…folgende dauernde Wertminderung des Gebäudes in seiner nicht konsensfähigen Beschaffenheit. Vielmehr zielten diese Behördenakte lediglich auf die Vollstreckung der bereits rechtskräftigen baubehördlichen Anordnung, den Bau entweder zu beseitigen oder konsensfähig abzuändern. Erst das beharrlich bauvorschriftwidrige Verhalten der Bw., welches in der Fortdauer des konsenswidrigen Bauzustandes…
…begründen, verwies dieser auf seine Vermögenslosigkeit und auf Nachforderungen an Steuern und "Zollabgaben" in der Größenordnung von € 30 Mio. Die Vollstreckbarkeit des ausländischen Rechtstitels brächte demnach dem Hauptzollamt Braunschweig keinerlei wie immer geartete Vorteile. Damit zeigt der Bf. aber die behauptete Rechtswidrigkeit nicht auf…
…März 2009 richtete die T/Fein Ersuchen um Vollstreckung im Rechtshilfeverkehr von folgenden in Höhe von € 896.890,00 zu Steuernummer 000.0000.000 rückständigen Abgaben des Berufungswerbers (Bw.) an das in Österreich zuständige Finanzamt: | Abgabe | Betrag in € | Bescheid vom…
…März 2009 richtete die T/F ein Ersuchen um Vollstreckung im Rechtshilfeverkehr von folgenden in Höhe von € 896.890,00 zu Steuernummer 510.2009.125 rückständigen Abgaben des XY an das in Österreich zuständige Finanzamt: | Abgabe | Betrag in € | Bescheid vom…
…Berufungsverfahren wendete sich die Bw gegen die bescheidmäßige Versagung der Vorsteuererstattungen der Jahre 1999 und 2000. In den Jahren 2003 und 2004 versuchte das Finanzamt die Vollstreckung des Rückstandes am Abgabenkonto im Betrag von 56.700,51 € im Rechtshilfeverkehr mit Deutschland (Rückstandsausweis vom 1…
…aufgrund des dargelegten Sachverhaltes keine Rechtsgrundlage für einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 Abs. 3 BAO bestehe. Der angefochtene Bescheid vom 03. März 2010 über die Pfändung einer Geldforderung erweise sich schon aus dem Grund als rechtswidrig, als ihm nicht einmal zu entnehmen sei, aus welchem Rechtstitel…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben. Sofern nicht die Bestimmung des § 67 zur Anwendung kommt, geschieht die Pfändung dadurch…
…im Rahmen des zu erwartenden Rechtsmittels verhindert und andererseits eine Vollstreckung nach Ausstellung eines Rückstandsausweises verzögert werde. Es werde daher ersucht, mit den Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Abgabenfestsetzung inne zu halten. Die im Rahmen dieses Verfahrens begehrte Ermessensentscheidung möge vor einer zu befürchtenden Zerstörung des Betriebes…
…unberücksichtigt geblieben, dass der Bf. im Rahmen des Gesamtschuldverhältnisses einen geringern Abgabenbetrag schulde. Auch ist darauf zu verweisen, dass dieser Irrtum ohnehin im Rahmen des Rechtsmittels entsprechend richtig gestellt wurde. Zusammenfassend ist auszuführen, dass der gegenständlichen Forderungspfändung ein rechtsgültiger Rückstandsausweis zu Grunde lag, die Einbringung…
…zulässig. Gemäß § 4 AbgEO kämen als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht. Gemäß § 229 BAO wäre als Grundlage für die Einbringung über die vollstreckbar gewordenen Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis auszufertigen. Dieser hätte Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag…
…ist dabei festzustellen, dass auch eine inhaltlich unzulängliche Begründung des Rechtsmittels eine Begründung iSd § 250 Abs. 1 lit. d BAO darstellt. Gleiches gilt in Zusammenhang mit einer unschlüssigen oder inhaltlich unzutreffenden Begründung. Im Hinblick auf diese Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurden die Mängel behoben, sodass nunmehr…
…GZ. ZVD 392-Z 4608 B -AT 57/08) an das Zollamt Wien gerichteten Beitreibungsersuchen der deutschen Zollverwaltung (Bundesstelle Vollstreckung Zoll in Hannover, Deutschland) vom 1.9.2011 die im (dem Ersuchen beigeschlossen gewesenen) Vollstreckungstitel (= Rückstandsanzeige des Hauptzollamtes Landshut vom 23.8.2011, GZ…
…GZ. ZVD 392-Z 4608 B -AT 57/08) an das Zollamt Wien gerichteten Beitreibungsersuchen der deutschen Zollverwaltung (Bundesstelle Vollstreckung Zoll in Hannover, Deutschland) vom 1.9.2011 die im (dem Ersuchen beigeschlossen gewesenen) Vollstreckungstitel (= Rückstandsanzeige des Hauptzollamtes Landshut vom 23.8.2011, GZ…
…dass er vollumfänglich aufgehoben werde und gemäß § 212a BAO unserer Berufung vom 15. März 2010 hemmende Wirkung zuerkannt werde. Im Bericht anlässlich der Vorlage des Rechtsmittels stellt die Abgabenbehörde erster Instanz die Probleme, mit dem Bw. und/oder dessen Organe in Kontakt treten zu können…
…die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft zur Hereinbringung der in Höhe des Haftungsbetrages aushaftenden Nachforderungen. Mit Schreiben vom 16. Juni 2009 brachte der Bw. Einwendungen gemäß §§ 12 ff. AbgEO gegen den Anspruch und die Durchführung der Vollstreckung ein und beantragte die Aussetzung der Einhebung der zu…
…in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabepflichtige auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, rechtfertigen ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des Abgabepflichtigen, die einen Zugriff anderer Gläubiger auf sein Vermögen befürchten lässt, eine Maßnahme nach …
…einer Zurücknahme des Rechtsmittels bzw. eines Rechtsmittelverzichtes abgesehen) ein Monat nach Zustellung der schriftlichen Ausfertigung eingetreten ist. Daraus folgt zwingend, dass eine Anpassung derselben durch einen Mitarbeiter der Strafsachenstelle des Finanzamtes Vöcklabruck stattgefunden hat: Dem vorgeschriebenen Handlungsablauf folgend, sind nach erfolgter mündlicher Verhandlung des Spruchsenates…
…herein über kein der Vollstreckung zugängliches Vermögen verfügen würde. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht Beschwerde und wiederholte darin im Wesentlichen die in der Berufung gegen den Aussetzungsbescheid enthaltenen Darstellungen. Die Berufung gegen den, diesen Aussetzungsverfahren zugrunde liegenden Abgabenbescheid, wurde im Zuge des ordentlichen Rechtsmittelverfahren mit…
…dass eine Vollziehung bzw. die Vollstreckung des errechneten Haftungsbetrages nicht erfolgversprechend wäre. Vielmehr hätte eine Vollziehung zur Folge, dass die Bw. das Insolvenzverfahren in Deutschland durchlaufen müsste. Mit einer Vollziehung bzw. Vollstreckung des Bescheides würde das Finanzamt nur Kosten verursachen, mit einer Befriedigung könne das…
…Zudem konnten seitens des Finanzamtes keine wirksamen Vollstreckungshandlungen (siehe dazu auch die festgestellte Vermögenslosigkeit der Bw) vorgenommen werden, sodass keine faktische Relevanz dieses Rechtsmittels gegeben ist. Mit Eröffnung des Konkursverfahrens konnte eine Vollstreckung seitens des Finanzamtes ohnehin nicht mehr durchgeführt werden. Da keine weiteren Gründe…