…gegenständlichen Fall jedoch, ob dieser Vorgang nach dem Umgründungssteuergesetz befreit ist. Gemäß § 26 Abs. 3 Umgründungssteuergesetz, BGBl 1991/699, idF BGBl 1996/797 (UmgrStG), sind Zusammenschlüsse nach § 23 hinsichtlich des übertragenen Vermögens (§ 23 Abs. 2) von den Kapitalverkehrssteuern und von den Gebühren nach § 33 TP…
…gegenüber dem Firmenbuch sei von den Vermögensteilen gesprochen worden und das so im Firmenbuch eingetragen worden. Den Rechtsvorgängen nach dem Spaltungsgesetz komm eine maßgebende Bedeutung zu. Dazu wurde die Frage aufgeworfen, wie weit die Abgabenbehörde an diese Vorgänge gebunden sei. Dazu bringe das UmgrStG die…
… 2 Z. 1 KVG mit einer Gegenleistung von € 1.330.000,00 erfolgt sei. Für diesen Vorgang wurde eine Steuerbefreiung nach dem NEUFÖG geltend gemacht. Dazu wurde vorgebracht, dass mit dem angeschlossenen Gesellschaftsvertrag vom 27. August 2001 die bereits am 22. Dezember 2000 aus…
…Einbringung, die Basis für die Bemessung der GrESt sei nach dem UmgrStG der doppelte Einheitswert. Dieser Ansicht werde in der Berufungsvorentscheidung widersprochen. Das Baurecht sei nicht Gegenstand der Einbringung gewesen, somit sei die GrESt vom 3-fachen Einheitswert festzusetzen. Offensichtlich wurden zwei verschiedene Vorgänge beurteilt…
…Z 2. Die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen, die mit einer Betriebsübertragung im Sinne des Abs. 1 in unmittelbarem Zusammenhang stehen, wird nicht erhoben, soweit der für die Steuerberechnung maßgebende Wert 75.000 Euro nicht übersteigt. Nach dem - sinngemäß anzuwendenden - § 4 NeuFöG treten die Wirkungen (Begünstigungen…
…erfolge, wenn die übertragende Körperschaft untergehe. Rz 1238 KStR in der damaligen Fassung habe gelautet: "Wird eine teilwertberichtigte Beteiligung im Zuge einer Umgründung nach dem UmgrStG übertragen, gehen die zum Umgründungsstichtag noch nicht abgesetzten Siebentelbeträge im Fall des Untergangs der übertragenden Körperschaft (Verschmelzung, Umwandlung, Aufspaltung…
…diese Vorgänge nicht steuerbar. Da bereits umsatzsteuerlich ein Belastungsgrund fehlt, kann die GrESt auf verschmelzungsbedingte Grundstückstransaktionen sachlich nicht mit Hinweis auf den Sonderumsatzsteuercharakter gegründet werden. Der Charakter der GrESt als Sonderumsatzsteuer spricht vielmehr gegen eine Grunderwerbsteuerpflicht verschmelzungsbedingter Grundstückstransaktionen. 9. Die grunderwerbsteuerliche Belastung einer dem UmgrStG…
…der Forderung des Gesellschafters und ist dieser "Vorgang" daher wertneutral. Der Wert der Entnahmeverbindlichkeit ist daher bei der Besteuerung des Einbringungsvorganges - wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem UmgrStG nicht erfüllt sind - vom Wert des eingebrachten Vermögens als Last abzuziehen. Die Unverzinslichkeit und die…
…der Forderung des Gesellschafters und ist dieser "Vorgang" daher wertneutral. Der Wert der Entnahmeverbindlichkeit ist daher bei der Besteuerung des Einbringungsvorganges - wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem UmgrStG nicht erfüllt sind - vom Wert des eingebrachten Vermögens als Last abzuziehen. Die Unverzinslichkeit und die…
…der Forderung des Gesellschafters und ist dieser "Vorgang" daher wertneutral. Der Wert der Entnahmeverbindlichkeit ist daher bei der Besteuerung des Einbringungsvorganges - wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem UmgrStG nicht erfüllt sind - vom Wert des eingebrachten Vermögens als Last abzuziehen. Da das Kapitalverkehrsteuergesetz in…
