…finden Deckung in der Gewerbeberechtigung. 2.4. Rechtliche Würdigung: Im vorliegenden Fall erscheint ein Vergleich mit einem üblichen Verlagsvertrag hilfreich. Mit einem Verlagsvertrag räumt der Autor dem Verlag das Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht gegen Gewinnbeteiligung (Tantieme) ein. In einem üblichen Verlagsvertrag sind daher keine Herstellungskosten angegeben…
…ihre grundsätzlich steuerrelevanten Geschäfte durchschlagen lässt. Verlagsverträge im zivilrechtlichen Sinn liegen bezüglich keinem der vier vorgetragenen Geschäftsfälle vor. Mit einem Verlagsvertrag im zivilrechtlichen Sinn räumt der Autor dem Verlag das Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht gegen Gewinnbeteiligung (Tantieme) ein. Im Falle glaubhafter Rechtseinräumung wird eine Differenzierung vorgenommen…
…Urheber mit den vom Gesetz bestimmten Beschränkungen das ausschließliche Recht hat, das Werk auf die ihm durch die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten (Verwertungsrechte). Zu diesen Verwertungsrechten gehören insbesondere das hier interessierende Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG). Tatsächlich ist das Abspeichern eines Programms in der…
…das Werk auf die ihm durch die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten (Verwertungsrechte). Zu diesen Verwertungsrechten gehört insbesondere das hier interessierende Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG). Tatsächlich ist das Abspeichern eines Programms in der Computeranlage unseres Kunden eine Vervielfältigung . Weitere Vervielfältigungen finden im Zuge der Benutzung…
…das Werk auf die ihm durch die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten (Verwertungsrechte). Zu diesen Verwertungsrechten gehört insbesondere das hier interessierende Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG). Tatsächlich ist das Abspeichern eines Programms in der Computeranlage unseres Kunden eine Vervielfältigung . Weitere Vervielfältigungen finden im Zuge der Benutzung…
…Herausgeber etc. Mit einem Verlagsvertrag iS leg. cit. räume der Autor dem Verlag das Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht gegen Gewinnbeteiligung (Tantieme) ein. In einem üblichen Verlagsvertrag seien daher Herstellungskosten nicht angegeben, keine Zahlungsverpflichtungen für den Autor enthalten und ebenso wenig gebe es eine Finanzhaftung eines Autors…
…werden, sowie das Recht, derartige Tonträger durch Funk zu senden oder öffentlich vorzuführen; 5.4 die digitalen Vervielfältigungsrechte (nicht jedoch Vervielfältigungen im Zuge der Herstellung und Sendung) d.h. das Recht zur teilweisen oder vollständigen, unbearbeiteten oder bearbeiteten Auswertung (Insbesondere Vervielfältigungen und Vertrieb einschließlich Verkauf…