…dann, wenn man eine Gefährdung der Einbringlichkeit im finanzstrafbehördlichen Zahlungserleichterungsverfahren für unbeachtlich halten würde bzw. eine sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes annehmen wollte und die Behörde eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte, wäre keine für die Bf positive Ermessensentscheidung zu treffen. Die Bf hat es bisher verabsäumt…
…erfolge. Da die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe stehe, komme dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung sei vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser…
…der Voraussetzungen - allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzwecks maßgebend. Die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse der Bf. haben sich laut Aktenlage seit Antragstellung nicht geändert, wobei von der Bf. explizit auf die Einbringlichkeit hingewiesen wurde. Im Lichte der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind daher die Voraussetzungen für einen…
…ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe steht, kommt dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung ist im Unterschied zu einer Zahlungserleichterung im Abgabenverfahren vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes…
…erfolge. Da die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe stehe, komme dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung sei vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser…
…sinngemäß". Da die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe steht, kommt dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung ist vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser…
…Beschwerde stattgegeben und ausgeführt, dass sich der Unabhängige Finanzsenat bei der Entscheidung über die Ratenzahlungen auch mit der Frage der Haftfähigkeit auseinander zu setzen gehabt hätte. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe sei die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser bestehe in…
…noch insgesamt 41 Monaten beginnend ab März angemessen, wobei diese Ratenhöhe jedenfalls die Entrichtung der Geldstrafe in einer gerade noch angemessenen Zeit gewährleistet und auch einer sachgerechten Verwirklichung des Strafzweckes ausreichend zum Durchbruch verhilft. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 11. Februar 2005
…Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe steht, kommt dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes…
…Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe steht, kommt dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes…
…19. Februar 2013 abgewiesen, wobei begründend ausgeführt wurde, dass eine Monatsratenzahlung in der beantragten Höhe der sachgerechten Verwirklichung des Strafzwecks in angemessener Zeit nicht gerecht werde. Gegen diesen Bescheid richtet sich die als Berufung bezeichnete Beschwerde vom 5. März 2013, in welcher vorgebracht wird, dass…
…Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe steht, kommt dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes…
…Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe steht, kommt dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes…
…sachgerechte Verwirklichung des Strafzwecks gewährleisten als auch den Bestraften künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten, jedoch dessen wirtschaftliche Existenz nicht gefährden sollen. Der Aktenlage ist zu entnehmen, dass die Finanzstrafbehörde erster Instanz zum Zeitpunkt der Antragstellung unter Berücksichtigung der schlechten wirtschaftlichen Lage des Bf…
…Entrichtung der Strafe in angemessener Zeit nicht erwartet werden kann. Es sind daher Raten auszumessen, die sowohl eine sachgerechte Verwirklichung des Strafzwecks gewährleisten als auch den Bestraften künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten, jedoch dessen wirtschaftliche Existenz nicht gefährden sollen. Gegenständlich wurde am 12…
…Abstattung des Rückstandes innerhalb eines angemessenen Zeitraumes erreicht werden soll. Ein mehrjähriger Abstattungszeitraum wird in aller Regel nur bei hohen Geldstrafen bzw. sehr eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten in Betracht kommen. Für die Höhe der Raten ist - bei Erfüllung der Voraussetzungen - allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzwecks…
…die sowohl eine sachgerechte Verwirklichung des Strafzwecks gewährleisten als auch den Bestraften künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten, jedoch dessen wirtschaftliche Existenz nicht gefährden sollen. Zur Ausmessung einer diesen Ansprüchen gerecht werdenden Ratenhöhe bedurfte es der Kenntnis der aktuellen Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Bf. …
…könnte schlagend werden. Die - dem Wortlaut nach offensichtlich noch nicht schlagend gewordene - Bürgschaft ist daher bei den derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht zu berücksichtigen. Maßgebend für die Entscheidung überZahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser besteht in einem dem Bestraften…
…Abgabe iSd BAO handle, weil diese bei Uneinbringlichkeit ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe stehe, sodass dem Umstand der Uneinbringlichkeit kein Gewicht zukomme. Maßgebend für die Entscheidung über (beantragte) Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe sei die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser bestehe in…
…einer Geldstrafe laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein Gewicht zu. Nur nebenbei sei erwähnt, dass angesichts der am Abgabenkonto erfolgten Einzahlungen eine Uneinbringlichkeit der Geldstrafe nicht gegeben erscheint. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes…