…die Amtshilferichtlinie, RL 77/799/EWG, sowie die Beibringungsrichtlinie, RL 76/308/EWG gewährleisteten umfassenden Amts- und Vollstreckungshilfe. Denn erst durch diese zwischenstaatliche Amtshilfe in Steuersachen ist der auch nach Gemeinschaftsrecht zulässige Weg, die Besteuerung bis zur tatsächlichen Realisierung der stillen Reserven aufzuschieben, überhaupt praktikabel…
…gesetzlich verankert. Portfoliodividenden von Körperschaften, die nach dem Recht eines Drittstaates oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes ohne umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe gegründet seien, sollen aber weiterhin von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sein. Allerdings seien auch Portfoliodividenden von ausländischen Gesellschaften aus einem Drittstaat dem Grunde nach…
…Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 117 Abs. 1 ZollR-DG wird Vollstreckungshilfe nach Maßgabe völkerrechtlicher Vereinbarungen oder der Richtlinie 76/308/EWG des Rates vom 15. März 1976 in der Fassung der Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008 (Beitreibungsrichtlinie) geleistet…
…Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 117 Abs. 1 ZollR-DG wird Vollstreckungshilfe nach Maßgabe völkerrechtlicher Vereinbarungen oder der Richtlinie 76/308/EWG des Rates vom 15. März 1976 in der Fassung der Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008 (Beitreibungsrichtlinie) geleistet…
…die mit inländischen unter § 7 Abs 3 KStG fallenden Körperschaften vergleichbar sind, sofern mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, wenn sie nicht unter Z 7 fallen (EWR-Portfoliodividenden). (3) In § 10 Abs 5 KStG ist dabei folgende Beschränkung enthalten: Die Gewinnanteile der…
…keinen Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit gemäß Artikel 43 EGV, da mit dem Fürstentum Liechtenstein keine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe wie innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bestehe. Gegen diese Entscheidung erhob der Berufungswerber Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hob die angefochtene Entscheidung mit Erkenntnis vom 19…
…notwendig seien (vgl. etwa EuGH 3.10.2002, Danner, Rs C-136/00). Mit der Schweiz besteht nun kein der Richtlinie 77/99 vergleichbares Rechts- und Vollstrekkungshilfeabkommen. Das bedeutet aber, dass den inländischen Steuerbehörden eine Überprüfung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit des § 3 Abs 1…
…bis etwa das Wohnungseigentumsobjekt nach dem 10. Jahr seit Ankauf steuerfrei veräußert sein würde und die Realisierung des (hinter dem Höchstpfandrecht der Bank nachrangigen) Abgabenanspruches mangels entsprechender Amts- und Vollstreckungshilfevereinbarung mit der Schweiz schwierig bis aussichtslos werden könnte. Einen zum Aufschub der Entscheidung allenfalls berechtigenden…
…hat, sind einzuhalten. (4) § 112 Abs. 1 und 2 gelten für die Vollstreckungshilfe sinngemäß. § 118 ZollR-DG: (1) Die Vollstreckungshilfe wird anderen Mitgliedstaaten gegenüber auf nicht vom Geltungsbereich der Beitreibungsrichtlinie erfasste Geldstrafen und Geldbußen, die von einer Zollbehörde wegen einer Zollzuwiderhandlung einzuheben sind, ausgedehnt, wenn…
…Gewinnanteile ... aus einer Beteiligung an einer Körperschaft eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes, ... mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, wenn sie nicht unter Z 7 fällt. 7. Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer internationalen Schachtelbeteiligung im Sinne des Abs. 2. (2) Eine internationale…
…Portfoliodividenden von Körperschaften, die nach dem Recht eines Drittstaates oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes ohne umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe gegründet seien, sollen weiterhin von der Steuerbefreiung ausgeschlossen bleiben. Allerdings seien auch Portfoliodividenden von ausländischen Gesellschaften aus einem Drittstaat dem Grunde nach durch die Kapitalverkehrsfreiheit…
…Gewinnanteile ... aus einer Beteiligung an einer Körperschaft eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes, ... mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, wenn sie nicht unter Z 7 fällt. 7. Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer internationalen Schachtelbeteiligung im Sinne des Abs. 2. (2) Eine internationale…
…Bei Wegzug - in einen Staat der Europäischen Union oder - in einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, sofern eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe mit der Republik Österreich besteht, ist auf Grund eines in der Steuererklärung gestellten Antrages über die durch den Wegzug entstandene Steuerschuld im Abgabenbescheid nur…
…oder - in einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, sofern eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe mit der Republik Österreich besteht, ist auf Grund eines in der Steuererklärung gestellten Antrages über die durch den Wegzug entstandene Steuerschuld im Abgabenbescheid nur abzusprechen, die Steuerschuld jedoch bis zur tatsächlichen Veräußerung…
…und Vollstreckungshilfe mit der Republik Österreich besteht. Über die nicht festgesetzte Steuerschuld ist im Abgabenbescheid abzusprechen. Eine spätere Überführung oder Verlegung - in einen Staat, der nicht der Europäischen Union angehört oder - in einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe mit…
…Kapitalerträge im Sinne der Z 3 bis 5. Bei Wegzug in einen Staat der Europäischen Union oder einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, kann der Steuerpflichtige in der Steuererklärung beantragen, dass die Fälligkeit mit dem Ablauf des Kalenderjahres…
…lasse auf Missbrauch (§ 22 BAO) schließen, da mit Liechtenstein keine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe bestehe. Die gegen Missbrauch sprechende Niederlassungsfreiheit sei auf die EU beschränkt. 5. In typisierender Betrachtungsweise (nach den Erfahrungen des allgemeinen wirtschaftlichen Verkehrs) sei angesichts des Stiftungszweckes in der Förderung der Bw…
…Z 1a KStG 1988 eine Bestimmung geschaffen, die es Körperschaften ohne Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Inland, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Vertragsstaat, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, ansässig sind, ermöglicht, die einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen österreichischer…
…diesem Grunde als unbegründet abzuweisen, ohne dass auf die Frage, ob die Verweigerung der Rückerstattung der Kapitalertragsteuer allein mit der Tatsache begründet werden kann, dass mit dem Fürstentum Liechtenstein keine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, einzugehen war. Es wird aber angemerkt, dass nach der neueren…
…die mit inländischen unter § 7 Abs 3 KStG fallenden Körperschaften vergleichbar sind, sofern mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, wenn sie nicht unter Z 7 fallen (EWR-Portfoliodividenden). (3) In § 10 Abs 5 KStG ist dabei folgende Beschränkung enthalten: Die Gewinnanteile der…