…der Schweiz nach Art. 25 bzw 26 DBA Schweiz einzuholen. Die Abgabenbehörde möge weiters auf Basis des Verwaltungsübereinkommens zwischen Österreich und der Schweiz über die steuerliche Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger (AÖFV 84/1998) beim Schweizer Arbeitgeber und, falls dies nicht möglich sei, über die Schweizer Steuerbehörden…
… 68 EStG, Rz 18). Im Übrigen verweise ich auf das zwischen der Republik Österreich mit der Eidg. Schweiz abgeschlossenen Verwaltungsübereinkommen vom Februar 1998 (AÖF 1998/84). Darin wird den in Österreich ansässigen Grenzgängern zunächst das ausdrückliche Recht auf Gewährung der in § 68 EStG vorgesehenen Begünstigungen…
…Mitgliedsstaaten beschäftigt sind, nicht möglich ist. Die von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführten Art. 26 DBA-Schweiz und das Verwaltungsübereinkommen über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger, AÖF 1998/84, vermögen das Fehlen einer umfassenden Rechts- und Vollstreckungshilfe nicht zu ersetzen. Der in…
…Niederschlag gefunden, zumal die Erfahrung zeigt, dass auch in der Schweiz eine "Nachtzulage" vertraglich vereinbart und in monatlichen Lohnabrechnungen gesondert ausgewiesen werden kann und wird. Durch das Verwaltungsübereinkommen soll gewährleistet werden, dass österreichische Grenzgänger nach der Schweiz in gleichem Umfang in den Genuss der in §…
…sieht zwar den Austausch der Informationen vor, die zur Durchführung dieses Abkommens oder des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten betreffend die unter das Abkommen fallenden Steuern erforderlich sind. Die Anwendung dieses Artikels bleibt aber einem Verwaltungsübereinkommen zwischen den Finanzministern vorbehalten (Abs. 3), das derzeit nicht existiert. …
…Mitgliedstaaten beschäftigt sind, nicht möglich ist. Die von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführten Art. 26 DBA-Schweiz und das Verwaltungsübereinkommen über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger, AÖF 1998/84, vermögen das Fehlen einer umfassenden Rechts- und Vollstreckungshilfe nicht zu ersetzen. Der in…
…der lediglich bestimmt, dass die Regierung und die anderen Verwaltungsbehörden im Rahmen der Vorschriften (Staatsverträge, Verwaltungsübereinkommen, Regierungserklärungen, Gesetzen und Verordnungen) oder nach der bisherigen Übung befugt sind, ausländischen Verwaltungsbehörden oder Organe Hilfe zu leisten. Aber selbst wenn man eine postalisch Zustellung in Liechtenstein für zulässig…
…diejenigen Auskünfte austauschen, die für eine richtige Durchführung des Abkommens notwendig seien. Außerdem bestehe zwischen Österreich und der Schweiz seit Februar 1998 ein Verwaltungsübereinkommen über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger. Zwar würden in Artikel 1 dieses Abkommens nur die Steuerbefreiungen des § 68 Abs…
…sind, nicht möglich ist. Die von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführten Art. 26 DBA-Schweiz und das Verwaltungsübereinkommen über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger, AÖF 1998/84, vermögen das Fehlen einer umfassenden Rechts- und Vollstreckungshilfe nicht zu ersetzen. Der in Art. 26…
…diejenigen Auskünfte austauschen, die für eine richtige Durchführung des Abkommens notwendig seien. Außerdem bestehe zwischen Österreich und der Schweiz seit Februar 1998 ein Verwaltungsübereinkommen über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger. Zwar würden in Artikel 1 dieses Abkommens nur die Steuerbefreiungen des § 68 Abs…
…im gleichen Außmaß steuerfrei. Es muss jedoch auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen überprüft werden können, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Mit der Schweiz besteht ein entsprechendes Verwaltungsübereinkommen (in AÖF 1998/84 kundgemacht), das sicherstellt, dass Grenzgänger in gleichem Umfang Anrecht auf die in § 68 EStG vorgesehenen…
…zu diesem eine Schmutz- und Gefahrenzulage ausbezahlt, so hätte dieser Umstand auch in den Lohnbestätigungen seinen Niederschlag gefunden. Durch das Verwaltungsübereinkommen soll gewährleistet werden, dass österreichische Grenzgänger nach der Schweiz in gleichem Umfang in den Genuss der in § 68 EStG 1988 festgelegten Begünstigung kommen wie…
…Vorschriften) Voraussetzungen. Die nachträglich aus dem Lohn herausgeschälten Zulagen könnten daher nicht als steuerfrei anerkannt werden. Im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren wurde der Bw. ein Fachartikel (ÖStZ 1998, 245 ff) samt dem Text des österreichisch-schweizerischen Verwaltungsübereinkommens von 1998, AÖF 1998/84, zur Information übermittelt. Gleichzeitig wurde…
…EStG 1988). Sofern lediglich eine grundlohnmäßige Abgeltung erfolgt ist, kann es keine Steuerfreiheit geben. Gemäß Artikel 2 des Verwaltungsübereinkommens zwischen Österreich und Liechtenstein über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger (AÖF 1999/55) können die österreichischen Grenzgänger, gestützt auf die liechtensteinische Steuergesetzgebung, vom liechtensteinischen…