…Buchroithner, vom 21. Februar 2011, StrNr. 052/2011/00221-001, betreffend den Ausspruch einer Verwarnung gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird insofern abgeändert, als der Tatzeitpunkt für das vorgeworfene Finanzvergehen auf "im Jahr 2010" zu lauten hat. II…
…§ 25 Abs. 1 FinStrG wurde von der Verhängung einer Strafe abgesehen und dem Beschuldigten eine Verwarnung erteilt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 25. November 2011, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Er habe am13.9.2011 als…
…oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen habe, sei von der Verhängung einer Strafe abzusehen gewesen; die Erteilung einer Verwarnung sei jedoch geboten gewesen, um den Täter von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 20. Oktober 2011…
…Beschwerde des belangten Verbandes vom 26. Juli 2011 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. Juli 2011, StrNr. 2011/00428-001 (Verwarnung gem. § 25 Abs. 1 FinStrG) zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben und die Finanzstrafsache gem. …
…X., whft., wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten, vom 7. Mai 2011 gegen den Bescheid (Verwarnung gem. § 25 Abs. 1 FinStrG) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. April 2008, StrNr…
…Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. Mai 2010, StrNr. 600000/2010/00032-001, Verwarnung gem. § 25 Abs. 1 FinStrG, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 3. Mai 2010 hat das Zollamt Salzburg als…
…6020 Innsbruck, Defreggerstraße 16, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 25. September 2009 gegen die Verwarnung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 25. August 2009, StrNr. 2009/00000-001, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom…
…Mittel vorhanden gewesen seien, auch wiederum Zahlungen an das Finanzamt geleistet habe. Es werde um Stattgabe der Berufung und Festsetzung einer Verwarnung ersucht. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Aus der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat vom 13. September 2007 und…
…Oktober 2007, StrNr. 000000/0000/00000-001, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Die angefochtene Entscheidung (Verwarnung) wird aufgehoben und das Finanzstrafverfahren gegen M.B. hinsichtlich des Vorwurfes, er habe als Zolldeklarant der S., wissentlich am 30.8.2007 ein Versandpapier T1 erstellt, obwohl…
…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. März 2006 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch vom 24. Februar 2006, SN 2005/00162-001, betreffend Verwarnung gem. § 25 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird teilweise stattgegeben, der strafbestimmende Wertbetrag wird auf € 1…
…Beschuldigten vom 21. September 2004 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz vom 27. Juli 2004, SN 500/2004/00087-001, betreffend Verwarnung gemäß § 25 Abs.1 FinStrG, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass das Strafverfahren gem. § 124…
…SHM, in der Finanzstrafsache gegen E.A. über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Oktober 2003 gegen die Verwarnung des Finanzamtes x gemäß § 25 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vom 8. September 2003, SN 1 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid…
…A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 19. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz (Verwarnung gem. § 25 Abs. 1 FinStrG) vom 6. Dezember…
…gegen A., Adr.A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Bescheid (Verwarnung gem. § 25 Abs. 1 FinStrG) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. April 2012…
…vom 22. März 2010, StrNr. 052-2010/00277-001, betreffend den Ausspruch einer Verwarnung gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird insofern abgeändert, als der im Bescheidspruch genannte Tatzeitpunkt "im Jahr 2009" und die Zitierung betreffend die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften…
…Abs. 1 iVm. 82 Abs. 3 lit. c FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 27. November 2008 hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz eine Verwarnung gem. § 25 Abs.1 FinStrG gegen R.E., in weiterer Folge als Beschwerdeführerin (Bf.) bezeichnet, ausgesprochen, weil…
…Dezember 2013, StrNr. 2012/00665-001, betreffend den Ausspruch einer Verwarnung gem. § 25 FinStrG zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 1. Dezember 2013 hat das Finanzamt Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschwerdeführerin…
…gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. Mai 2013, StrNr. 2013/00156-001, betreffend Verwarnung gem. § 25 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: A…
…Gem. § 25 Abs.1 FinStrG wurde von der Verhängung einer Strafe abgesehen und dem Beschuldigten eine Verwarnung erteilt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 16. Juli 2013, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Er habe auf Grund des…
…fristgerechte Berufung der Beschuldigten vom 8. Juli 2011, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Beantragt werde die Aufhebung der Geldstrafe in Höhe von € 800,00 und die Aussprache einer Verwarnung gemäß § 25 FinStrG. Wie bereits in der Rechtfertigung vom 20. August 2010 ausgeführt…