…§§ 98 Abs.4 iVm § 89 Abs.4 FinStrG) - einem Verwertungsverbot zum Nachteil des Beschuldigten nicht unterliegen würde und ein bestehendes Bankgeheimnis, welches sich an deren Geheimnisträger richtet, insoweit an seine Grenzen stößt. Im gegenständlichen Fall haben die laut Aktenlage stattgefundenen Amtshandlungen am 4. September 2007…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Wirtschaftstreuhand Tirol Steuerberatungs GmbH & Co KEG, 6020 Innsbruck, Rennweg 18, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 19. November 2003…
…ersuchenden Staat in Verfahren wegen Taten, bei denen Rechtshilfe nicht zulässig ist, weder für Ermittlungen benützt noch als Beweismittel verwendet werden. Das Verwertungsverbot bezieht sich demnach auf Taten, die nach schweizerischem Recht als politische, militärische und fiskalische Delikte qualifiziert werden. Als Fiskaldelikt gilt eine Tat…
…ersuchenden Staat in Verfahren wegen Taten, bei denen Rechtshilfe nicht zulässig ist, weder für Ermittlungen benützt noch als Beweismittel verwendet werden. Das Verwertungsverbot bezieht sich demnach auf Taten, die nach schweizerischem Recht als politische, militärische und fiskalische Delikte qualifiziert werden. Als Fiskaldelikt gilt eine Tat…
…Insoweit dies unterblieben ist, war auch die gesetzte Zwangsmaßnahme mit Rechtswidrigkeit behaftet. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Ein allfälliges Verwertungsverbot in Bezug auf die beschlagnahmten Beweismittel ergibt sich aus dem oben beschriebenen verfahrensrechtlichen Missgeschick jedoch nicht. Die Beantwortung der Frage, ob JS die ihm…
…ersuchenden Staat in Verfahren wegen Taten, bei denen Rechtshilfe nicht zulässig ist, weder für Ermittlungen benützt noch als Beweismittel verwendet werden. Das Verwertungsverbot bezieht sich demnach auf Taten, die nach schweizerischem Recht als politische, militärische und fiskalische Delikte qualifiziert werden. Als Fiskaldelikt gilt eine Tat…
…ersuchenden Staat in Verfahren wegen Taten, bei denen Rechtshilfe nicht zulässig ist, weder für Ermittlungen benützt noch als Beweismittel verwendet werden. Das Verwertungsverbot bezieht sich demnach auf Taten, die nach schweizerischem Recht als politische, militärische und fiskalische Delikte qualifiziert werden. Als Fiskaldelikt gilt eine Tat…
…ersuchenden Staat in Verfahren wegen Taten, bei denen Rechtshilfe nicht zulässig ist, weder für Ermittlungen benützt noch als Beweismittel verwendet werden. Das Verwertungsverbot bezieht sich demnach auf Taten, die nach schweizerischem Recht als politische, militärische und fiskalische Delikte qualifiziert werden. Als Fiskaldelikt gilt eine Tat…
…Verwertungsverbot auch im Abgabenverfahren sein könne; im Finanzstrafverfahren stehe ein solches außer Frage (§ 166 Z 2 StPO-Neu; arg: "..., soweit sie fundamentale Verfahrensgrundsätze verletzen, gewonnen wurden und ihr Ausschluss zur Wiedergutmachung dieser Verletzung unerlässlich ist."). Zwischen Abgaben- und Finanzstrafrecht müsse in der Frage des Verwertungsverbotes…
…werde, unterlägen Beweismittel, die zur Information des als berufsmäßigen Parteienvertreters tätigen Beschuldigten hergestellt worden sind, einem Verwertungsverbot zum Nachteil seiner Klienten unter Bedachtnahme auf Art 6 Abs.3 lit.c der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. des § 98 Abs.4 FinStrG. Mit Eingabe vom 14. März…
