhe vor. Die ins Treffen geführte Bestimmung des § 19…
…durch vorschriftswidriges Verbringen in das Zollgebiet entstanden. Dabei kommt es - wie bereits dargestellt - lediglich auf objektives Fehlverhalten an. Vorstellungen oder Verschulden des Handelnden sind grundsätzlich unerheblich. Selbst Vorstellungen des Verbringers hinsichtlich der Vorschriftswidrigkeit seines Verhaltens sind unerheblich. Dies bedeutet, dass selbst die Argumentation des Bf.…
…darin beurkundeten Zustellvorgänge auch eingehalten wurden, so ist es die Sache dessen, demgegenüber die Zustellung nicht wirksam sein soll, den Gegenbeweis der Vorschriftswidrigkeit der Hinterlegung zu führen, was das Aufstellen entsprechender Behauptungen über die beim Zustellvorgang unterlaufenen Fehler voraussetzt ( vgl. VwGH v. 21.11.2001…
…darin beurkundeten Zustellvorgänge auch eingehalten wurden, so ist es die Sache dessen, demgegenüber die Zustellung nicht wirksam sein soll, den Gegenbeweis der Vorschriftswidrigkeit der Hinterlegung zu führen, was das Aufstellen entsprechender Behauptungen über die beim Zustellvorgang unterlaufenen Fehler voraussetzt ( vgl. VwGH v. 21.11.2001…
…welche mit keiner unzulänglichen Wasseraufbereitung kämpfen hätten müssen (für Kosmetik und Körperbehandlungen eine unverzichtbare Grundlage), ohne Schimmel und Vorschriftswidrigkeit der Elektroanlage ausgestattet und in einer vollständigen Betriebsführung nicht behindert seien. Dies hätte alles im gegenständlichen Fall nicht zugetroffen. Die Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit…
…ernstlich für möglich gehalten habe, einer Gestellungspflicht nicht nachzukommen, sich damit jedoch abgefunden habe. Das Wissen um die Vorschriftswidrigkeit der Einfuhr ohne die Uhr "dem Zoll zu stellen", zeige sich auch darin, dass er von den Zollbeamten angesprochen zunächst angegeben habe, gar keine Uhr gekauft…
…darin beurkundeten Zustellvorgänge auch eingehalten wurden, so ist es die Sache dessen, demgegenüber die Zustellung nicht wirksam sein soll, den Gegenbeweis der Vorschriftswidrigkeit der Hinterlegung zu führen, was das Aufstellen entsprechender Behauptungen über die beim Zustellvorgang unterlaufenen Fehler voraussetzt ( vgl. VwGH v. 21.11.2001…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Heinz Jürgen Hengl und Dipl.Ing. Christian Benger als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.H., (Bw.) wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MR, geb. am 19XX, Angestellter, whft. in A, vertreten durch Mag. Dr. Reinhard Lauer, Wirtschaftstreuhänder in 1050 Wien, Brandmayergasse 36/10…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen M.B., B., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen R.E., F., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der…
Die Höhe der Verfahrenskosten berechnet sich pauschal mit 10% der Höhe der Geldstrafe, maximal aber € 363,00 (§ 185 Abs. 1 lit. a FinStrG). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 2. Juli 2009
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates…