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7 Treffer1576 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1771-W/05Katalogleistung, wenn Urheberrechte eingeräumt und übertragen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…finden Deckung in der Gewerbeberechtigung. 2.4. Rechtliche Würdigung: Im vorliegenden Fall erscheint ein Vergleich mit einem üblichen Verlagsvertrag hilfreich. Mit einem Verlagsvertrag räumt der Autor dem Verlag das Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht gegen Gewinnbeteiligung (Tantieme) ein. In einem üblichen Verlagsvertrag sind daher keine Herstellungskosten angegeben…

UFSW RV/1315-W/08Abgrenzung einer nachhaltigen Tätigkeit von einer gelegentlichen Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2009Teil 2/2

…ihre grundsätzlich steuerrelevanten Geschäfte durchschlagen lässt. Verlagsverträge im zivilrechtlichen Sinn liegen bezüglich keinem der vier vorgetragenen Geschäftsfälle vor. Mit einem Verlagsvertrag im zivilrechtlichen Sinn räumt der Autor dem Verlag das Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht gegen Gewinnbeteiligung (Tantieme) ein. Im Falle glaubhafter Rechtseinräumung wird eine Differenzierung vorgenommen…

UFSW RV/1589-W/06Die vertragliche Einräumung eines entgeltlichen Nutzungsrechtes an einem Rechnungsprogramm plus der damit verbundenen Software unterliegt der Bestandgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2007

…Urheber mit den vom Gesetz bestimmten Beschränkungen das ausschließliche Recht hat, das Werk auf die ihm durch die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten (Verwertungsrechte). Zu diesen Verwertungsrechten gehören insbesondere das hier interessierende Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG).   Tatsächlich ist das Abspeichern eines Programms in der…

UFSW RV/1053-W/06Ist die vertragliche Einräumung eines befristeten, entgeltlichen Nutzungsrechtes an einem Computerprogramm durch einen Dienstgeber als Werknutzungsvertrag anzusehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2007

…das Werk auf die ihm durch die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten (Verwertungsrechte). Zu diesen Verwertungsrechten gehört insbesondere das hier interessierende Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG). Tatsächlich ist das Abspeichern eines Programms in der Computeranlage unseres Kunden eine Vervielfältigung . Weitere Vervielfältigungen finden im Zuge der Benutzung…

UFSW RV/1984-W/05Ist die vertragliche Einräumung eines befristeten, entgeltlichen Nutzungsrechtes an einem Softwareprogramm durch einen Dienstgeber iSd. § 40b UrhG als Werknutzungsvertrag anzusehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2006

…das Werk auf die ihm durch die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten (Verwertungsrechte). Zu diesen Verwertungsrechten gehört insbesondere das hier interessierende Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG). Tatsächlich ist das Abspeichern eines Programms in der Computeranlage unseres Kunden eine Vervielfältigung . Weitere Vervielfältigungen finden im Zuge der Benutzung…

UFSW RV/0347-W/04Umsatzsteuerliche Behandlung eines häuslichen Arbeitszimmers ab 1995
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005Teil 1/3

…Herausgeber etc. Mit einem Verlagsvertrag iS leg. cit. räume der Autor dem Verlag das Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht gegen Gewinnbeteiligung (Tantieme) ein. In einem üblichen Verlagsvertrag seien daher Herstellungskosten nicht angegeben, keine Zahlungsverpflichtungen für den Autor enthalten und ebenso wenig gebe es eine Finanzhaftung eines Autors…

UFSW RV/2051-W/10Auch Projekthonorare eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind DB- und DZ-pflichtig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2012

…werden, sowie das Recht, derartige Tonträger durch Funk zu senden oder öffentlich vorzuführen; 5.4 die digitalen Vervielfältigungsrechte (nicht jedoch Vervielfältigungen im Zuge der Herstellung und Sendung) d.h. das Recht zur teilweisen oder vollständigen, unbearbeiteten oder bearbeiteten Auswertung (Insbesondere Vervielfältigungen und Vertrieb einschließlich Verkauf…