…ersuchenden Staat in Verfahren wegen Taten, bei denen Rechtshilfe nicht zulässig ist, weder für Ermittlungen benützt noch als Beweismittel verwendet werden. Das Verwertungsverbot bezieht sich demnach auf Taten, die nach schweizerischem Recht als politische, militärische und fiskalische Delikte qualifiziert werden. Als Fiskaldelikt gilt eine Tat…
…ersuchenden Staat in Verfahren wegen Taten, bei denen Rechtshilfe nicht zulässig ist, weder für Ermittlungen benützt noch als Beweismittel verwendet werden. Das Verwertungsverbot bezieht sich demnach auf Taten, die nach schweizerischem Recht als politische, militärische oder fiskalische Delikte qualifiziert werden. Als Fiskaldelikt gilt eine Tat…
…ersuchenden Staat in Verfahren wegen Taten, bei denen Rechtshilfe nicht zulässig ist, weder für Ermittlungen benützt noch als Beweismittel verwendet werden. Das Verwertungsverbot bezieht sich demnach auf Taten, die nach schweizerischem Recht als politische, militärische oder fiskalische Delikte qualifiziert werden. Als Fiskaldelikt gilt eine Tat…
…ersuchenden Staat in Verfahren wegen Taten, bei denen Rechtshilfe nicht zulässig ist, weder für Ermittlungen benützt noch als Beweismittel verwendet werden. Das Verwertungsverbot bezieht sich demnach auf Taten, die nach schweizerischem Recht als politische, militärische oder fiskalische Delikte qualifiziert werden. Als Fiskaldelikt gilt eine Tat…
…ersuchenden Staat in Verfahren wegen Taten, bei denen Rechtshilfe nicht zulässig ist, weder für Ermittlungen benützt noch als Beweismittel verwendet werden. Das Verwertungsverbot bezieht sich demnach auf Taten, die nach schweizerischem Recht als politische, militärische oder fiskalische Delikte qualifiziert werden. Als Fiskaldelikt gilt eine Tat…
…ersuchenden Staat in Verfahren wegen Taten, bei denen Rechtshilfe nicht zulässig ist, weder für Ermittlungen benützt noch als Beweismittel verwendet werden. Das Verwertungsverbot bezieht sich demnach auf Taten, die nach schweizerischem Recht als politische, militärische oder fiskalische Delikte qualifiziert werden. Als Fiskaldelikt gilt eine Tat…
…und den Voraussetzungen, unter denen die Filme dort in Filmtheatern vorgeführt würden, zu Behinderungen des innergemeinschaftlichen Handels mit Videokassetten führen. Dieses Verwertungsverbot sei nur dann mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs vereinbar, wenn - die Behinderungen nicht über das hinausgingen, was notwendig sei, um das angestrebte…
…und den Voraussetzungen, unter denen die Filme dort in Filmtheatern vorgeführt würden, zu Behinderungen des innergemeinschaftlichen Handels mit Videokassetten führen. Dieses Verwertungsverbot sei nur dann mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs vereinbar, wenn - die Behinderungen nicht über das hinausgingen, was notwendig sei, um das angestrebte…
…Staat in Verfahren wegen Taten, bei denen Rechtshilfe nicht zulässig ist, weder für Ermittlungen be-nützt noch als Beweismittel verwendet werden. Das Verwertungsverbot bezieht sich demnach auf Taten, die nach schweizerischem Recht als politische, militärische und fiskalische Delikte qualifiziert werden. Als Fiskaldelikt gilt eine Tat…
…Rechtsprechung (VwGH 25.3.1993, 92/16/0117) im gegebenen Zusammenhang sanktionslos (wenngleich ermessensrelevant). Zu 2.) Dem Vorbringen, die im Zuge der "Wiederholungsprüfung" erfolgte Abgabenneufestsetzung verstoße gegen ein höchstgerichtlich postuliertes Verwertungsverbot, wird entgegengehalten: Zunächst weist der Senat darauf hin, dass es sich nicht um eine…