…Abgaben" zu verstehen. Unter den Begriff der Billigkeit ist etwa die Berücksichtigung von Treu und Glauben, weiters das steuerliche Verhalten und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu beachten. Während die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie zur Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO gehört. Allerdings spielt bei der…
…der Vollziehung (Verwaltungsökonomie) zu beachten (vgl. Ritz, BAO4 § 20 Tz 9). Weiters kann die Unterscheidung nach Vorsatz und (grober oder leichter) Fahrlässigkeit bei Ausübung des Ermessens zu berücksichtigen sein(vgl. VwGH 15.9.1995, 93/17/0404). Aufgrund des beachtenden Gebotes der Verwaltungsökonomie wird somit…
…das Jahr 2006, könne wohl von einer Geringfügigkeit ausgegangen werden. Letztlich erweise sich auch aus verwaltungsökonomischen Überlegungen die Unterlassung der Wiederaufnahme wegen dieser Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen als zweckmäßig. Beantragt werde daher, sowohl den Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2006 vom 30. Jänner 2009…
…Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Unter Billigkeit versteht die ständige Rechtsprechung die Angemessenheit in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei, unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben. Zur Zweckmäßigkeit gehört auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (Ritz, BAO³, …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vertreten durch Walter Halbmayr, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe…
…einzelnen relativiert wird. Gegen die Bescheidaufhebung spräche vordergründig die Verwaltungsökonomie, also die Vermeidung des mit der Bescheidaufhebung und in ihrer Folge eintretenden Verwaltungsaufwandes. Allein das Berufungsverfahren zeigt, dass eine Bescheidaufhebung voraussichtlich verwaltungsökonomischer als das gegenständliche Verfahren gewesen wäre. Außerdem tritt das Argument der Verwaltungsökonomie zurück…
…davon, ob die Aufhebung sich zugunsten oder zuungunsten der Partei auswirken würde (vgl. Ritz, Verwaltungsökonomie als Ermessenskriterium, ÖStZ 1996/70). Die Berufungswerberin hat die steuerlichen Auswirkungen der von ihr aufgezeigten Rechtswidrigkeit selbst ausführlich dargestellt. Die nicht berücksichtigte Vorsteuer beträgt im Jahr 1998 17,87 €…
…" in SWK Heft 22/2010, sprächen Zweckmäßigkeit und Billigkeit regelmäßig gegen die zusammengefasste Festsetzung, während laut Ritz, BAO4, § 201 Tz 45, verwaltungsökonomische Überlegungen für die zusammengefasste Festsetzung sprächen. Laut Ritz, aaO, Tz 46 f, und Schwaiger, aaO, sprächen insbesondere auch Billigkeitsgründe iZm der 50 €…
…lautet: "10.2.3. Nachbarschaftshilfe/Verwaltungshilfe Definition Ist die Durchführung eines Prüfungsverfahrens durch Organe der örtlich zuständigen Behörde unzulässig, nicht möglich oder erscheint es aus Gründen der Verwaltungsökonomie zweckmäßig, kann die Prüfung auch Organen einer anderen Behörde übertragen werden. Die örtliche Zuständigkeit bleibt davon unberührt…
…403 | 655 | 2.433 | 1.647 (67,7%) Die Bundesligavereine zahlten zwar keine Miete, doch handle es sich letztlich nur um eine Maßnahme der Verwaltungsökonomie, anstatt der Ausbezahlung einer Subvention und anschließender Bezahlung der Miete die Nutzung sofort und entgeltfrei zu ermöglichen…
…§ 205 Tz 35). Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde aus Gründen der Verwaltungsökonomie abgesehen, weil auf Grund des Vorbringens und der Aktenlage eine weitere Klärung der Rechtssache nicht zu erwarten war und der Unabhängige Finanzsenat auch im Fall der Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu…
…der Annahme entgegen stehe, das Kind sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Auf ein Gutachten sei aus Gründen der Verwaltungsökonomie verzichtet worden, denn auch ein derartiges Gutachten könne die Tatsache der jahrelangen Erwerbsfähigkeit nicht widerlegen. Auf Grund der…
…in dieser Höhe verhängt wird. Im Sinne der Ermessensauslegung sowie der Verwaltungsökonomie ersuche ich daher die festgesetzte Zwangsstrafe von € 600,00 auf NULL herabzusetzen und möchte mich gleichzeitig für die verspätete Abgabe der Steuererklärungen entschuldigen." Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung, mit nachfolgender Begründung:…
…bei seiner Entscheidung von den Sachverhaltsangaben der Bw. (wie zB über die bauliche Ausgestaltung der Siloanlagen, Nutzungsintensität) aus. Auf Grund des zu beachtenden Gebotes der Verwaltungsökonomie (vgl. Ritz, Verwaltungsökonomie als Ermessenskriterium, ÖStZ 1996, 70) wurde in Hinblick darauf, dass nach den vorstehenden Ausführungen ausgeschlossen werden…
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2001, 97/13/0138) zwar in ihrem aus § 284 Abs. 1 BAO erfließenden Verfahrensrecht verletzt wird. Auf Grund des zu beachtenden Gebotes der Verwaltungsökonomie (vgl. Ritz, ÖStZ 1996, 70) wurde jedoch in Hinblick darauf, dass nach den vorstehenden Ausführungen ausgeschlossen…
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2001, 97/13/0138) zwar in seinem aus § 284 Abs. 1 BAO erfließenden Verfahrensrecht verletzt wird. Auf Grund des zu beachtenden Gebotes der Verwaltungsökonomie (vgl. Ritz, ÖStZ 1996, 70) wurde jedoch in Hinblick darauf, dass nach den vorstehenden Ausführungen ausgeschlossen…
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2001, 97/13/0138) zwar in seinem aus § 284 Abs. 1 BAO erfließenden Verfahrensrecht verletzt wird. Auf Grund des zu beachtenden Gebotes der Verwaltungsökonomie (vgl. Ritz, ÖStZ 1996, 70) wurde jedoch in Hinblick darauf, dass nach den vorstehenden Ausführungen ausgeschlossen…
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2001, 97/13/0138) zwar in seinem aus § 284 Abs. 1 BAO erfließenden Verfahrensrecht verletzt wird. Auf Grund des zu beachtenden Gebotes der Verwaltungsökonomie (vgl. Ritz, ÖStZ 1996, 70) wurde jedoch in Hinblick darauf, dass nach den vorstehenden Ausführungen ausgeschlossen…
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2001, 97/13/0138) zwar in ihrem aus § 284 Abs. 1 BAO erfließenden Verfahrensrecht verletzt wird. Auf Grund des zu beachtenden Gebotes der Verwaltungsökonomie (vgl. Ritz, ÖStZ 1996, 70) wurde jedoch in Hinblick darauf, dass nach den vorstehenden Ausführungen ausgeschlossen…
…Rechnung getragen worden, als der Berufungswerberin aus dem Leasingentgelt kein Vorsteuerabzug zugestanden wäre. Die Berufungswerberin ersuchte daher für diesen Sachverhalt aus Gründen der Verwaltungsökonomie auf eine Berichtigung der Jahreserklärung zu verzichten. Mit Bescheid vom 10. Jänner 2006 wurde der Umsatzsteuerbescheid 2003 vom 1. Juli 2005…