…Aufzeichnungen zu führen, aus denen die für die Berechnung der Gebühr erforderlichen Grundlagen zu entnehmen sind und bis zum 20. des dem Entstehen der Gebührenschuld folgenden Monats ist eine Abrechnung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vorzulegen; dies gilt…
…dass jeder Behörde bzw. jeder Dienststelle jeweils ein Original des amtlichen Vordruckes NeuFö 3 vorzulegen ist. Eine Kopie des Originales ist nicht ausreichend. Fraglich ist im gegenständlichen Fall, ob die Speicherung des Vordruckes im Urkundenarchiv beim elekronischen (online) Anzeigevorgang ausreicht. Diesbezüglich führt schon die Richtlinie…
…2 Z 2 NeuföG vor dem 1. September 2002 nachträglich (rückwirkend) ein. Die Abgaben und Gebühren sind bei nachträglicher Vorlage des amtlichen Vordrucks (NeuFö 4) zu erstatten (zurückzuzahlen). Der amtliche Vordruck (NeuFö 4) wurde mit dem Vorlageantrag vorgelegt. Bedenken, dass die sonstigen Voraussetzungen für die…
…Unternehmer, die für einen Voranmeldungszeitraum keine Voranmeldung einzureichen haben, sind verpflichtet, für diesen Voranmeldungszeitraum unter Verwendung des amtlichen Vordruckes für Voranmeldungen eine Aufstellung der Besteuerungsgrundlagen anzufertigen, es sei denn, es ergibt sich für diesen Voranmeldungszeitraum weder eine Vorauszahlung noch ein Überschuss. Die Durchschriften der Voranmeldungen…
…Zweitschrift anzufertigen. Unternehmer die für einen Voranmeldungszeitraum keine Voranmeldung einzureichen hatten, waren verpflichtet, für diesen Voranmeldungszeitraum unter Verwendung des amtlichen Vordruckes für Voranmeldungen eine Aufstellung der Besteuerungsgrundlagen anzufertigen, es sei denn, es ergab sich für diesen Voranmeldungszeitraum weder eine Vorauszahlung noch einen Überschuss. Die Durchschriften…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S.Z., Arbeiter, vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 20, gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen-Wels betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 1998, 1999, 2000 und 2002 entschieden: Den Berufungen wird Folge…
…Änderung 30. April 2006) ist zu entnehmen, dass die Vordrucke für die Fahrzeugbriefe vom Kraftfahrt- Bundesamt ausgegeben werden. Es wird daher höflichst gebeten, beim Kraftfahrt-Bundesamt einen Vordruck eines Fahrzeugbriefes (wenn möglich) für die Automarke Ferrari, welcher eindeutig als "Muster-Fahrzeugbrief" erkennbar sein soll, anzufordern…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XGmbH, Ort,Straße, vertreten durch Stb, vom 29. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 28. August 2003 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum März 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…Rechtswirkung für eine oder mehrere bestimmte oder bestimmbare Personen hätte geregelt werden sollen. Der Umstand, dass auf der Rückseite des Vordrucks neben anderen Angaben und Hinweisen auch eine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden ist, kann ebenso wenig zu einer Beurteilung als Entscheidung im Sinne des Art. 4 Nr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z**** P****, nnnn A-Ort, U-Gasse 8, vertreten durch StG-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die…
"Eine wesentliche Motivation für meinen Hauptwohnsitz in G. ist - über das oben angeführte hinaus - die innige und glaubwürdige Begleitung meines pflegebedürftigen Vaters und Witwer, in allen familiären Aufgaben. Dies bis zu seinem Tod im Jahr 2006. Festzustellen ist, dass meine Brüder D. und O., da…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Ing. HP P, PLZ Ort, Straße Nr, vertreten durch Steuerberater, vom 24. November 2003 und 13. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wels vom 5. November 2003 und vom 18. Juni 2004 betreffend Umsatzsteuer und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Z. vom 4. Mai 2011, GZ. 111, betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Zollamt Z. teilte…
…wurde unter Verwendung des Formulars ZS-RD1 gestellt, das sich in der Überschrift nur auf das österreichische Doppelbesteuerungsabkommen bezieht. Dass die Bw in der BRD ansässig ist, wurde vom deutschen Finanzamt im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens bestätigt. In einem Beiblatt A zu diesem Vordruck wurde angegeben…
…die im anderen Vertragsstaat im Sinne der Abkommensbestimmungen ansässig ist. Der Ansässigkeitsnachweis konnte durch Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung, zB im Verhältnis zu Großbritannien durch Vorlage des international abgestimmten Formblattes ZS GB1 erbracht werden (vgl. Abs. 4 und 5 des genannten Erlasses). Aufgrund zahlreicher Umgehungsgestaltungen im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Adr1, vertreten durch Stb., Adr2, vom 10. November 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes A. betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 vom 23. September 2008 und für das Jahr 2007 vom 23. Oktober…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch HRA, vom 6. November 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, vertreten durch Mag. Hämmerle, vom 8. Oktober 2012, Zl. X, betreffend Eingangsabgaben 2012 entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
Der PKW war meines Wissens ausschließlich in Wien und später am Attersee bzw. in Salzburg (bei der Fa De ) garagiert. Mag. bestätigt in seinem Fax vom 14. 03. 2001 diesbezüglich, dass der PKW in der Folge in der Garage der neuen Büros in Wien geparkt…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Andrea Müller-Moravec, Steuerberaterin, 1100 Wien, Jagdgasse 25,vom 30. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Wolf, vom 11. Juni 2008 betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch denSenatXY über die Berufung der Bw., vertreten durch ECOWT Wirtschafts- und Steuerberatungs-Ges.mbH., 8010 Graz, Einspinnergasse 1/II, vom 30. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 22. August 2005 betreffend Umsatzsteuer und…