…5 BAO vorgelegen sei. Dem hielt bereits das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vom 5. Juli 2004 zutreffend entgegen, dass aufgrund der Vorsäumnis bei der Entrichtung der zum 15. April 2004 fällig gewesenen Lohnabgaben 03/2004 die Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO bei der Säumnis…
…BAO wäre, ist zutreffend und wird auch vom Unabhängigen Finanzsenat geteilt, da bei Einhaltung der Respirofrist nach dem eingangs wiedergegebenen Gesetzeswortlaut die Verspätung ohne Rechtsfolgen zu bleiben hat, und daher auch keine "Vorsäumnis" im Sinne des § 217 Abs. 5 BAO ausgelöst werden kann. Allerdings ist…
…auslöst, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Fehlt es an einem konkreten Abgabenanspruch, gibt es auch keinen davon abgeleiteten Abgabenzahlungsanpruch, dessen verspätete Erfüllung Säumnisfolgen (hier: eine Vorsäumnis im Sinne des § 217 Abs. 5 BAO) auslösen könnte. Gemäß § 4 Abs. 2…
…Die von der Berufungswerberin im Vorlageantrag erwähnten Beilagen waren dieser Eingabe nicht angeschlossen, was für den vorliegenden Fall jedoch deswegen ohne Bedeutung bleiben konnte, weil das Finanzamt eine Vorsäumnis im Sinne des § 217 Abs. 5 BAO nicht in einer verspäteten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung 12/2003…
…9.2008 als unbegründet ab. Darin wurde zusammengefasst ausgeführt, dass die Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO im gegenständlichen Fall aufgrund einer näher dargestellten "Vorsäumnis" nicht zur Anwendung gelangen könne. Somit könne auch § 217 Abs. 7 BAO keine Anwendung finden, da es sich hier nicht…
…einer Mitarbeiterin derselben zurückzuführen war, sondern aus einer verspäteten Überweisung durch eine Mitarbeiterin der Berufungswerberin resultierte, hat diese "Vorsäumnis" bei der Beurteilung der dem gegenständlichen Säumniszuschlag zugrunde liegenden Säumnis, der eine Fehlleistung der Mitarbeiterin der steuerlichen Vertretung zugrunde liegt, außer Betracht zu bleiben. Die Herabsetzung…
…weil im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 5 BAO Vorsäumnisse der letzten sechs Monate unabhängig davon zu berücksichtigen sind, ob sie Säumnisfolgen ausgelöst haben oder nicht. Da gegenständlich sachverhaltsmäßig auch keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Säumniszuschlagspflicht betreffend Einkommensteuervorauszahlung 10-12/2008 aus einem der in…
…Dezember nicht einzurechnen; sie beginnt in den Fällen des § 211 Abs. 2 und 3 erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist. Nach Ansicht der Berufungswerberin läge keine solche Vorsäumnis im Sinne des § 217 Abs. 5 BAO vor, da sie auch die am 9.10…
…BAO³, § 217 Tz 38). Ob seitens des Abgabenpflichtigen ein Verschulden an dieser "Vorsäumnis" vorlag, brauchte daher an sich nicht näher untersucht zu werden. Ungeachtet dessen wurde im Vorhalt eingehend dargestellt, dass auch hinsichtlich der verspäteten Entrichtung der am 15.11.2006 fällig gewesenen Abgaben von…
Gemäß § 170 Abs. 1 FinStrG berichtigte Berufungsentscheidung [berichtigter Textteil in kursiver Schrift] Der Finanzstrafsenat 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dr. Alfred…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Heinz Jürgen Hengl und Dipl.Ing. Christian Benger als weitere Mitglieder des…
Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.a leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Rechtsanwalt, F., B.-Str. 16, vom 3. Jänner 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 9. Dezember 2004 betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 6. November 2006 betreffend Haftung gemäß §§ 9 ff BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Bw. wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen HB, geb. Datum, Adresse, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Tzt. VR Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder…
…49 Abs. 1 lit. a FinStrG nicht bestraft werden, wenn ein Versäumnis durch einen Arbeitnehmer ohne Zutun des Abgabepflichtigen verursacht wurde, da dem Abgabepflichtigen regelmäßig ein vorsätzliches Verschulden nicht zugerechnet werden könne. Vorliegendenfalls habe der abgabepflichtige Verband festgestelltermaßen keinen aktiven Beitrag dazu geleistet, dass die…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. jur. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des…
Unterposition 8704 21 Nummer 1: "Vierradangetriebenes Kraftfahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung mit einem Hubraum von 2779 cm³, einer Doppelkabine und einer getrennten Ladefläche auf einem separaten Fahrgestell. Die Gesamtnutzlast (Personen, einschließlich Fahrer und Facht) beträgt 625 kg mit einer vorgesehenen Frachtkapazität von ca. 350 kg…