…Familienbeihilfe die Finanzbehörde angewiesen hat, die Beträge auf das Girokonto der Kindesmutter zu überweisen. Er hat damit im Voraus über diese Beträge zu Gunsten der Kontoinhaberin verfügt. Diese Verfügung stellt sich als Verwendung der zu Unrecht bezogenen Beihilfenbeträge dar. Zusammenfassend wird daher festgehalten, dass der…
…sich nämlich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat…
…ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt § 26 Abs. 1 FLAG 1967 eine objektive Erstattungspflicht von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe dar. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger…
…Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ergibt. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe (zB durch Weitergabe an das Kind), sind nach der ständigen Rechtsprechung unerheblich (vgl auch Hebenstreit in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 26 Rz 3). Zur Rückforderung der Kinderabsetzbeträge wird auf…
… 6 Abs. 5 FLAG 1967 einen Eigenanspruch auf Familienbeihilfe hat. Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH für die Verpflichtung zur…
…Familienbeihilfe die Finanzbehörde angewiesen hat, die Beträge auf das Girokonto der Kindesmutter zu überweisen. Er hat damit im Voraus über diese Beträge zu Gunsten der Kontoinhaberin verfügt. Diese Verfügung stellt sich als Verwendung der zu Unrecht bezogenen Beihilfenbeträge dar. Zusammenfassend wird daher festgehalten, dass der…
…dass die Bw. Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger…
…142 ABGB, § 1 UnterhaltsschutzG) entnommene Begriff in seiner dem Zivilrecht entsprechenden Verwendung das Bestehen einer gesetzlichen Pflicht zur Unterhaltsleistung denknotwendig voraussetzt (VwGH 20.9.1995, 95/13/0007; 2.12.2005, 2002/15/0181). Der Anspruch auf den Bezug der Familienbeihilfe durch § 6 Abs. 5…
…mit welchem es die Familienbeihilfe (FB) und den Kinderabsetzbetrag (KAB) für das Kind D.W. (Versicherungsnummer: 1111223344; im Folgenden kurz: D.W.) gem. § 26 Abs. 1 Familienausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) für den Zeitraum Jänner 2010 bis November 2010 rückforderte. Der Rückforderungsbetrag laut diesem Bescheid belief…
…Lebensjahres in Verbindung mit der erheblichen Behinderung einen Beihilfenanspruch begründen könnte. Die Erfüllung anderer, im § 2 FLAG normierter Anspruchsvoraussetzungen ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich, sodass das Finanzamt im angefochtenen Bescheid zu Recht von einem Wegfall des Anspruches auf "(allgemeine und erhöhte)" Familienbeihilfe "zum 31…
…ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat…
…der Bezieher der Familienbeihilfe die ihm auferlegte Meldepflicht, wird die zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe (samt Kinderabsetzbetrag) zurückgefordert (§ 26 FLAG 1967). Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe…
…gemeinsamen Wohnung. Wenn der Bw. schließlich ausführt, er hätte die Rückforderungsbeträge in gutem Glauben verausgabt, so ist darauf hinzuweisen, dass sich aus § 26 Abs 1 FLAG 1967 eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ergibt. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe…
…keine Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung zu. Sie leben in Österreich in einer Lebensgemeinschaft mit Frau H . Die Ehe in Polen ist zwar aufrecht, aber Sie leben von ihrer Ehefrau getrennt. Es ist daher nicht anzunehmen, dass Sie die Differenzzahlung für die Kinder in Polen verwenden. Der…
…ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat…
…der Terminologie des Zivilrechtes ( § 140, 141, 142 ABGB, § 1 Unterhaltsschutzgesetz 1985) entnommene Begriff in seiner dem Zivilrecht entsprechenden Verwendung das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltsleistung voraussetzt. § 6 Abs. 5 FLAG 1967 vermittelt somit grundsätzlich nur solange einen Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, als von einer aufrechten Unterhaltspflicht der…
…wofür bis dato auch die Familienbeihilfe aufgewendet wurde. Es gäbe keine Vorschrift im Familienlastenausgleichsgesetz wonach eine Aufzeichnungspflicht über die Verwendung der Familienbeihilfe bestehe. Deshalb könne bzw. müsse auch kein Nachweis, wie in den Entscheidungsgründen gefordert, erbracht werden. Seitens der Abgabenbehörde erster Instanz wurde der Bw…
…Da der Bw. lt. eines vorliegenden Sachverständigengutachtens vom 9.8.2005 auf Grund einer 80 %-igen Behinderung voraussichtlich weitere drei Jahre erwerbsunfähig sein wird kommt daher allenfalls Abs. 2 lit. d in Betracht, wonach ein volljähriger Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe wegen einer vor Vollendung des…
…Nach einem Jahr wurde das (durchgehend aufrechte) Dienstverhältnis wieder aufgenommen. Inwieweit in einem derartigen Fall ein Ausgleich von Familienlasten durch zusätzliche Auszahlung der Familienbeihilfe für Zeiten einer vollen Berufstätigkeit des Kindes notwendig oder gar gerechtfertigt wäre, erschließt sich dem Unabhängigen Finanzsenat nicht. Es war daher…