…ca. €1.000,-- belaufen. Deshalb habe die Bw das Auto erst später nach Österreich geholt. Sie habe das Fahrzeug nicht widerrechtlich verwendet. Bis zu diesem Zeitpunkt habe die Bw die Versicherungsprämien und auch die KFZ-Steuer in Deutschland entrichtet. Sie könne die Belege zuschicken. Falls…
…82. ... (8) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß …
…Juni 2011 hielt das Finanzamt dem Bw vor, dass er seinen Hauptwohnsitz in Österreich habe und im Inland ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen verwende, weshalb er aufgrund der näher angeführten gesetzlichen Bestimmungen Normverbrauchsabgabe (in der Folge: NoVA) und KFZ-Steuer zu entrichten habe und daher…
…KFZ-Steuer-Selbstberechnungen vorlegen. Seitens des steuerlichen Vertreters wurde lediglich mitgeteilt, dass die beiden Fahrzeuge vom Geschäftsführer mit Wohnsitz in Deutschland verwendet werden würden und nach den NoVA-Richtlinien (Rz. 34) der dauernde Standort eines Fahrzeuges eines Gesellschafter-Geschäftsführers dort sei, wo dieser seinen Hauptwohnsitz…
…Auskunft erteilt, dass der Pkw zu 30% für die Fa.Ausl. und zu 70% für die Fa.Inl. und auch privat verwendet werde. Die private Nutzung ist nicht aufgezeichnet worden, da der volle Sachbezug versteuert werde. Diese Erhebung schloss der Prüfer am 5. März 2012…
…werde. Auch die Fahrten von seinem Wohnsitz in Österreich zur Firma in Salzburg bzw. Deutschland zählten als Privatfahrten. Das Fahrzeug werde überwiegend für die Betriebsstätte in Salzburg verwendet. Es sei ungewöhnlich, dass der PKW auf die A GmbH mit Sitz in Deutschland zugelassen worden sei…
…Jahren an die X. Testbenzin mineralölsteuerfrei liefere, die dieses Testbenzin als Gleitmittel bei der Erzeugung von Folien und Dichtschmieren in ihrem Verwendungsbetrieb in A. verwende. Genau für diesen Verwendungszweck besitze sie einen vom Zollamt W. am 1.4.1997 unbefristet ausgestellten Freischein, der sie zum…
…den Fragenkatalog mit Schreiben vom 31. Mai 2007 -nach Ansicht des Prüfers weder eindeutig noch präzise- beantwortet. Insbesondere hätte die Bw die Frage nach verwendeten Privatfahrzeugen nicht beantwortet. Die Vernehmung der genannten Zeugen wäre nach Ansicht des Prüfers nicht zielführend gewesen, da diese entweder nahestehend …
…würde. Der Bw wurde daraufhin seitens des Referenten vorgehalten, dass die von ihr vorgelegten Listen unglaubwürdig seien. So würden in der Aufstellung der von den deutschen Unternehmen verwendeten Fahrzeuge ( 13 Fahrzeuge) zumindest drei BMW, die in einem aufliegenden Anlagenverzeichnis einer der deutschen Unternehmen aufscheinen, fehlen…
…dauernden Standortes im Inland widerlegt ist. Gelingt der Nachweis des dauernden Standortes in einem anderen Staat nicht, muss die Behörde bei gegebenen Voraussetzungen für den vermuteten dauernden Standort im Inland nicht das überwiegende Verwenden im Inland nachweisen. Dieses wird dann von § 82 Abs 8 KFG…
…das gegenständliche Fahrzeug dem Betriebsvermögen der deutschen GmbH zuzurechnen sei. Diese GesmbH betreibe in Deutschland einen Handelsbetrieb, hätte in Österreich keine Betriebsstätte und verwende das Fahrzeug regelmäßig in Deutschland. Der Standort des Fahrzeuges sei in Deutschland, da von dort aus über das Fahrzeug verfügt werde…
…dass nach mehreren EuGH Entscheidungen Fahrzeuge nur in jenem Land besteuert werden dürften, in dem sie im Wesentlichen dauernd verwendet werden. In einer Stellungnahme zu der Berufung führte der Prüfer aus, dass aufgrund der zugestandenen Fahrten nach Stadt und der täglichen Fahrten (Sitzort des Unternehmens…
…sei davon auszugehen, dass das genannte Fahrzeug mit dem deutschen Kennzeichen im Inland widerrechtlich verwendet worden sei. Dem Akt des Finanzamtes sind dazu folgende wesentliche Informationen zu entnehmen: Die Geschäftsführerin des deutschen Unternehmens (Mutter des Bw), für welches der Bw mit dem Fahrzeug gefahren sein…
…Mutter der Bw, Arbeitsplätze der Ehegatten) in Deutschland liegen würden. In Österreich würde das Fahrzeug allenfalls für Fahrten zum Finanzamt und zum Steuerberater verwendet. Sowohl die Bw als auch deren Ehegatte hätten einen Zweitwohnsitz in Deutschland. Von den jährlich mit dem Fahrzeug zurückgelegten 20.000…
…seien jeweils andere Treibstofflieferanten ansässig. In Folge dessen müsste von jedem einzelnen Lieferanten für jeden einzelnen Bezieher ein Erstattungsantrag gestellt werden. Dies sei jedoch für den Verwender von Mineralöl unzumutbar, dieser müsste die verschiedensten Lieferanten zur Stellung eines Erstattungsantrages bewegen. Die Erstattungsanträge würden jedoch ausschließlich…
…einer Mitteilung der KIAB an das zuständige Finanzamt vom August 2009 sei das Fahrzeug Audi Coupe Quattro mit dem deutschen Kennzeichen M1 durch C (= Berufungswerber, Bw) "aufgrund amtlicher Ermittlungen im Zeitraum ab April 2008 widerrechtlich mit ausländischem Kennzeichen verwendet" worden. Im Akt erliegt ua…
…132/2002, sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß…
…132/2002, sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß…
…den Weg zu stellen, deren Überwindung sie möglicherweise auf ihren Erstattungsanspruch verzichten lasse. Der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 4 MinStG, wonach auch der Verwender erstattungsberechtigt ist, sei daher auf den Fall des § 4 Abs. 1 Ziffer 1 MinStG auszudehnen. Die der Bf. in den Weg…
…der lt. Zentralmelderegister seit 13. Jänner 1987 an der Adresse K. seinen Hauptwohnsitz innehabe, verwende den seit 23. Juli 2007 von der deutschen Firma E. GmbH geleasten Personenkraftwagen der Marke Mercedes E280 CDI mit dem deutschen Kennzeichen XX. in Österreich. Nach § 1 Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz…