…3. des Schlussbesprechungsprogrammes "Festgeldkonten"). Eine Fristerstreckung in der Dauer von drei Monaten erscheint daher aus diesem Titel nicht sachlich gerechtfertig. Andererseits bringt sowohl die Beschaffung von Beweismitteln und Unterlagen aus dem Ausland als auch der Wechsel der steuerlichen Vertretung erfahrungsgemäß einen erhöhten Zeitaufwand mit sich…
…bei Verbringungen in Konsignationslager in EU-Mitgliedstaaten ohne Vereinfachungsregelungen ergebe sich aus Art. 4 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 8 lit a UStG 1994, d.h. es seien die Selbstkosten anzusetzen. 3. Bemessungsgrundlage bei Verbringungen in das Konsignationslager eines Drittlandes - Kürzung der (ausländischen) Vorleistungen iSd …
…unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes zu prüfen. Die Bw. betreibe Hotels, die einen hohen Energiebedarf (Heizung, Kühlung, Wellness-Einrichtungen etc.) haben. Trotz ihrer grundsätzlich standortgebundenen Tätigkeit stehe sie selbstverständlich auch mit anderen ausländischen Touristikunternehmen in Konkurrenz. Der überwiegende Teil der Gäste komme aus dem Ausland…
…unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes zu prüfen. Die Bw. betreibe Hotels, die einen hohen Energiebedarf (Heizung, Kühlung, Wellness-Einrichtungen etc.) haben. Trotz ihrer grundsätzlich standortgebundenen Tätigkeit stehe sie selbstverständlich auch mit anderen ausländischen Touristikunternehmen in Konkurrenz. Der überwiegende Teil der Gäste komme aus dem Ausland…
…ergibt sich aus folgenden Gründen. Generell ist auszuführen, dass das Vorbringen der Bw nicht geeignet ist, die betriebliche Veranlassung der Zahlungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Die vorgetragene Art der Abwicklung der Geschäftsbeziehung ist ungewöhnlich, unglaubwürdig und widerspricht wirtschaftlichen Gepflogenheiten; sie hat einen Auslandsbezug und…
…um aus dem Ausland bezogene Dienstleistungen handeln würde. Auch das von der Kommission angekündigte Vertragsverletzungsverfahren gäbe klare Hinweise, dass auch der "sanierte Eigenverbrauch" nicht dem Gemeinschaftsrecht entspreche, da eine "Doppelbesteuerung" nicht vermieden werde und die Kommission klar zum Ausdruck bringe, dass dem Steuerpflichtigen aus der…
…eine Existenz zu finden. Ihn begleite immer wieder die Hoffnung, dass sich die österreichische Qualität des Granits gegen die große Masse der aus dem Ausland importierten Billigware doch eines Tages wieder durchsetzen werde. Er lebe mit seiner Familie auf absoluter Sparflamme. Die Privatentnahmen beliefen sich…
…Qualifizierung des Personals Der umfassende Verantwortungsbereich dieser Projekte geht aus unserer Sicht über jene einer reinen Personalgestellung hinaus, da es sich bei diesen Leistungen um volle Projektverantwortung handelt. Die ausführenden Mitarbeiter waren in ihren Funktionen im Ausland dem Auftraggeber gegenüber hinsichtlich Projektfortschritt und Projektabschluss berichtspflichtig. …
…Aus Babywäsche an der Wäscheleine habe er geschlossen, dass in dem Gebäude zu dieser Zeit eine Familie wohnhaft gewesen sei. Weitere Personen bringe er mit diesem Besuch nicht in Verbindung. Weder seien ihm von dieser Besichtigung Stefan H. noch eine Mehrzahl von Ausländern oder sonstige…
…1995 in Höhe von S 207.802,50. Die Vorsteuern resultierten im Wesentlichen aus Vorleistungen eines Fahrtechnikzentrums sowie der Bereitstellung von Motorsportfahrzeugen. Aus dem vom Finanzamt ausgesandten und rückgemittelten Fragebogen für ausländische Unternehmer ohne Sitz und Betriebsstätte im Inland, welche die Erstattung von Vorsteuern begehren…
… 11 UStG 1994 vom Finanzamt nicht in Abrede gestellt wird, waren die beantragten Vorsteuern, die aus Vorleistungen im Zusammenhang mit den von der Bw. erbrachten Werbeleistungen resultieren, in Höhe von € 12.935,12 antragsgemäß zu erstatten. Bezüglich der vom Finanzamt im Vorlagebericht an den…
…der Rechnungsberichtigung einzuschlagen. Soweit die beantragte Vorsteuererstattung sich allerdings die Leistungen der C.P. und der T.L bezieht, ist dem Berufungsbegehren Folge zu geben. Aus den vorliegenden Unterliegen ist zu entnehmen, dass sich deren Leistungen auf, Housing (Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für die technischen Anlagen)…
…1. Februar 2011 bis 31. Dezember 2013 befristet ist. Die Eigenschaft als "Beihilfe" ergibt sich insbesondere bereits aus dem EuGH-Urteil vom 8.11.2001, Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline). Zum Zeitpunkt des Ergehens des EuGH-Urteils in der Rs C-143/99…
…1. Februar 2011 bis 31. Dezember 2013 befristet ist. Die Eigenschaft als "Beihilfe" ergibt sich insbesondere bereits aus dem EuGH-Urteil vom 8.11.2001, Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline). Zum Zeitpunkt des Ergehens des EuGH-Urteils in der Rs C-143/99…
…1. Februar 2011 bis 31. Dezember 2013 befristet ist. Die Eigenschaft als "Beihilfe" ergibt sich insbesondere bereits aus dem EuGH-Urteil vom 8.11.2001, Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline). Zum Zeitpunkt des Ergehens des EuGH-Urteils in der Rs C-143/99…
…1. Februar 2011 bis 31. Dezember 2013 befristet ist. Die Eigenschaft als "Beihilfe" ergibt sich insbesondere bereits aus dem EuGH-Urteil vom 8.11.2001, Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline). Zum Zeitpunkt des Ergehens des EuGH-Urteils in der Rs C-143/99…
…Mai 2012 wurde mit Eingabe vom 5. Juni 2012 fristgerecht berufen und eine stattgebende Erledigung beantragt. Begründend wurde ausgeführt, die Bescheidbegründung des Finanzamtes sei unzutreffend, weswegen als Anlage ein Auszug aus dem Amtsblatt der EU, ABl 2011 C 288/21, beigeschlossen werde. Daraus sei ersichtlich…
…Anspruch genommenen Vorleistungen berechtigt. Im Ergebnis wird die Umsatzsteuer aus den Vorleistungen zum Kostenfaktor. (Vgl. Kanduth-Kristen in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, (Hrsg) UStG-Kommentar (2006) § 6 Rz 87). Die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer stellt eine persönliche Befreiung dar, die den Kleinunternehmer dem Nichtunternehmer gleichstellen…
…1. Februar 2011 bis 31. Dezember 2013 befristet ist. Die Eigenschaft als "Beihilfe" ergibt sich insbesondere bereits aus dem EuGH-Urteil vom 8.11.2001, Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline). Zum Zeitpunkt des Ergehens des EuGH-Urteils in der Rs C-143/99…
…1. Februar 2011 bis 31. Dezember 2013 befristet ist. Die Eigenschaft als "Beihilfe" ergibt sich insbesondere bereits aus dem EuGH-Urteil vom 8.11.2001, Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline). Zum Zeitpunkt des Ergehens des EuGH-Urteils in der Rs C-143/99…