…der Forderung des Gesellschafters und ist dieser "Vorgang" daher wertneutral. Der Wert der Entnahmeverbindlichkeit ist daher bei der Besteuerung des Einbringungsvorganges - wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem UmgrStG nicht erfüllt sind - vom Wert des eingebrachten Vermögens als Last abzuziehen. Da das Kapitalverkehrsteuergesetz in…
…der Forderung des Gesellschafters und ist dieser "Vorgang" daher wertneutral. Der Wert der Entnahmeverbindlichkeit ist daher bei der Besteuerung des Einbringungsvorganges - wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem UmgrStG nicht erfüllt sind - vom Wert des eingebrachten Vermögens als Last abzuziehen. Da das Kapitalverkehrsteuergesetz in…
…der Forderung des Gesellschafters und ist dieser "Vorgang" daher wertneutral. Der Wert der Entnahmeverbindlichkeit ist daher bei der Besteuerung des Einbringungsvorganges - wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem UmgrStG nicht erfüllt sind - vom Wert des eingebrachten Vermögens als Last abzuziehen. Da das Kapitalverkehrsteuergesetz in…
…Gesellschaft bzw. der Forderung des Gesellschafters und ist dieser "Vorgang" daher wertneutral. Der Wert der Entnahmeverbindlichkeit ist daher bei der Besteuerung des Einbringungsvorganges - wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem UmgrStG nicht erfüllt sind - vom Wert des eingebrachten Vermögens als Last abzuziehen (vgl. UFSW…
…Gesellschaft bzw. der Forderung des Gesellschafters und ist dieser "Vorgang" daher wertneutral. Der Wert der Entnahmeverbindlichkeit ist daher bei der Besteuerung des Einbringungsvorganges - wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem UmgrStG nicht erfüllt sind - vom Wert des eingebrachten Vermögens als Last abzuziehen. Die Unverzinslichkeit…
…der Forderung des Gesellschafters und ist dieser "Vorgang" daher wertneutral. Der Wert der Entnahmeverbindlichkeit ist daher bei der Besteuerung des Einbringungsvorganges - wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem UmgrStG nicht erfüllt sind - vom Wert des eingebrachten Vermögens als Last abzuziehen. Da das Kapitalverkehrsteuergesetz in…
…daran, dass der gesellschaftsteuerbare Vorgang iSd § 2 Z. 1 KVG im Zeitpunkt der Eintragung der Bw. im Firmenbuch - also am 22. März 2006 - verwirklicht wurde. 7.4. Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung nach dem UmgrStG Der Zeitpunkt, an dem die Gesellschaftsteuersteuerschuld - grundsätzlich - entsteht, ist…
…2004 bewirkt, dass mit dessen Ablauf sämtliche das übertragende Vermögen betreffende Vorgänge mit steuerlicher Wirkung der übernehmenden Gesellschaft zuzurechnen sind (§ 25 Abs. 2 UmgrStG). Die OKKG ist somit mit Beginn des dem Zusammenschlussstichtag folgenden Tages steuerlich in die Rechtsstellung der übertragenden OHG eingetreten. Infolgedessen war…
…1995 für die Diensterfindung, zu tilgen, substantiiert darzulegen. Dabei sei zu beachten, dass dem Bw. nach der Aktenlage bereits 1994 Patentverwertungseinkünfte von S 8.866.000 zugeflossen seien. Weiters werde im Sinne der Judikatur um Erläuterung ersucht, darzulegen, warum der Bw. die Kreditschuld zudem nicht…
…Jahre anzusetzen, eine Ermäßigung auf den halben Durchschnittssteuersatz ist nicht mehr vorgesehen -, ist gemäß § 124a Z 4 EStG 1988 erstmalig auf Vorgänge nach dem 14. Februar 1996 anzuwenden und daher für den gegenständlichen Fall unbeachtlich. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 25. Oktober 1977, 1173…