…kam es nie zu einer Nachforderung seitens des Finanzamtes. (Die Anmerkung erfolgte versehentlich bei diesem Konto). Erst durch den neuerlichen Ablauf der Aussetzung lebte obige Abgabenschuld wieder auf. Da die Abgabenschuld nach wie vor offen ist, wird ihre Berufung abgewiesen." Im Vorlageantrag wird ergänzend vorgebracht…
…am 15. März 2010 zur Post gegeben und damit um 10 ½ Monate verspätet beim Finanzamt eingereicht worden. Aus der Begründung für die Fristversäumnis, dass nämlich "leider versehentlich ein Kanzleimitarbeiter den Bw. aus der Liste der für Österreich zu erstellenden Umsatzsteuererklärungen gelöscht habe", offenbart sich…
…Übergaberichtlinien unserer Kanzlei auf die Übergabe dieser Kontrolltätigkeit vergessen hat. Jedoch hat sie sofort bei ihrer Rückkehr reagiert und noch am 7.1.2009 die Arbeitnehmerveranlagung in Papierform nachgesendet. Da dieser Umstand nicht mehr als ein minderes Versehen ist, bitten wir um antragsgemäße Erledigung." Das…
…2008 per Fax weitergeleitet, ohne entsprechenden Hinweis auf die Dringlichkeit, sodass der Eindruck entstand der Beschluss sei erst unmittelbar vor der Übermittlung der Entscheidung zugestellt worden. Da es sich dabei um einen minderen Grad des Versehens handelt, stelle ich daher den Antrag, die Wiedereinsetzung in…
…zweiter Instanz die Abhaltung einer mündlichen Berufungsverhandlung und wandte ein, dass ein Verschulden der Partei einer Bewilligung eines Wiedereinsetzungsantrages dann nicht entgegenstehen würde, wenn es sich um einen minderen Grad des Versehens handeln würde. Im vorliegenden Fall wäre die Umsatzsteuervoranmeldung im elektronischem Wege eingereicht worden…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 29. Mai 2001, GZ. xxxxx, betreffend Eingangsabgaben, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm…
…2008 und 15. April 2008 für die Umsatzsteuer Februar 2008 gebracht hätte. Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes könne nicht mehr nur von einer leichten Verletzung der Sorgfaltspflicht und auch nicht mehr nur von einem bloß minderen Grad des Versehens im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO…
…nicht vorsätzlich gehandelt habe. Dazu führt er glaubhaft dar, dass die vom Lieferanten gelegten Rechnungen irrtümlich mit dem falschen Zusatz "GesmbH" versehen worden sind, diese auch nachträglich storniert und mit dem richtigen Bezeichnung des Empfängers ausgestellt werden konnten, zumal der Vorsteuerabzug grundsätzlich gegeben war. Die…
…Fehlten bei der Wahrung von Zahlungsfristen, wie von der Zeugin glaubhaft dargelegt, jegliche Kontrollen, ist das als ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden anzusehen. Die Voraussetzungen für die Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO lagen daher nicht vor…
…habe ich dies aufgrund erheblicher beruflicher Überlastung übersehen. Ich habe jedoch - wie sich aus meinem Steuerakt ersehen lässt - die Voranmeldung unverzüglich nach dem Zeitpunkt der Feststellung meines Versäumnisses am 23.08.2009 gleichsam nachgeholt und durchgeführt. 2. Am 09.09.2009 wurde der hier bekämpfte…
…nachgeholt. Für 2003 sei aufgrund des Fristablauf eine elektronische Einreichung nicht mehr möglich gewesen. Der Bw. habe aufgrund der erstmaligen Beteiligung an FinanzOnline die nicht rechtzeitige Übermittlung der Daten aufgrund eines technischen Versehens, an dem ihn kein grobes Verschulden zur Last gelegt werden könne, nicht…
…Unter all diesen Gegebenheiten wurde entgegen § 308 Abs 1 Satz 1 BAO der behauptete Wiedereinsetzungsgrund durch nichts glaubhaft gemacht. Es konnte auch kein bloßes minderes Versehen des Kanzleileiters bzw. Parteienvertreters nachgewiesen werden. Insgesamt war daher der Wiedereinsetzungsantrag abzuweisen. Dagegen wendet sich der berufungswerbende Verein mittels…
…als Dr. H im Rahmen der Postbearbeitung die Berufung verfassen hätte wollen. P sei eine äußerst gewissenhafte und verlässliche Mitarbeiterin der Kanzlei des Verteidigers und sei ihr ein derartiges Versehen noch nie unterlaufen. S sei daher durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis gehindert worden, rechtzeitig…
… 167 Abs. 1 FinStrG ausgeführt, dass minderer Grad des Versehen leichte Fahrlässigkeit sei. Sie liege nicht vor, wenn jemand die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen wie fachlichen Qualifikationen zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse…
…an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt." Das Verhalten (inklusive Unterlassen, Verschulden) der die Bw vor der Abgabenbehörde vertretenden OHG ist der Bw direkt zuzurechnen. Aus der - sich insbesondere…
…unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Antragstellers zu beurteilen. Bei der Beurteilung ist auch auf die Schwere und Häufigkeit der Unachtsamkeit Rücksicht zu nehmen. Grobes Verschulden fehlt dagegen, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens, das leichter Fahrlässigkeit im Sinne des …
…Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Nach § 308 Abs. 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach…
…15. November 2010", die der Bw. vorliegen, nicht unterschrieben auch nicht mit Beglaubigungsvermerken versehen sind. Über die Berufungen wurde erwogen Mit den gegenständlichen Berufungen vom 27. Dezember 2010 bekämpft die Bw. die ihr aktenkundig Mitte November 2010 postalisch übermittelten "Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005, 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 7. Juni 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. Mai 2011 betreffend Verspätungszuschlag 2008, 2009 und die Voranmeldungszeiträume 1/2010 bis 2/2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
…wie der Erklärungsempfänger, die Zollstelle, die Zollanmeldung unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände im Einzelfall verstehen durfte. Bei dieser Auslegung kann nicht aus jeder Unrichtigkeit der Angaben in der Zollanmeldung geschlossen werden, dass sich diese nicht auf die jeweils gestellten Waren bezieht. Allerdings muss die Zollanmeldung…